Abwasserschaden

Hallo,

folgendes : In meiner Küche drückte das Abwasser hoch und hat den Traps aus Abflussrohr raus gedrückt. Somit lief ein ganzer schwung Abwasser in die Küche. Dem Vermieter teilte ich dieses mit. Ich habe Küche Abgebaut, da ich Laminat hoch nehmen musste da es darunter lief. Habe nun 4 Reihen Laminat getauscht sowie die Dämmung. Es ist alles trocken und keine Nachbleibenden Schäden.
Eigentliche Frage dazu ist, wenn mir der Vermieter sagt mir eine Pauschale zu erstatten für die Arbeiten mit Ab und wiederaufbau der Küche sowie Austausch Laminat, muss ich diese Pauschale versteuern ? Es sollen mir ledeglich 80,00 € erstattet werden was ich für die Arbeit nicht einsehe. Gibt es da ggf. Rechtssprechung ? Belege habe ich keine da ich den Schaden selbst behoben habe. Für eure Antworten wäre ich dankbar.

Hallo,

Ein verstopftes Abwasserrohr liegt zu 99 % der Faelle nicht in der Schuld des Vermieters, so dass Sie sich ueber eine Erstattung freuen koennen.

Lieben Gruss mitredenwill

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Grundsätzlich hat das nichts mit Mietrecht zu tun.

In Deinem Fall handelt es sich um einen Schadensersatz, den dein Vermieter zu ersetzen hat. Wenn er - was er haben sollte - diesen Schaden seiner Wohn- und Gebäude Versicherung meldet, wird über diese der Schaden reguliert. Wenn keine Belege vorliegen, wird meist ein Pauschalbetrag gezahlt! Ansonsten muss er in seine eigene Tasche greifen! 80,-€ finde ich auch etwas mager, zumal eine Handwerkerleistung vermutlich um einiges höher ausgefallen wäre.Überlege Dir Summe X und begründe sie vernünftig deinem VM! Solltet ihr euch nicht auf einen für beide Seiten annehmbaren Betrag einigen, bleibt dir nichts anderes übrig, als dies gerichtlich klären zu lassen…nur dann ist meist in einem Mietverhältnis der Wurm drin!

Um deine andere Frage zu beantworten : nach meiner Einschätzung handelt es sich um einen ECHTEN Schadensersatz und dies unterliegt nicht der Besteuerung.

Lg

Versteuern müsste man nur, wenn man dem Vermieter eine Rechnung schreiben würde.

Das andere ist nicht zu berantworten, weil ich nicht weiß, warum das Abwasser hoch kam.

Vielen Dank schon einmal. Das hilft mir etwas weiter. Gibt es irgendwo ein Text das der Schadensersatz nicht versteuert werden muss ?

Moin, der Vermieter hätte den Schaden beseitigen müssen bzw. hättest Du eine Firma für den Notfall bestellt so hätte der Vermieter die Kosten tragen müssen. Da du es aber selber gemacht hast so kannst Du nur die Kosten für das ausgetauschte Laminat -gegen Rechnung- geltent machen, anrecht auf eine Pauschale hast Du nicht. Versteuern mußt Du die 80,-€ nicht, da es sich umschadenserstz handelt.
Gruß connection

Ja, google mal nach Echtem Schadensersatz.
Lg

Vielen Dank schon einmal. Das hilft mir etwas weiter. Gibt es
irgendwo ein Text das der Schadensersatz nicht versteuert
werden muss ?

Wer keine Kaufbelege hat, ist meistens im Nachteil. Arbeitszeit kann man vereinbaren. Man muss nur drüber reden. Natürlich kann ein „Nichtfachmann“ nicht einfachdie dreifache Zeit abrechnen, nur weil er die Arbeiten beispielsweise noch nie gemacht hat. Es sollte also eine ähnliche Arbeitszeit veranschlagt werden,die ein Fachmann benötigen würde. Ob die 80 € angemessen sind, kann ich also nicht beantworten.
Ob versteuert oder nicht, ist eine Frage für Steuerrecht und nicht für Fachleute für Mietrecht.

hallo,
eigentlich sollte so etwas vor ab-auf-umbau mit dem vermieter geklärt werden.
nun ist es für diese seite zu kompliziert - bitte eine auge-in-auge-beratung aufsuchen, fotos vorlegen, quittungen einbringen…
mfg,
udo

Hallo Grisu,
80 € ist ein Minderbetrag im steuerechtlichen Sinne und musss nicht versteuert werden. Da du keine Belege für Material etc hast, wirst du auch keine grössere Summe vom Vermieter erstatten bekommen. Den Arbeitsaufwand kannst du dir nur erstatten lassen, wenn du diesbezüglich ein Gewerbe und/oder eine Ich-Ag hast.
sorry
good luck

Hallo, kann leider nicht helfen.

Sorry,

aber mit der Steuer kenne ich mich nicht aus.

MfG

Hallo grisu19,

grundsätzlich sind diese Arbeiten vom Vermieter zu veranlassen und zu bezahlen.
Laminataustausch und der damit zusammenhängende aufwand mit den Laminat gehört ebenso zur Verantwortung des Eigentümers. Es sei denn er könnte Ihnen nachweisen, dass Sie die Verstopfung verursacht haben.
In Ihrem Fall hat der Vermieter Ihnen 80€ gegeben, das ist nicht zu versteuern. Sie hatten sicher einen höheren Aufwand als die 80€ und dieser Betrag ist sicher keine „Bezahlung“ sondern Materialersatz!
Ohne Nachweis wird die Schadensermittlung sicher schwierig. Gehen Sie zum Mieterverein, der kann dann vor Ort den Fall beurteilen.

Gruß Fred

Hallo,

nein-es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Sie hätten den Vermieter die Möglichkeit geben müssen, den Schaden selbst zu beheben, denn SIE sind nur MIETER!!!
Wenn er dann nein gesagt hätte und Ihnen die Erlaubnis zur Schadensbeseitigung erteilt hätte, wäre eine Kostenvereinbarung möglich gewesen-so haben Sie -zwar gut gemeint- eigenmächtig gehandelt und das sollte man als Mieter nicht tun.
Nehmen SIe die 80€uro und werdeen Sie schlau aus dieser Sache. Steuerlich geht ein Absetzen nur mit Belegen.
MfG
Waldi 64

Hallo!

Es ist LEIDER immer schwer, die Kosten für eine - selbst umfangreiche - Arbeit erstattet zu bekommen, für die es keine Rechnung gibt.
Beim nächsten Mal also lieber durch ein Fachunternehmen machen lassen und Betrag komplett erstattet bekommen.

Auch der Vermieter wird wahrscheinlich nur die durch Rechnug belegbaren Kosten von seiner Versicherung wiederbekommen, von daher ist es vielleicht nachvollziehbar, dass er eine so geringe Summe anbietet.

Viel Erfolg!
virages

Wegen versteuern würde ich mir keinen Kopf machen.Rechnbe mal die Arbeitszeit aus und rechne ca. 12,–€ Stundenlohn dann kommst Du auf eine Pauschale.
Ist immer noch günstig für den Vermieter

Hallo,
warum hast Du den Schaden selbst behoben? Kannst Du unter Umständen mehr Ärger bekommen als Dir recht ist. Für solche Fälle gibt es eine Leitungswasserversicherung, die Dein Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft bestimmt besitzt. Der Schaden wäre fachmännisch behoben worden, die Kosten hätte die Versicherung übernommen. So wird es nun schwer für Dich, an angemessene Bezahlung zu kommen. Mach das am bestens nie wieder.

MfG
murmeltier