Abweichung bei Eröffnungsbilanz von -5000€ ?

Hallo Forum!

Ich bin am Kopf-zerbrechen-Haare-raufen-Hirn-qualmen…

Warum erscheint (bei Lexware Buchhalter) in der Bilanz der Hinweis:

„Bei der Eröffnungsbilanz ist eine Abweichung von -5000,00€ vorhanden!“

Mit Jahr 2008 wurde begonnen, und dafür Werte von insg. +5000€ als Saldenvortrag eingebucht. Alles Aktivposten, Soll:Bank o. Anlagevermögen, Haben:Saldenvorträge Sachkonten.

Wo liegt der Hase im Pfeffer, sonst werf’ ich noch die Flinte ins Korn…

Zwei Buchhalterinnen konnten nicht weiterhelfen, kann es jemand von Euch?

Herzliche Grüße!

PS: Gründet jemand mit mir die Bürgerinitiative für normal-menschliche Buchhaltungsprogramme???

Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort!

Bei PASSIVA muss man Eigenkapital erfassen
Hi !

Wenn man Eröffnungsbuchungen macht, im übertragenen Sinn also die Eröffnungsbilanz abschreibt, dann darf man eben nicht nur die Aktivseite erfassen, es muss auch die Passivseite gebucht werden.

Auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz dürfte, so wie ich die Aufgabenstellung verstehen nur ein Eigenkapital von € 5.000,00 gestanden haben. Im SKR 03 muss also noch

EB-Wert (Konto 9000) an variables Kapital (Konto 0880) € 5.0000

erfasst werden. SKR 04, IKR oder andere Spezialkontenrahmen dürften Konten mit ähnlicher Beschriftung haben, die dann aber wahrscheinlich in anderen Kontenklassen zu finden sind.

BARUL76

Hallo BARUL76!

Vielen Dank für die Antwort!!!

Ich bin noch ziemlich unbedarft in diesem Geschäft, und werd’ deine Antwort mit meiner Hilfs-Buchhalterin besprechen.

Trotzdem eine Rückfrage: Mir wurde gesagt, dass Bankguthaben und Sachwerte, Aktivpositionen (so wird es richtig ausgedrückt, oder?) sind, und somit Konto 9000 im Haben stehen muss. Und du sagst, dass dieses Passivpositionen sind, und somit Konto 9000 im Soll stehen muss, verstehe ich das richtig?

Schöne Grüße!

Hallo BARUL76!

Vielen Dank für die Antwort!!!

Ich bin noch ziemlich unbedarft in diesem Geschäft, und werd’
deine Antwort mit meiner Hilfs-Buchhalterin besprechen.

hallo amaryllisa
ich schiebe mich mal so eben rein.

Trotzdem eine Rückfrage: Mir wurde gesagt, dass Bankguthaben
und Sachwerte, Aktivpositionen (so wird es richtig
ausgedrückt, oder?)

ja

sind, und somit Konto 9000 im Haben stehen
muss.

Das sollten eigentlich Mehrere Konten sein.
aber es würde helfen wen wir wüsten welchen Kontenrahmen du Benutzt.

Und du sagst, dass dieses Passivpositionen sind, und
somit Konto 9000 im Soll stehen muss, verstehe ich das
richtig?

Nein aktiv und Passivpositionen müssen immer den Gleichen Wert haben.
Sie werden aber auf gänzlich anderen Konten verbucht.

Aktiv sind deine Wahren dein Grundstück deine Forderungen an deine Kunden Vorsteuer und deine flüssigen Mittel…

Passivpositionen sind die Quellen für das alles das können sein unbezahlte Rechnungen Kredite Kontoüberziehungen… aber auch alles was du in deine Unternehmen hineingesteckt hast zuzüglich den Gewinn(abzüglich den Verlust) den dein Unternehmen gemacht hat.
die Letzten zwei Punkte werden als Eigenkapital zusammengefasst.

Aktiv = Mittelverwendung
Passiv = Mittelherkunft

Schöne Grüße!

Ja Dir auch
M°-°M

Hallo Markus!

Danke dafür:

ich schiebe mich mal so eben rein.

sind, und somit Konto 9000 im Haben stehen
muss.

Das sollten eigentlich Mehrere Konten sein.
aber es würde helfen wen wir wüsten welchen Kontenrahmen du
Benutzt.

—> SKR04.
Es gab nur Sachwerte (Büroausstattung, vorhanden, AFA-Liste u.daraus Restwert übernommen - gibt keine Waren, da Dienstleister) und Bankguthaben bei Eröffnung =>alles zusammen= 5000€

Somit alles auf 9000 gebucht. Gegenkonten sind Anlagevermögen #650 und #690 und Bank #1800.

Welche Buchungen fehlen?

Schöne Grüße!

hallo Amaryllisa

…wie Barul schon beantwortet hat: Die Passivseite fehlt noch, sprich das Eigenkapital.

