Liebe/-r Experte/-in,
ich bin vor 3 Jahren durch unseren Abwasserzweckverband per Ultimatum gezwungen worden, mein Gewerbegrundstück an das öffentliche Netz anzuschließen. Die bis dahin genutzte eigene Bioklärgrube haben wir somit stillgelegt.
Jetzt - 3 Jahre später - schickt mir der AZV einen „Bescheid über die Erhebung eines Herstellungsbeitrages“ in Höhe von wahnsinnigen 8112 Euro.
Muss ich das bezahlen oder handelt es sich dabei um ein Versehen oder eine Bösartigkeit?
Vielen Dank im Voraus Jens Hauptmann
Ach Du Scheibe…sorry, aber da bin ich überfragt ! Klingt nach einem Fall für den Rechtsanwalt. Es gibt im Netz Seiten, wo man von einem RA beraten wird. Viel Erfolg.
Hallo Jens,
wenn Ihr Grundstück an das öffentliche Netz angeschlossen wurde, dann müssen Sie dafür zahlen.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob dieser Anschlußzwang rechtens war und deshalb eventuell die Möglichkeit einer finanziellen Einigung auf Kostenteilung besteht.
Dieses ist allerdings eine Rechtsfrage, die ich Ihnen hier nicht beantworten kann.
Gehen Sie mit Ihren Unterlagen zu einem Rechtsanwalt,
der in dieser Angelegenheit für Sie tätig wird.
Ein erstes Beratungsgespräch ist sehr preiswert und dann wissen Sie, ob sich ein Weitergehen lohnen kann.
Mehr kann ich hierzu leider nicht beitragen.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel