Abwasserleitung unter meinem Grundstück, OK oder nicht OK?

Hallo Expert,

hab etwas gefunden:


Das ist zitiert aus Landsbauordnung NRW 2017.
Kann man den Kanal von Nachbar als untergeordnete Bauteile ansehen?
Wenn es so wäre, macht das Leitungsrecht in der Grundbuch dann kein Sinn mehr?
Kennt jemand diese Begriff?

Danke und Gruss
René

Nein. Untergeordnete Bauteile sind Gesimse, Dachüberstände, Erker, Balkone und so ein Zeug. Dinge, die Überstände und Unterschreitungen von Abständen verursachen können, aber eben dafür nicht berücksichtigt werden.

Für Leitungen braucht man ein Leitungsrecht.

Gruß
C.

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und ich hab den Eindruck, Du stocherst mit der Stange an einer Stelle im Nebel, an der Du bestimmt nichts findest.
Nimm ALLE Unterlagen und gehe und suche Dir eine Rechtsberatung.

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Bei dem Zufahrtsweg handelt es sich Baurechtlich um eine gemeinschaftliche Nutzung. Man zahlt ja auch um das Abwasser „ableiten“ zu dürfen. Wenn es nicht in dem gemeinschaftlichen Abwasser abgeleitet wird ist hier nicht das Problem.

Unabhängig davon empfehle ich, immer mit dem Nachbar gut auszukommen :wink:

Hab eine Mail an Bauamt geschickt. Hoffe sie können mir eine offizielle Antwort geben.

Das ist die Preisfrage. Das Bauamt kennt auch nur das, was in den eigenen Akten steht. Ob sie Deinen Kaufvertrag mit den ganzen Paragraphen kennen? Ich glaube, mehr als eine allgemeine Auskunft wirst Du nicht bekommen.
Ich denke eher, Du brauchst einen Rechtsanwalt. Oder frag mal bei dem NOtar nach, der den Kaufvertrag aufgesetzt hat.

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Servus,

Bist Du bitte so lieb und begründest das? Idealerweise mit Rechtsquelle?

Woraus sollte Nachbar Michael ein Nutzungsrecht bzw, wie hier eigentlich gefragt ein Leitungsrecht für die Zufahrt ableiten können?

Schöne Grüße

MM

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ich finde es unfair, ich muss mich darum kümmern, herauszufinden, sogar dafür bezahlen, um zu nachweisen ob das legitim ist. Aber Michael wartet daneben und wollte jederzeit meine Zufahrt wegschaufeln. Ich denke, er ist pflichtig, solche gesetzliche Quelle zu zeigen, oder?
Ausserdem, laut Michael ist es so bei Bauamt genehmigt. Dann verstehe ich nicht mehr. Bauamt gibt das frei ohne mich zu fragen?

Das wäre doch für Dich ohnehin die erste Anlaufstelle gewesen, um zuverlässige Informationen zu bekommen. Ist das nicht geschehen?

Eine Rechtsschutzversicherung für Grundeigentum halte ich ja für unverzichtbar, wenn man ein Grundstück besitzt. (In dieser Sache ist es dafür zu spät.)
Sie ist verhältnismäßig günstig und man kann sich Beratung holen und wenn nötig, auch mal einen Brief vom Anwalt schreiben lassen, womit es meiner Erfahrung nach meist schon getan ist.
Dafür muss man nicht rumstochern in Gesetzestexten, die ein Anwalt erheblich besser wissen und einordnen kann.
Der Rat, einen Anwalt zu konsultieren ist in dieser Sache, wenn sie dir so wichtig ist, sicherlich ein guter!

Servus,

die Grenzbebauung an dieser Stelle ist vermutlich nur genehmigungsfähig, wenn der Antragsteller nachweist, dass ihm ein wie auch immer geartetes Leitungsrecht im Bereich der Zufahrt zur Verfügung steht.

Seit einer Woche lässt Du Dich darum betteln, mal festzustellen, ob ein solches besteht. Und nein, es muß nicht im Grundbuch eingetragen sein, es gibt auch die Möglichkeit einer schuldrechtlichen Vereinbarung dazu. Und nein, das Bauamt leistet keine Rechtsberatung. Sowas machen Rechtsanwälte.

Hast Du denn den Kaufvertrag vollständig mit allen Einzelheiten gelesen und verstanden? Gibt es noch andere Verträge in diesem Zusammenhang?

