Abweichend elternzeit vom elterngeld nehmen

elterngeld würden wir wie folgt beantragen:frowning:hat uns auch die Frau auf der elterngeldstelle so gesagt)

voraussichtlichtlicher entbindungstermin 10.11.13

mutter bekommt für 12 Monate elterngeld, also bis zum 09.11.2014

ab 10.11.14 bis 09.01.2015 würder der vater für 2 Monate elterngeld erhalten.

nun meine Frage. wir würden die elternzeit abweichend davon nehmen wollen.
also genau gesagt bis insgesamt 31.03.2015.

mutter würde bis 31.12.2014 zuhause bleiben. und der vater würde dann vom
01.01.2015-31.03.2015 zuhause bleiben wollen.

geht das? 

ab 10.01.2015 würden wir dann andere leistungen beantragen. aber was mir sorgen macht ist, dass der vater wenn er elterngeld erhält (laut antrag 10.11.14-09.01.15) ja noch arbeitet und erst später 3 Monate zuhause bleibt (vom 01.01.15 bis 31.3.15). ist das ok?

die frau auf der beratungsstelle sagte zwar man kann die elternzeit unabhängig vom elterngeld beantragen also es muss sich nicht zu 100% decken aber unsicher bin ich mir schon.

vielen dank schon mal

KLar könn tihr das machen, müsst aber beachten, dass in der Elterngeldzeit insgesamt nicht über 120h/Lebensmonat gearbeitet werden darf und das das als Teilzeitarbeit angesehen wird, man also Elterngeld verliert.
Zusätzlich ist die Wahl von Kalendermoanten immer eine schlechte, weil man dann auch noch Urlaub verschenkt!

Hallo Sanne,

es ist richtig, dass man Elternzeit auch nehmen kann, wenn man kein Elterngeld mehr bezieht. Allerdings gilt der Umkehrschluss nicht. Sprich, wer Elterngeld bezieht darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings wird das in diesem Zeitraum erwirtschaftete Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet. Die Mutter kann also auch länger zu Hause bleiben, erhält aber max. 12 Lebensmonate Elterngeld. In diesem Fall kann der Vater nur noch den 13. und 14. Lebensmonat in Anspruch nehmen, darf aber in dieser Zeit wie gesagt max. 30 Stunden pro Woche arbeiten und das Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Man kann also das Elterngeld nicht für den 13. und 14. Lebensmonat für den Vater beantragen, in dieser Zeit jedoch arbeiten und die Monate später nehmen, dass ist nicht möglich.
Die Elternzeit muss abgesehen davon beim Arbeitgeber beantragt werden. Per Gesetz kann jedes Elternteil bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Elternzeit beantragen.
Elterngeld ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Instrument zum Verdienstausgleich und per Definition lediglich für die ersten 14 Lebensmonate zu gewähren.
Ich hoffe das hilft weiter, auch wenn es nicht das ist, was du hören willst.
Alles Gute noch für die Schwangerschaft.