Abweichender Zeitraum Betriebskostabr/Heizkostabr

Hallo,

folgende Frage!

Ist es möglich eine Heizkostenabrechnung (01.05.-30.04.) zu erstellen, die einen Monat vor der Betriebskostenabrechnung (01.06.-31.05.)liegt ?

vielen Dank für eure Rückantwort
Thilo

Hallo Thilo,

Ist es möglich eine Heizkostenabrechnung (01.05.-30.04.) zu
erstellen, die einen Monat vor der Betriebskostenabrechnung
(01.06.-31.05.)liegt ?

Ja, aber nur dann, wenn der 01.05. - 31.05. nicht schon früher abgerechnet ist. Wurde also bisher bis zum 31.05. abgerechnet, kann die Folgeabrechnung nicht ab 01.05.gehen, aber sie kann in der Folge auf 11 Monate geändert werden und einmal zum 30.04. enden, damit künftig ab 01.05. abgerechnet werden kann. Hierdurch wird es jedoch etwas kompliziert. Denn es dürfen für elf Monate keine 1000 Gradzahlen abgerechnet werden und die Schlüssel der Fläche müssen auch auf 11 Monate umgerechnet werden. Grundsätzlich sollte man die Abrechnungzeiträume nicht verändern. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund dafür.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für deine Antwort. Ich habe die Verwaltung bei diesem Objekt erst kürzlich übernommen. Die Heizkostenabrechg. lief einen Monat vorher als die Betriebskostenabrechg…(denke mal wegen aperiodische Kosten der Stadtwerke). Ich werde nächstes Jahr die Betriebskostenabrechg. verkürzt auf die Heizkostenabrechg. anpassen und dabei die 11 Monate berücksichtigen.

Grüße
Thilo

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