Guten Tag,
Kann ein Abwasserzweckverband Anschlusskosten auch bei einem Leerstehenden und unbewohnten Haus einfordern oder auch einklagen?
Der Anschluss wurde ca.3 Monate genuzt.danach ist die hauseigentümerin verstorben u nun sollen die Kosten bei den Erben zwangsvollstreckt werden.obwohl das Anwesen seit ca. 5 Jahren nicht bewohnt ist und auch nicht zu verkaufen ist?
Kann bei einer eventuellen Zwangsvollstreckung auch auf das private Vermögen des Erben zugegriffen werden?
Für den Anschluß und die Kostenbelastung ist der Umstand, dass das Haus gerade nicht genutzt wird, unbeachtlich.
Die Verbindlichkeit geht auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft über. Der Erbe kann seine Haftung auf das geerbte Vermögen begrenzen.