Ein Makler schreibt eine Wohnung mit einer bestimmten m2 aus. Der Mietvertrag kommt zustande. Der Mieter merkt aber erst beim Einzug, dass die Wohnung nicht den ausgeschriebenen m2 entspricht. Im Mietvertrag ist keine Anzahl m2 vermerkt. Ist der Mietvertrag überhaupt gültig u. welche Rechte hat der Mieter hier? Kann er die Erstattung der Kosten für die erneute Wohnungssuche u. Umzug fordern, weil der Mieter hier arglistig getäuscht wurde?
hallo,
im regelfall wird ein makler auf die m²-angabe des vermieters vertrauen und diese verwenden.
die meisten mieter mieten eine zuvor von ihnen besichtigte wohnung, nicht eine m²-zahl.
lg dev
Wer hat nach welchen Vorschriften welche Wohnfläche, wie ermittelt?
Da der Mietvertrag keine m² Angaben enthält, ist er auf jeden Fall gültig.
Inwieweit ein Makler für irgendwas dabei haftbar gemacht werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
vnA (ianal)
Guten Morgen,
Da der Mietvertrag keine m² Angaben enthält, ist er auf jeden
Fall gültig.
Erst einmal Ja, da nicht der Makler Vertragspartner in Bezug auf Mietsache ist.
Wenn aber zwischen qm-Angabe Makler und tatsächlicher Größe der Wohnung erhebliche Abweichungen bestehen (ich gehe mal von 20% und mehr aus), wird es zweifelhaft. Auch eine ca. qm-Angabe im Angebot eines Maklers ist die Zusicherung einer Eigenschaft, der man durchaus vertrauen kann.
Inwieweit ein Makler für irgendwas dabei haftbar gemacht
werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zumindest läge gegenüber dem Interessenten eine (bewusste) Täuschung vor. Schadenersatzforderungen kämen in Frage, gegenüber dem Makler. Ob der Makler seine Informationen geprüft hat und wiederum Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann, ist ein anderes Thema.
Gruß
Der Franke
Moin, Viktor.laszlo,
die wirkliche Wohnungsgröße ist nur für die Aufteilung der Nebenkosten wichtig, der Mieter hat die Wohnung schließlich besichtigt.
Ist der Mietvertrag überhaupt gültig
Ja, voll und ganz.
weil der Mieter hier arglistig getäuscht wurde?
Die Arglist liegt wohl eher beim Mieter - wer zuerst nicht messen mag, weil ihm die Wohnung so gefällt, wie sie ist, der sollte nicht hinterher krakeelen. Mir ist auch schon passiert, dass ich Schuhe in der Größe 43 kaufen wollte und erst zuhause festgelstellt habe, dass unten eine 44 eingeprägt ist.
Gruß Ralf
hallo,
… Auch eine ca.
qm-Angabe im Angebot eines Maklers ist die Zusicherung einer
Eigenschaft, …
da möchte ich doch widersprechen, da der makler qua gesetz eine stellung als unabhängiger mittler hat.
Zumindest läge gegenüber dem Interessenten eine (bewusste)
Täuschung vor.
das würde voraussetzen, dass die abweichung für den makler erkennbar war, aber nicht jeder makler geht die wohnungen, die er ins angebot nimmt, vorher besichtigen.
war sie für ihn erkennbar, dann war sie aber auch für den kunden erkennbar, der - wie schon erwähnt - im regelfall eine wohnung mietet, nicht aber eine (m²)zahl.
lg dev
Hallo,
da möchte ich doch widersprechen, da der makler qua gesetz
eine stellung als unabhängiger mittler hat.
das würde voraussetzen, dass die abweichung für den makler
erkennbar war, aber nicht jeder makler geht die wohnungen, die
er ins angebot nimmt, vorher besichtigen.
Das ist übel, stimmt aber offensichtlich. Sorgfaltspflicht gibt es scheinbar nicht, Überprüfung ist nicht notwendig. Haftung setzt eigens Zutun zu den Angaben des Vermieters voraus. Da bliebe tatsächlich nur die Möglichkeit des Nachweises, dass der Makler die Angaben des Vermieters „erhöht“ hat.
Dies käme nur in Betracht, wenn eine m²-Zahl im Mietvertrag stünde.
Krass, aber wahr, dein Einwand.
Gruß
Der Franke