unsere Gemeinde hat den Abwasserverbrauch rückwirkend zum Jahresbeginn hochgerechnet.
Hintergrund:
Alle Zisternenbesitzer wurden gebeten eine Wasseruhr für das Abwasser der Zisterne einzubauen. Der Einbau meiner Uhr erfolgte im September 2010. Ich habe mich selbst um den Einbau gekümmert. Nach dem Einbau sollte die Uhr durch die Gemeinde verplombt werden. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Die Wasseruhren wurden alle abgelesen. Der Abwasserverbrauch der neuen Uhr zeigte einen Stand von 9m³. Das entspricht einem mtl. Verbrauch von 3m³.
Bei der Abrechnung geht die Gemeinde nun her und berechnet mir 36m³. ergo 12 Monate mal 3m³.
Nun meine Frage:
Ist dies rechtens? Ich habe mir schon meine eigenen Gedanken gemacht und bin auf Eure Antworten sehr gespannt.
Gibt es Gesetze die dies Regeln, wenn ja, wo finde ich, bzw. wie heißen die Gesetze.
Ein Hallo zurück,
die Art der Berechnung der Abwassergebühr wird in der Entwässerungssatzung der Kommune festgelegt. Grundsätzlich wird die Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Eine Zisterne wird häufig außer Acht gelassen - auf Kosten der Gemeinschaft, denn die gesamten Kosten der Abwassersammlung und Reinigung wird entsprechend dem Frischwasserverbrauch auf die Abwasserproduzenten umgelegt. Menschen mit Zisternen sparen also 2 mal, beim Trinkwasser und beim Abwasser.
Zum Thema „verplomben“ kann ich nichts sagen. Das Errechnen des vorraussichtlichen Jahresverbrauchs scheint mir plausibel. Abgerechnet wird - denke ich - am Ende des Jahres nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Wo man manchmal einhaken kann, ist die Errechnung der Abwassergebühr, wenn die Berechnung nicht streng getrennt vom übrigen Haushalt der Gemeinde erfolgt
Maren
danke für die Auskunft.
Aber, darf die Gemeinde rückwirkend, und vor allem den Verbrauch aus den Monaten Oktober, November und Dezemmber dazu verwenden,eine rechnung aufzustellen. Wer weiß ob meine Zisterne in den vorhergehenden Monaten gelaufen ist, evtl war diese defekt oder es wurde nur Frischwasser gezogen, das geht doch nicht, oder?
danke für die Auskunft.
Aber, darf die Gemeinde rückwirkend, und vor allem den
Verbrauch aus den Monaten Oktober, November und Dezemmber dazu
verwenden,eine rechnung aufzustellen. :
gruß
Wie sollen die sonst eine Vorrauszahlung ermitteln? Abgerechnet wird am Ende nach dem tatsächlichen Verbrauch. Wenn es ein öffentlicher Anbieter ist, läuft das Ganze durch Gremien, wird abgestimmt und meistens auch vorher veröffentlicht.
In manchen Gemeinden kann man sich einen Gartenwasserzähler einbauen lassen, damit das gezogene Frischwasser, welches zum Garten wässern genommen wurde, nicht auf der Abwasserrechnung wieder auftaucht.
Gruß Maren
Für die Vorauszahlung ist mir das auch bewusst. Meine Gemeinde möchte etwas abrechnen was ich angeblich in den Monaten vorher verbraucht haben könnte.
Noch einmal die Daten:
Oktober 2010 — 3m³
November 2010 – 3m³
Dezember 2010 – 3m³
Daher wird rückwirkend auf das Jahr 2010 36m³ berechnet.
Für die Vorauszahlung 2011 kann man diese 36 kalkulieren und am Ende wird der tatsächliche Verbrauch zu Buche stehen.
Mir fällt kein Gesetz dazu ein, wass allerdings nicht heißt, dass es so etwas nicht doch gibt.
Ich denke, dass wurde von den Bürgervertretern abgestimmt und festgelegt.
Gegen so einen Gebührenbescheid kann man fristgerecht Einspruch einlegen. Dann müsste auch die rechtliche Grundlage in der Antwort zum Einspruch dargelegt werden.
Maren