Abwasserrohr - rostig

Angenommen in einer Eigentumswohnung rostet ein Abwasserrohr durch, das sicher 100 Jahre alt ist, wer trägt die Kosten für die Reperatur? Muss dies der Eigentümer oder die Hausgemeinschaft? Bzw. wenn eine Leitungswasserversicherung vorhanden wäre, würde diese die Kosten übernehmen??

Angenommen in einer Eigentumswohnung rostet ein Abwasserrohr
durch, das sicher 100 Jahre alt ist, wer trägt die Kosten für
die Reperatur? Muss dies der Eigentümer oder die
Hausgemeinschaft? Bzw. wenn eine Leitungswasserversicherung
vorhanden wäre, würde diese die Kosten übernehmen??

hängt davon ab, wo das Abwasserrohr sich befindet; normalerweise natürlich der Eigentümer, ansonsten wenn die WEG, da der Gebäudeerhalt normalerweise Sache der WEG ist. Versicherungen gleich welcher Art zahlen nicht bei verschlamptem Gebäudeerhalt, nur bei unvorgesehenen unvermeidbaren Ereignissen. Bei einer 100 Jahre alten Leitung ist/war die Durchrostung vorherseh- und daher vermeidbar.

Moin,

hängt davon ab, wo das Abwasserrohr sich befindet;

Richtig

normalerweise natürlich der Eigentümer,

Falsch, die Eigentümergemeinschaft http://bundesrecht.juris.de/woeigg/__5.html und http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite10.htm

ansonsten wenn die
WEG, da der Gebäudeerhalt normalerweise Sache der WEG ist.

Nur die Einzelleitung vom Fallrohr zum eigenen Waschbecken, Toiletenbecken etc. ist im Sondereigentum.

Versicherungen gleich welcher Art zahlen nicht bei
verschlamptem Gebäudeerhalt, nur bei unvorgesehenen
unvermeidbaren Ereignissen. Bei einer 100 Jahre alten Leitung
ist/war die Durchrostung vorherseh- und daher vermeidbar.

Auch diese Aussage würde ich so nicht stehenlassen wollen. Zumindest würde mich diese Aussage nicht davon abhalten bei meiner Leitungswasserversicherung den Schaden anzumelden.

vnA

Versicherung muss ja auch mal was zu lachen haben
Hallo,

Versicherungen gleich welcher Art zahlen nicht bei
verschlamptem Gebäudeerhalt, nur bei unvorgesehenen
unvermeidbaren Ereignissen. Bei einer 100 Jahre alten Leitung
ist/war die Durchrostung vorherseh- und daher vermeidbar.

Auch diese Aussage würde ich so nicht stehenlassen wollen.
Zumindest würde mich diese Aussage nicht davon abhalten bei
meiner Leitungswasserversicherung den Schaden anzumelden.

das dürfte bestenfalls der Belustigung des zuständigen Sachbearbeiters dienen. Meine KFZ Haftpflicht zahlt ganz sicher für Unfallschäden, die durch eine defekte Bremsanlage meines PKW entstanden sind, ganz sicher aber nicht die regelmäßige Erneuerung meiner verschlissenen Bremsen. Und so sieht es auch bei Hausratversicherungen aus. Sie zahlen die resultierenden Schäden, aber nicht die Reparatur für alles was Wasser verliert, wie defekte Rohre, Wasch- oder Geschirrspülmaschinen. Vielmehr hat der VN idR. eine Verpflichtung dafür zu sorgen, dass Schäden vermieden werden. Und das 100 Jahre lange vergammeln lassen eines Rohres gehört sicher nicht dazu.

Gruß

S.J.

Moin,

das dürfte bestenfalls der Belustigung des zuständigen
Sachbearbeiters dienen. Meine KFZ Haftpflicht zahlt ganz
sicher für Unfallschäden, die durch eine defekte Bremsanlage
meines PKW entstanden sind, ganz sicher aber nicht die
regelmäßige Erneuerung meiner verschlissenen Bremsen. Und so
sieht es auch bei Hausratversicherungen aus. Sie zahlen die
resultierenden Schäden, aber nicht die Reparatur für alles was
Wasser verliert, wie defekte Rohre, Wasch- oder
Geschirrspülmaschinen. Vielmehr hat der VN idR. eine
Verpflichtung dafür zu sorgen, dass Schäden vermieden werden.
Und das 100 Jahre lange vergammeln lassen eines Rohres gehört
sicher nicht dazu.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Leitungswasserversicherung ist nicht Hausratversicherung. Meine LWV hat, zumindest in der Vergangenheit Schäden durch Lochfraß immer beglichen und Lochfraß ist nichts anderes als Rostschaden. Ob nun nach 10, 20, 50 oder 100 Jahren. Das Alter des Gebäudes drückt sich nur in der Höhe der zu zahlenden Gebühr aus.

Gruß

auch

S.J.

vnA

Hallo,

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Leitungswasserversicherung
ist nicht Hausratversicherung. Meine LWV hat, zumindest in der
Vergangenheit Schäden durch Lochfraß immer beglichen und
Lochfraß ist nichts anderes als Rostschaden. Ob nun nach 10,
20, 50 oder 100 Jahren. Das Alter des Gebäudes drückt sich nur
in der Höhe der zu zahlenden Gebühr aus.

Lesen kann ich sehr wohl. Entweder man hat eine Versicherung für Schäden durch Leitungswasser oder eine für Schäden durch Lochfraß.

Gruß

S.J.

Hallo,

Moin,

Lesen kann ich sehr wohl. Entweder man hat eine Versicherung
für Schäden durch Leitungswasser oder eine für Schäden durch
Lochfraß.

Hier bitte ich doch um etwas weitergehende Hintergrundinformation: Was ist eine ‚Lochfraßversicherung‘?
Ich kenne das so: Rost innerhalb von Leitungen führt nicht dazu, dass sich das Rohr innerhalb von Sekunden in ‚Nichts‘ auflöst. Vielmehr hat der Rost irgendwann an einer Stelle die Rohrwandung durchfressen. Der Inhalt des Rohres, sei es nun Frisch- oder Abwasser, tritt aus dem Rohr aus. Da sich dieser Schaden Punktförmig einstellt spricht der Installateur von einem Loch. Da der Verursacher der Rost war und dieser sich durch das Material ‚gefressen‘ hat, spricht er weitergehend also von Rostfraß oder auch Lochfraß.
Leitungswasserversicherungen stehen für die Beseitigung von Schäden durch aus Leitungen austretenden Flüssigkeiten ein. Wenn sie für alterungsbedingte Schäden nicht einstehen würden, wären sie in der Liste der unsinnigsten Versicherungen ganz weit oben.

Gruß

auch

S.J.

vnA

[MOD] Frage für ‚Versicherungen‘
Hi!

Warum klärt Ihr das nicht unter „Versicherungen“, wo sich die Experten für solche Fragen tummeln? :smile:

VG
Guido