Schöne Grüße

MM

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Du als Grundstücksnachbar mußtest doch der Baugenehmigung zustimmen.
War auf den Zeichnungen kein Regenfallrohr zu sehen?

Geht so … Ich, Diplom-Informatikerin, musste mal einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erklären, dass er leider mit dem falschen Paragraphen gewedelt hat. Er bezog sich auf § 12a PflVG ((der Unfall war in Deutschland, Unfallgegner aus Österreich), und die Kanzlei antwortete, es handele sich um einen Formulierungsfehler, ich müsste eigentlich gegen das Deutsche Büro Grüne Karte klagen.:woman_facepalming:t2: Das wäre aber etwas völlig anderes gewesen.

Deswegen würde ich auch keinem Anwalt blind vertrauen, aber grundsätzlich sollte er schon einen besseren Überblick als ein Laie haben.

Stümpt. Man kann sie nehmlich auch lesen. Mal probiert?

Haha, unglaublich, hat die zuständiger vom Bauamt sogar so schnell beantwortet.
das war nicht so genehmigt.
"Die Entwässerung ist an der rückwärtigen Gebäudeseite entlang und unter der Garage auf der rechten Seite geplant. Nach den vorliegenden Unterlagen dürfte Ihr Nachbar Ihr Grundstück also nicht tangieren und das Regenrohr auch nicht im Luftraum über Ihr Grundstück führen. "
Jetzt glaub ich wieder, in Deutschland gibt es noch Gerechtigkeit. :wink:

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Dein Glaube hat Dir geholfen.

„die zuständiger“ hat nämlich nur beschrieben, wie die Entwässerung geplant und genehmigt ist.

Er hat keine Kompetenz, dem Nachbarn Michael etwas zu untersagen.

Dafür müßtest Du schon den Weg gehen, der Dir hier seit ungefähr einer Woche vorgebetet wird.

Willst Du aber offensichtlich nicht. Nun ja - auch gut.

Schöne Grüße

MM

Das ist - ganz ehrlich gesagt - der Nachteil, wenn Jede und Jeder ein mündiger Bürger sein will, der sich selbstverantwortlich um seine Angelegenheiten kümmern möchte. Dann muss man im Zweifelsfall nachweisen, dass man in seinen Rechten beschnitten ist. Aber das nur ganz allgemein…

So denke ich auch. Was sagt Michael? Und welche Papiere zeigt er Dir?

Was sagt das Bauamt dazu?

Wir haben immer noch nicht geklärt, wer bei Euch welche Rechte hat - und wer nicht. Da wurde ein Grundstück geteilt. Was steht im Vertrag dazu? Welche Rechte gab es vorher und welche davon wurden übernommen? Wer kam warum auf die Idee, das ursprüngliche Grundstück so zu teilen? Gab es eine Beratung dazu? War eine behördliche Teilungsgenehmigung nötig? Was hat Euch der Notar zum Teilungs-/Kauf-/Sonstwas-Vertrag erklärt? Was kann er Dir heute zur Auslegung des damals geschlossenen Vertrages erklären?
Fragen über Fragen. Es ist in Deinem Sinne zur Antwort beizutragen, bevor Du vielleicht (oder auch nicht) übervorteilt wirst.

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@Aprilfisch,
Aber mit dieser Begründung hat er nun etwas in der Hand, worauf er seinen Nachbarn verweisen kann. Er kann also von ihm z.B. verlangen, den ordnungsgemäßen Zustand wie er genehmigt ist, wieder herzustellen oder überhaupt erstmal zu erstellen.
Das sehe ich schon mal als eine gute Ausgangslage für Verhandlungen an und vorher hatte er gar nichts in der Hand.
Z.B. Ein RA könnte mehr dazu sagen.

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Da wär ich mir nicht so sicher.
Bei der (Roh-)Bauabnahme werden üblicherweise Abweichungen von der Genehmigung festgestellt und sanktioniert.

Ja sicher - aber @ng82si möchte seinen Nachbarn bzw. das von diesem beauftragten Bauunternehmen daran hindern, die Einfahrt zu betreten und dort eine Leitung „abzulegen“.

Und dabei wird ihm das Bauamt - zumindest in der kurzen verbleibenden Zeit - nicht helfen können.