Abwasserschaden - Hausratversicherung zuständig?

Liebe Mitglieder,

ich habe vor ca. 7 Jahren ein 2. WC in meine Eigentumswohnung einbauen lassen.
Es wurde dafür eine Abwasserleitung an ein Fallrohr der Eigentümergemeinschaft im Haus angeschlossen. Seit einiger Zeit tritt Wasser aus dieser Leitung bzw. Anschluss aus, das auf den Boden des darunter liegenden Heizungskellers fließt.

Die Eigentümergemeinschaft verlangte von mir die Undichtigkeit zu beseitigen. Um die genaue Stelle des Lecks zu finden beauftragte ich eine Spezialfirma, die mittels Kamera die Undichtigkeit ortete und Leitungsrohr und Anschluß in einem speziellen Verfahren abdichtete. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1750 Euro und meine Hausratversicherung weigert sich die Kosten zu übernehmen.

Dies ist für mich jedoch unverständlich, da diese Zuleitung nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Hallo,

das Rohr ist aber keine versicherte Sache im Rahmen der Hausratversicherung sondern Gebäudebestandteil. Daher auch über die Gebäudeversicherung versichert.

Wende Dich an Deine Hausverwaltung, diese wird den Schaden der Gebäudeversicherung melden und diese wiederum wird den Schaden inkl. Leckageortung regulieren.

Grüße
Jens

Falsch, das ist sogar sehr verständlich. Weil ein Abwasserrohr zum Gebäude (und damit je nach deren Qualität zur Gebäudeversicherung) gehört und nicht zum Hausrat.

ich habe vor ca. 7 Jahren ein 2. WC in meine Eigentumswohnung
einbauen lassen.
Es wurde dafür eine Abwasserleitung an ein Fallrohr der
Eigentümergemeinschaft im Haus angeschlossen. Seit einiger
Zeit tritt Wasser aus dieser Leitung bzw. Anschluss aus, das
auf den Boden des darunter liegenden Heizungskellers fließt.

Die Eigentümergemeinschaft verlangte von mir die Undichtigkeit
zu beseitigen. Um die genaue Stelle des Lecks zu finden
beauftragte ich eine Spezialfirma, die mittels Kamera die
Undichtigkeit ortete und Leitungsrohr und Anschluß in einem
speziellen Verfahren abdichtete. Die Kosten belaufen sich auf
ca. 1750 Euro und meine Hausratversicherung weigert sich die
Kosten zu übernehmen.

Dies ist für mich jedoch unverständlich, da diese Zuleitung
nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Das ist völlig verständlich. Eine Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat ab. Ihr Hausrat ist offensichtlich nicht beschädigt, oder?

Es geht wenn ich es richtig verstehe, um einen Schaden an fremden Eigentum, der von Ihrem Eigentum ausgeht.
Die Frage ist, wer hat seinerzeit die unfachmännische Installation vorgenommen?

Evtl. kommt eine Haftung in Frage wenn Sie den Schaden verursacht haben. Fragen Sie doch mal bei Ihrer Haftpflichtversicherung nach.

Ansonsten haftet der Handwerker.

Viele Grüße

Dirk

Hallo icequaker, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo icequaker

Ich bin kein Versicherungsfachmann, kann allerdings Folgendes zum Fall sagen:

Ist das nicht ein Fall für die Haftpflicht?

„Im Unterschied zur Haftpflicht übernimmt die Hausratversicherung die Schäden, die der Versicherte selbst erleidet. Beispiel: Wenn die Waschmaschine ausläuft, meldet er die Schäden an seinen Möbeln, Geräten, Teppichböden der Hausratversicherung. Will aber auch der Nachbar unter ihm Schadenersatz, weil Wasser in seine Wohnung getropft ist, wäre das ein Fall für die Haftpflicht“.

Guckst du hier:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meld…

Fast immer sind die Verbindungen bis zur Einleitung in das Hauptabwassersystem Sondereigentum, das „Fallrohr“ ist Gemeinschaftseigentum. Wie immer gibt es Ausnahmen, siehe hierzu nochmals Deine Teilungserklärung genauestens an.

Wer hat denn den ersten Zugang vom 2. WC zum Fallrohr gelegt. Wenn Du es als Heimwerker warst wird sich die Versicherung auf unfachmännische Verlegung festlegen und Du zahlst alleine.

War es eine „altersbedingte“ Undichtigkeit oder doch vielleicht eine Verstopfung des Fallrohres die den Wasseraustritt herbeiführte? Verstopfung Fallrohr ist Sache der Gemeinschaft, dann muss der Schaden aus der Inst.Rücklage bezahlt werden.

Kannst Du keine Beweise „Verstopfung Fallrohr“ erbringen nochmals bei der Versicherung nachhaken. Je nach Versicherungsverlauf (viele/wenige Schäden während der Vertragszeit) sind manche Versicherungen kulant und übernehmen zumindest einen Teilbetrag der Summe (war in einem ähnliche Fall bei meiner VHV so!!).

Also permanent und penetrant die Versicherung belagern. Hast Du noch mehr Versicherungen bei der Gleichen? Dann einen möglichen kompletten Versicherungsanbietertausch andeuten, hilft nicht immer aber manchmal.

Lass mal hören wie die Sache ausgegangen ist.

Gruß
Akademie der Wohnungseigentümer
www.akademie-wohnungseigentuemer.de

Hallo icequaker,
Welchen Grund gibt die Versicherung für ihre Weigerung an?
Laß den Bescheid am Besten von einem Anwalt prüfen.

tut mir leid, da weiß ich überhaupt nicht Bescheid!

Hallo und guten Tag,
leider kann ich die Frage nicht beantworten, da ich kein Versicherungsexperte bin.

MfG

Gonzalo K

Wieso sollte eine Hausratversicherung für Repara´turen Ihrer Abwasseranlage aufkommen. Die deckt Inventarschäden, durch Feuer, Wasserschaden, Diebstahl etc, aber nicht den Aufwand für Erhaltungsreparaturen.
Wenn durch ihr defektes Rohr Dritten ein Schaden entstanden wäre, dann wäre dieser Schaden evtll. ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Aber die Reparatur ist immer ihre sache, das zahlt keine Versicherung.

Hallo icequaker,
nun, dass Versicherungen lieber Geld einnehmen als zahlen, ist ja schon (fast) Pflicht - zumindest nichts neues :wink:
Aber zu deinem Fall ist nicht viel zu sagen, da die Schilderung nicht aussage kraeftig ist - zu ungenau.
Welche Begruendung hat die HsRV angegeben?
Aus welchem Grund entstand das Leck (Eisbildung,Verstopfung,Altersschaden, …)?
Ferner, wo genau war das Leck? In der ‚neuen‘ Installation oder in der ‚alten‘ Gemeinschaftsanlage?
Wenn ein Abflussrohr an ein Gemeinschaftssystem angeschlossen ist, KANN dies schon zu Ablehnung fuehren. Da dann die gesamte Anlage NICHT als Einzeleigentum, sondern Gemisch-eigentum (Teilweise Dein und teilweise Gemeinschaft) ist.
Ich gehe mal davon aus, dass die HsRV dieses als Grund nimmt nicht zu zahlen.

Also das ist wohl eher eine Frage & Sache für einen Anwalt und einer Rechtsschutzversicherung. Das WEG - Gesetz ist so kompliziert, da wäre in Deinem Fall anwaltliche Unterstützung wohl angebracht.

Liebe Grüße, Rainer