Hallo zusammen
Ist wahrscheinlich wirklich nur etwas für „berufliche“ Rechtsexperten, und falls die Antwort zuuu umfangreiche Ausführungen erfordern würde, dann ist es auch kein Beinbruch, wenn ich hier nicht schlauer gemacht werde…dann bitte einfach die Frage ignorieren 
Aber ich habe das hier (als zufällige „Neben-Info“ in einer Google-Suche) gelesen, als Textstelle eines Gerichtsbeschluss - und es hat mich einfach neugierig gemacht, was das wohl so in etwa/grob bedeutet:
„Eine Bewilligung von PKH ist hier dann gerechtfertigt, wenn der Rechtsanwalt die Argumentation für ein Abweichen vom einfach- gesetzlichen Recht detailiert vorzunehmen bereit ist.“
PKH ist Prozesskostenhilfe, das weiss ich immerhin (*lach*). Eine wenigstens im Groben umreissende Kurzerklärung für Laien habe ich für den Begriff „einfach-gesetzliches Recht“ aber leider bei Google nicht gefunden ,sodass ich mir den Rest auch nicht zumindest grob sinngemäß zusammenreimen kann. Wie gesagt - ist keine „wichtige“ Sache, aber es hat mich halt einfach nur so neugierig gemacht, welche Mühen da der Anwalt auf sich nehmen müsste, damit PKH gewährt wird.
So oder so - danke und lieben Gruß! 