Hallo,
das Problem ist folgendes: Auf einem Lieferschein stehen verschiedene Artikel mit Stückzahlangaben, auf den einzelnen Verpackungen befinden sich jedoch unterschiedliche Angaben (auf dem Etikett). Die Typenangabe stimmt, die Stückzahlangaben sind jedoch unterschiedlich.
z.B. Bestellung ist „8x Produkt A“ und „4x Produkt B“ (so steht es auf dem Lieferschein - ist soweit korrekt). Geliefert werden 2 Pakete die jeweils mit Etikett versehen sind „10x Produkt A“ und „5x Produkt B“. Der tatsächliche Inhalt ist auch wie auf dem Lieferschein gedruckt, also abweichend vom Etikett.
Ist diese Vorgehensweise so korrekt oder muss Etikett und Lieferschein absolut identisch sein? Welche rechtlichen Verbindlichkeiten bestehen in so einem Fall? Ist der Lieferschein oder die Angaben auf dem Etikett höher zu bewerten?
Danke für die Antworten
Hallo, besteht die Möglichkeit das es nur die Umverpackung ist. Heißt der Händler bekommt es im 10 Pack geliefert und entnimmt nur die Ware die er seinen Kunden weiter gibt. Wenn nun in dieser Umverpackung die bestellte Menge vorhanden ist dann war der Lieferant vielleicht nur zu faul die Umverpackung zu entsorgen und hat die dem Kunden mitgeschickt.
Gruß Sunny
Hallo,
ja das kann ich bestätigen. Es ist jedoch immer der Fall, das der Verpackungsinhalt umkommissioniert wird und damit das Etikett nicht mehr korrekt ist. (außer man bestellt natürlich eine komplette Verpackungseinheit)
Servus,
man sieht das der Verpackung aber immer äußerlich an. Die Angaben auf dem Etikett gelten nur für die ungeöffnete Verpackung.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen. Die einzelnen Pakete sind mit einem „selbstzerstörendem Siegeletikett“ verschlossen. Ich muss dieses also öffnen um nachzuprüfen welchen Inhalt das Paket hat (da Etikett und Lieferschein ja unterschiedlich).
Gruß
Hinsichtlich _der Stückzahl_ ist allein der Lieferschein maßgeblich bei gewerblichem Handel.
Bei zweisteigem Handelsgeschäft ist § 377 HGB mit allen Anmerkungen zu beachten …