ich habe folgendes Problem. Ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus. Eine Bekannte, die mir beim Umzug behilflich ist, hat mich drauf aufmerksam gemacht, dass meine Wohnung nicht den Quadratmetern entspricht die ich im Mietvertag zu stehen habe. Nach Minuten hab ich entsprechen die korrekten Messmethoden im Internet gefunden. Ergebnis der Messung eine Abweichung von 13m². Ein dezenter Hinweis an meine Vermieter brachte nix, er ignoriert diese Tatsache. Wie kann ich weiter vorgehen? Soll/muss ich mir ein Gutachter nehmen, damit die Messungen beglaubigt sind und ich damit zum Anwalt gehen kann?
Danke, aber das ist ein Artikel den ich vorher schon gelesen hatte. Bei mir ist halt die Frage wie ich weiter aggieren soll, da der Vermieter sich nicht rührt. Gutachter holen und dann vor Gericht oder ja keine Ahnung. Das ist jetzt mein Problem.
Fakt ist es sind mehr wie 10% Abweichung von der im Vertrag angegebenen Größe
Hi
wieviel m² hast du im Vertrag stehen? Ist die Abweichung mehr wie 10% ich denke schon. Dann wird dir dabei eigentlich nur noch ein Rechtsanwalt helfen können. Dabei wirst du auch noch in den Mietspiegel deiner Stadt schauen müssen. solllte der Preis dort den du gefunden hast passend auf deine wohnlage , Ausstattung mal der tatsächlichen m² = der Preis sein den du jetzt schon bezahlst dann wird deine Klage auch wenig Erfolgversprechend sein. Sollte das alles nicht zutreffen dann bitte Rechstanwalt und Gutachten und so weiter. Eben wegen der glaubwürdigkeit etc.
Gruß Peter
Sofern Sie jetzt nach Beendigung des Mietverhältnisses das Kostenwagnis eines Rechtsstreites mit unwägbarem Ausgang auf sich nehmen wollen und die Abweichung von den angeblichen 13 m² deutlich unter der realen und vor allen Dingen der im Mietvertrag vereinbarten anrechenbaren Grundfläche liegt, dann reichen Sie bei Gericht Klage ein und das Gericht wird einen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen müssen Sie ebenso vorauslegen wie die Kosgen für die Klage selber. Das Gericht wird später ausurteilen, wer recht hat und in welchem Maße bei der Kostenfestsetzung die Gerichtsksoten und damit letztlich auch die gesamten Anwaltskosten zu verteilen sind. Viel Glück bei Ihren posthumen Bemühungen!
Vielen Dank an euch drei fred, 19Piere57, firstguardian.
Gut dann steht die Entscheidung, dass es zu einem Rechtsstreit kommen muss. Laut Vertrag soll die Wohnung 58m² haben, tatsächlich sind es nur 45 bedingt durch die vielen Schrägen.