Hallo icequaker
Ich bin kein Versicherungsfachmann, kann allerdings Folgendes zum Fall sagen:
Ist das nicht ein Fall für die Haftpflicht?
„Im Unterschied zur Haftpflicht übernimmt die Hausratversicherung die Schäden, die der Versicherte selbst erleidet. Beispiel: Wenn die Waschmaschine ausläuft, meldet er die Schäden an seinen Möbeln, Geräten, Teppichböden der Hausratversicherung. Will aber auch der Nachbar unter ihm Schadenersatz, weil Wasser in seine Wohnung getropft ist, wäre das ein Fall für die Haftpflicht“.
Guckst du hier:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meld…
Fast immer sind die Verbindungen bis zur Einleitung in das Hauptabwassersystem Sondereigentum, das „Fallrohr“ ist Gemeinschaftseigentum. Wie immer gibt es Ausnahmen, siehe hierzu nochmals Deine Teilungserklärung genauestens an.
Wer hat denn den ersten Zugang vom 2. WC zum Fallrohr gelegt. Wenn Du es als Heimwerker warst wird sich die Versicherung auf unfachmännische Verlegung festlegen und Du zahlst alleine.
War es eine „altersbedingte“ Undichtigkeit oder doch vielleicht eine Verstopfung des Fallrohres die den Wasseraustritt herbeiführte? Verstopfung Fallrohr ist Sache der Gemeinschaft, dann muss der Schaden aus der Inst.Rücklage bezahlt werden.
Kannst Du keine Beweise „Verstopfung Fallrohr“ erbringen nochmals bei der Versicherung nachhaken. Je nach Versicherungsverlauf (viele/wenige Schäden während der Vertragszeit) sind manche Versicherungen kulant und übernehmen zumindest einen Teilbetrag der Summe (war in einem ähnliche Fall bei meiner VHV so!!).
Also permanent und penetrant die Versicherung belagern. Hast Du noch mehr Versicherungen bei der Gleichen? Dann einen möglichen kompletten Versicherungsanbietertausch andeuten, hilft nicht immer aber manchmal.
Lass mal hören wie die Sache ausgegangen ist.
Gruß
Akademie der Wohnungseigentümer
www.akademie-wohnungseigentuemer.de