Abwasserverordnung in Kleingärten

Hallo,

Ich hoffe irgend wenn kann mir hier wieder helfen :smile:
Sorry schon mal für den vielen Text.

Wir haben bald einen Garten und dazu müsste ich was wissen.

Erst mal muss ich ein bisschen erläutern worum es geht.

Also es geht um die Abwasserentsorgung in Kleingärten. Ab 2014
müssen alle Gärten eine abflusslosen Grube besitzen.
Also es darf auch kein geklärtes Wasser in den Boden ablaufen.
Find ich auch gut, man kann ja nicht sagen das es wirklich sauber ist.

Ich habe schon vieles im Netz gefunden aber bin mir da nicht so sicher.

Also wenn man eine Mehrkammergrube hat und diese eine Dichtheitsprüfung
besteht ist dieses erledigt und man muss nichts machen.
So was ist dort nicht vorhanden.

Dann gibt es noch Abwassertanks / Flachtanks aus Kunststoff mit einer DiBt
Zulassung. Wenn man diese einbaut, ist es damit auch erledigt.
Da wir uns leider so einen Tank nicht leisten können habe ich an einen oder
zwei gereinigten IBC Wassertanks (ohne DiBt Zulassung) gedacht und diese
zu nutzen und dann eine Dichtheitsprüfung zu machen.

Nun meine Frage, darf ich so einen IBC Tank verbauen oder nicht?
Möchte nicht das alles fertig machen und dann ist das doch nicht zugelassen :frowning:

Ich frage, da ich für mich widersprüchliches auf einer Seite gelesen habe.
Dort stehen halt diese Beispiele welche Möglichkeiten man hat, unteranderem halt
auch diese Flach Tanks. Nur bei einem Flachtank steht, das dieser nicht mehr verbaut
werden darf da dieser ohne DIBt Zulassung ist ABER darüber steht ein Satz
„Nicht serienmäßig hergestellte Anlagen, die vom DIBt nicht zugelassen werden,
bedürfen stets einer Dichtheitsprüfung mit dazugehörigem Prüfungsprotokoll“

Wenn ich so überlege heißt es ja dann das ich einen IBC Tank nehmen kann (nicht
serienmäßig hergestellt… bedürfen einer Dichtheitsprüfung…).
Aber dann denk ich wieder, diese IBC Tanks werden ja auch
serienmäßig hergestellt :frowning:

Vielen Dank für eure Antworten.

Frag am besten mal im Tiefbauamt nach ob das zulässig ist.
Ich vermute aber

  1. nein und
  2. dürfte allein diese Dichtheitsprüfung ein paar Tausender kosten und damit nicht die günstigste Variante sein

Stimm dich doch mal mit den Nachbarn ab und macht ggfs. zusammen eine Anlage, das ist dann entsprechend preiswerter

Danke für die Antwort.
Werde ich mal machen.
Also die Prüfung kosten nicht so viel :smile:
23€ + max. 10€ Anfahrt

Ich denke, das wichtigste ist die Dichtheitsprüfung. Wenn die Tanks dicht sind, ist der Sinn erfüllt und alles ist i. O.
Zur Sicherheit würde ich aber den privaten Saxchverständigen, der sowieso die Dichtheitsprüfung machen muss vorher fragen.

Genau so denk ich auch.
Aber das wird ich wohl wirklich mal machen müssen. Danke :smile:

sorry, war im Urlaub, darum hat es länger gedauert.
Ob Du eine Genehmigung bekommst, hängt viel von der Kommune ab.
Wenn es ein zertifiziertes System, also mit Abnahme oder Prüfsiegel ist, kann die Kommune nicht anders als er anzuerkennen.
Anders sieht es da bei eigenen Konstruktionen oder Dingen aus, die nicht diesem Verwendungszeck als Sache haben aber funktionieren. Es geht ja nicht nur darum, ob der Tank dicht ist, sondern auch darum wie lange er dicht bleibt. Eine einfache Dichtigkeitsprüfung muss also nicht jede Kommune einfach so hinnehmen.
Erkundige Dich am besten bei Deiner Kommune. Nur sie kann Dir bindende Auskunft geben ob Du es so betreiben kannst.

Gruß
Kleiner Racker

vielen Dank für die Antwort. :smile:

leider erst jetzt eine Rückmeldung.
IBC sind nur als Transportbehälter und nicht als Lagerbehälter zugelassen.