Abweichende Kündigungsfristen AN & AG

Hi zusammen,

ist es statthaft wenn im Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Monatsende vereinbart werden soll, während der Arbeitgeber sich die gesetzliche Regelung verbriefen lässt?

Was, wenn sich der AN darauf einließe, wäre das quasi unwirksam?

Hallo,

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

VG
EK

falls der AN eine solche Änderung des Arbeitsvertrags zeichnen würde wäre diese also nichtig?

Hallo

Jein. Als Resultat daraus geht die herrschende Meinung davon aus, dass damit für beide die längere Frist vereinbart ist. Bei einer Kü durch den AG kann man da relativ sicher von ausgehen, aber interessant wird es, wenn der AN wechseln will und ihm die kürzere Frist viel besser gefiele…

Gruß,
LeoLo