Abwasserleitung unter meinem Grundstück, OK oder nicht OK?

Hallo zusammen,

im letzten Jahr hab ich mit einem, der Michael heisst, einen Grundstück gekauft.
Der Grundstück sieht ungefähr so aus:


Mein Grundstück ist ABCDEFG.

In letzter Woche war die Gerüste vom Michaels Haus abgebaut und es ist mir aufgefallen, ein Regenwasserrinne neben seinem Haus aber über meinem Grundstück, ungefähr am Punkt B,hängt. Michael meint, eine Abwasserleitung wird unter meinem Grundstück abgelegt, aber sehr nah an seinem Haus laufen, um das Regenwasser abzuleiten. Wie die rote Linie zeigt.

Ich war total geschockt. Er hat mir vorher gar nicht darüber besprochen. Nach Recherche kann die Leitung unter dem Nachbargrundstück abgelegt werden, wenn Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ich hab meinen Grundbuch durchgesucht und keinen solchen Eintrag gefunden.
Laut Michael werden der Tiefbauer am Montag kommen, um die Leitung abzulegen.
Was soll ich dagegen tun? Kann ich die Leute einfach sperren oder Polizei anrufen? …
Ich bin wütend und nervös.
Bedanke mich für eure Tipps im Voraus!

Liebe Grüsse und schönes WE
René

Der Skizze zufolge, liegt Punkt B eindeutig nicht auf Deinem Grundstück.

Der Skizze zufolge, gibt es keinen Zusammenhang zwischen der roten Linie und Punkt B.

Die Polizei interessiert sich nicht für Nachbarschaftsstreitigkeiten bzw. zivilrechtliche Probleme. Sofern Du einen Zaun oder eine Hecke hast, die Dein Grundstück umschließt, kannst Du natürlich die Polizei wegen Hausfriedensbruchs einschalten.

Gruß
C.

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Hallo C,

sorry. Du hast Recht. Die Rohre war nicht am Punkt B gehängen, sondern am Anfang der roten Linie.

Das Haus steht direkt auf der Grenze? Das wundert mich, weil soweit mir bekannt überall Mindestabstände einzuhalten sind.

Ist es sicher deine Zufahrt?

Wenn sie dein Eigentum ist, kannst du bestimmen, wer sich dort aufhält oder arbeitet.
Betretungsrechte gibt es (Leiter - und Anschlagrecht), aber nicht ohne Ankündigung.

Ja. 100% sicher. Die Zufahrt gehört mir.

Wenn die Zufahrt Dir gehört, wäre zu prüfen, ob eine unterirdische Leitung auch ein Überbau sein kann.

Wenn ja, müsste umgehend nach Kenntnisnahme widersprochen werden, wenn ich das richtig verstehe.

Es scheint tatsächlich nicht von Dir geduldet werden zu müssen:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-unterirdisch-verlegten-leitungen-auf-dem-nachbargrundstueck-378990

Ich würde in jedem Fall umgehend ein Schriftstück aufsetzen und das rechtssicher zustellen.

Dass Du niemanden auf Dein Grundstück lassen musst und wenn er es dennoch betritt, das einen Hausfriedensbruch darstellt, wurde schon erwähnt.

Grüße
789

PS: Auch die überhängende Regenrinne stellt nach meinem Verständnis einen Überbau dar.
Ich bin aber keine Juristin, man möge das bitte korrigieren, wenn es falsch sein sollte.

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Schön. Was habt Ihr im Kaufvertrag geregelt?
Gibt es irgendwas das sich auf eine Zuwegung bezieht? Beispielsweise, wie Michael auf die Fläche hinter seinem Haus und seiner Garage kommt?

Sicher? (Kaufvertrag?)

Es muss nicht zwingend im Grundbuch eingetragen sein, andere Regelungen sind denkbar.

Selbst wenn Du „im Recht“ bist, die ganze Sache könnte ein generationenlanger Nachbarschaftsstreit werden. Dabei gibt es nur Verlierer, nie Gewinner.

Was hier passiert sein könnte: Da hat Jemand einen Grundstücksteil verkauft, vielleicht ohne gross nachzudenken, wie ein vernünftiger Zuschnitt sein sollte. Jetzt bemerkt er, dass dieser Zuschnitt nicht gut war, aber gedanklich ist es immer noch „sein altes Grundstück“ und kurzerhand wird eine praktikable Lösung gesucht. Allerdings fühlt sich den neue Nachbar in Recht und möchte keinen Millimeter davon abweichen - nicht weil er Beeinträchtigungen sieht, sondern aus Prinzip nicht. Das könnte eine explosive Mischung sein.

Wie sehr beeinträchtigt Dich diese Leitung tatsächlich, mal abgesehen davon dass es „DEen Grundstück“ ist?

Mein Rat: Den Nachbarn hast Du noch lange, auf ein gutes Einvernehmen sollte grosser Wert gelegt werden. Sei grosszügig, dann ist er es das nächste Mal auch. Erlaube ihm die Leitung - meinetwegen verlange eine Gegenleistung. Aber vertragt Euch, das ist hier mehr wert als „Recht haben“.
Und regelt die Leitung sauber, holt Euch dazu rechtlichen Rat ein.

