Angenommen jmd gründet Mitte des Jahres ein Unternehmen. Ist es dann sinnvoll mit einem abweichenden Wirtschaftsjaht zu arbeiten, d.h. zB 7/05 -7/06 ? Oder wie sähe die Situation aus IM ERSTEN JAHR bei einem regulären Wirtschaftsjahr zum 1/06 ?
In diesem Fall hätte das erste Jahr („Jahr“ der Betriebseröffnung) ja nur 6 Monate - d.h. würden dann die Einkünfte dieser ersten 6Monate zur Ermittlung der Steuerlast auf 12Monate hochgerechnet ? D.h. zB Einkünfte 7/05 - 1/06 = 10.000Eur => hochgerechnet 20.000 Jahr; angenommener Steuersatz bei 20tsd zB 20% Steuer = 4000Eur => davon die Hälfte da nur 6Monate = 2000Eur Steuerlast im ersten (halb)Jahr ???
ODER WIE WIRD DAS GEHANDHABT ?
abweichende wj werden nur branchenspezifisch - z.b. gastronomie - zugelassen - gehe davon aus, dass das bei dir nicht zutrifft, und es sich um ein rumpfwirtschaftsjahr handelt… wenn nicht, nochmal melden
gruß vom inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
abweichende wj werden nur branchenspezifisch - z.b.
gastronomie - zugelassen - gehe davon aus, dass das bei dir
nicht zutrifft, und es sich um ein rumpfwirtschaftsjahr
handelt… wenn nicht, nochmal melden
gruß vom inder
OK, dann ein Rumpfwirtschaftsjahr !
Entspricht dieses RumpfWJ dann dem „Jahr der Betriebseröffnung“ ?
D.H. hat das „Jahr der Betriebseröffnung“ dann nur 6 Monate ? Und: betragen dann die Einkünfte auch nur 10tsd Eur ? (bei zB 20.000 bezogen auf Jahr ? )
Wie wird dann die Steuer ermittelt ?
es werden nur die tatsaechlich erzielten einkünfte = gewinn dieses rumpf-wj besteuert. i.d.R. sind ja in den anderen monaten des steuerjahres andere einkünfte erzielt worden. ggf. auch nur lohnersatzleistungen, welche ggf. unter progressionsvorbehalt liegen.
besteuert wird mit persönlichem steuersatz nur die einkünfte, keine hochrechnungen etc.!
ich hab schon Firmen jeder Branche mit abw. WJ gesehen und auch noch nie gehört, dass sich das FA quer gestellt hat, irgendeine Begründung findet sich immer.
Allerdings muss es sich um einen Gewerbebetrieb mit im HR eingetragener Firma handeln (§ 4a (1) Nr. 2 EStG) somit wirst Du im Ergebnis wohl doch wieder recht gehabt haben.
Grüße
Chris
hi,
abweichende wj werden nur branchenspezifisch - z.b.
gastronomie - zugelassen - gehe davon aus, dass das bei dir
nicht zutrifft, und es sich um ein rumpfwirtschaftsjahr
handelt… wenn nicht, nochmal melden