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Gleiches würde für einen Dachüberstand gelten. Interessant ist hier aber erstmal das „Kleingedruckte“ im notariellen Kaufvertrag. Möglicherweise sind hier Duldungen zu finden, die für Laien auf den ersten Blick nicht so aussehen

Danke dir. Bin derselben Meinung.

Du schreibst es ja: „Regelt die Leitung sauber.“
Finde so etwas wirklich wichtig.
Dazu würde das

natürlich dazu gehören.

Wenn das aber „mal eben“ mitgeteilt wird und Montag schon die Tiefbauer kommen und

Würde ich in jedem Fall einmal Widerspruch einlegen und in einem- nicht unfreundlichen- Gespräch mitteilen, dass ich Zeit bräuchte um das alles zu klären.
Natürlich sind entspannte Verhältnisse wichtig, auf der anderen Seite sollten aber keinesfalls Überschreitungen jeglicher Art einfach und mit einem Unwohlsein hin genommen werden im Sinne von „wehret den Anfängen“, damit das kein Muster wird.

Ok. Nett zu sein kann ich und will ich auch.
Nur kann es viel Probleme in Zukunft geben z.b. seine Leitung kaputt ist und meine Zufahrt muss aufgemacht werden. Beim Verkauf meines Grundstück kann der Käufer Gedanken machen solche Umstände zu vermeiden.

Würde aber durchaus auch zur Kenntnis nehmen, was Jörg, der meines Wissens Profi ist, schreibt

Ich habe den Eindruck, das braucht Zeit, um geklärt zu werden.
„Von jetzt auf Montag“ geht so jedenfalls nicht.
Ausser, er kann Dir umgehend belegen, welche sonstige Regelung ihm dazu das Recht gibt.

Bin mit irgendwelchen Regelungen einverstanden, wenn er mir rechtzeitig zeigt und die Regelungen offiziell sind.

Servus,

was bedeutet: ein Grundstück mit einem kaufen? Ist die in weiß gezeigte Fläche gemeinsames Eigentum von Euch beiden, und ihr habt Euch untereinander über die Aufteilung geeinigt, aber seid in Abteilung I des Grundbuchs gemeinsam als Eigentümer der gesamten weißen Fläche eingetragen? Wie viele Kaufverträge gibt es für die weiße Fläche? Einen oder zwei?

Gibt es für die in weiß gezeigte Fläche ein Grundbuchblatt oder zwei?

Falls es zwei Grundbuchblätter gibt: Was steht in Abteilung II zu dem Deinigen? Keine Lasten eingetragen, oder vielleicht doch?

Und was bedeutet

Warst Du auf dem Grundbuchamt am Amtsgericht und hast Dir erklären lassen, wie man das Grundbuch liest? Hast Du online Grundbucheinsicht genommen? Wie bist Du damit zurechtgekommen? Es gibt übrigens nicht ein Grundbuch pro Grundstück, sondern eines pro Gemeinde; von daher hab ich ein bissle Zweifel an dem, was Du von „Deinem Grundbuch“ schreibst.

Und last, but not least: Unterliegt die ganze Sache eigentlich deutschem Recht? Einige Formulierungen lassen Schweizer Recht vermuten.

Schöne Grüße

MM

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Ich möchte mich beim Grundbuchamt erkundigen. Aber keine Zeit mehr. Wenn die Leitungen Montag gelegt sind, wäre es schwierig, sie wieder auszukriegen. So muss ich es akzeptieren. Danach gehe ich zum Amtsgericht oder Anwalt beauftragen?! Alles wäre zu spät. Ausserdem warum muss ich die Informationen besorgen?! Er macht einfach etwas im Grundstück von anderen ohne Zusage vom Eigentümer zu holen, ist das normal?

Nochmal zum Grundbuch:
Das war ein ganzer Grundstück ca. 12000m2.
Der vorbesitzer hat es verteilt: 700m2 und 500m2.
Hab den 700 gekauft inkl. Die Zufahrt.

Das kommt darauf an, was in Abteilung II zu diesem Grundbuchblatt eingetragen ist. Es ist möglich, dass ein Leitungsrecht zu seinen Gunsten besteht; dann müßte er sich nur betreffend den Ablauf der Arbeiten mit Dir abstimmen. Es ist auch möglich, dass eine entsprechende Regelung nicht eingetragen ist, sondern unabhängig vom Grundbuch schuldrechtlich besteht, ggf. im Kaufvertrag geregelt ist.

Wer fragt, bekommt immer eine Antwort. Frag den Nachbarn doch mal, wie sich das verhält und wie er die Sache sieht.

Also nicht zusammen mit dem Nachbarn gekauft, wie Du eingangs geschrieben hast? Was von beiden ist jetzt richtig?

Schöne Grüße

MM

Nein. Das war nicht ein gemeinsame Kauf mit dem Nachbarn.
Hab per Whatsapp Gestern den Nachbar schon gefragt. Aber bisher keine Antwort.
In der Abteilung II des Grundbuches finde ich nichts über Leitungsrecht.

per Whatsapp? Redet Ihr nicht miteinander? Das ist - glaube ich - ein sehr schlechtes Fundament für eine Nachbarschaft.

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Er wohnt 20 km weit und kommt nicht häufig vorbei. Eigentlich kommt er fast nicht, sondern sein Freund.
Ich spreche fast immer mit seinem Freund über WhatsApp. Sein Freund kommt auch nicht häufig.