Gruß
Sonja

Was hat du da eigentlich für 2 Buchhalterinnen, die nicht mal die elementaren Buchungsregeln kennen? Erstaunt mich doch sehr.
Evtl. solltest du dir jemanden suchen, der etwas von der Materie versteht. Das muss nicht zwangsläufig ein Steuerberater sein. Es gibt sehr wohl gewerbliche Buchhalter(-innen), die ihre Dienste feilbieten.

Hallo Sonja!

Auch vielen Dank für deine Mühe, die ihr euch mit mir SuperduperLaien macht…

sprich das Eigenkapital.

–> Was ist denn das nun? Vielleicht gibt es das in diesem Fall gar nicht?

Was hat du da eigentlich für 2 Buchhalterinnen,

–> Das habe ich mich auch schon oft gefragt. Die eine ist seit über 15 Jahre a.D. und die andere sollte es eigentlich besser wissen. Aber wie das eben mit freiwilligen Helfern ist, man nimmt was kommt.

Evtl. solltest du dir jemanden suchen, der etwas von der
Materie versteht.

–> Darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen…

Grüße!

Servus,

Das sollten eigentlich mehrere Konten sein.

um Himmels willen nein! Es geht hier um das Gegenkonto für die Vortragswerte in der Eröffnungsbilanz.

Gängige Software benutzt außer 9000 noch separate Gegenkonten für die Vorträge der Salden von Debitoren und Kreditoren, aber damit ists schon zuende. Sonst wird der Vortrag nicht abstimmbar. Wie man hier am Beispiel sieht, ist der Saldo von Konto 9000 eine wertvolle Hilfe beim Abstimmen der vorgetragenen Salden.

Dieses hier:

Aktiv = Mittelverwendung
Passiv = Mittelherkunft

ist in dieser Verkürzung auch ziemlich irreführend, mir gefällt der Wikipedia-Artikel, aus dem Du das vermutlich genommen hast, nicht besonders gut: In einer Stichtagsbilanz gibt es keine Mittelherkunft und Mittelverwendung, die Kapitalflussrechnung gehört zur Bewegungsbilanz.

Wenn man eine einfache Merkhilfe haben will, kann man formulieren:

Die Aktiva beschreiben, was da ist
Die Passiva beschreiben, was wem gehört

Schöne Grüße

MM

hallo Amaryllisa,

schau mal den Artikel bei Wikipedia an http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapital dort ist es ganz gut erklärt.
Das Eigenkapital ist der Vermögensteil, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt.

Wenn also deine AKtiva „steht“… also dort Anlagevermögen, Bankbestand, Warenbestand steht, ergibt das die Summe X.
Die Passiva muss ebenfalls Summe X ergeben. Da in deinem Fall ja keine Verbindlichkeiten bestehen, beläuft sich das EK dann auch auf Summe X.
WÄREN da noch Verbindlichkeiten (z.B. Lieferanten-Verb.) in Höhe Summe Y, dann würde sich dein Eigenkapital so ermitteln: AKtiva X - Verbindlichkeiten Y = Eigenkapital Z.

Das Eigenkapital ist somit nur die Differenz zwischen AKtiva und Verbindlichkeiten. Ganz einfach eigentlich :smile:

Aus welchem Gebiet kommst du denn? Vielleicht kenne ich ja dort eine zuverlässige Buchhalterin, die ich dir empfehlen könnte.

Gruß
Sonja

Hallo Sonja!

Nochmals vielen Dank für die geduldige Erklärung!

Leider sind meine Umstände gerade so, dass ich bis Sonntag unterwegs sein werde, und erst danach mich nochmals in die Sache vertiefen kann.
Falls dann immer noch Fragen bestehen, wäre ich über ein Profi in meiner Nähe wahrscheinlich froh, raum Bodensee.

Schönen guten Abend!

Servus,

dieses:

Wenn also deine Aktiva „steht“…

von Dir??

Die Aktiva sind wie die Passiva Neutrum Plural, nicht Femininum Singular - sie stehen.

Schöne Grüße

MM

OT Re^8: Neutrum Plural
Hallo Martin,

ja danke für den Hinweis… meine Tüte Deutsch war grad alle… muss ich mich kaufen neu :wink:

Gruß
Sonja

Hi !

„Bei der Eröffnungsbilanz ist eine Abweichung von -5000,00€
vorhanden!“

Was ich mich nach dem Lesen des ganzen Strangs hier frage: Bist du dir sicher, dass der Gewinn unbedingt mit einer Bilanz ermittelt werden muss? Mich dünkt, hier wäre es sehr viel einfacher, den Gewinn lediglich mit einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung zu ermitteln.

Dies ist nach Inkrafttreten des BilMoG jetzt auch für eingetragene Kaufleute unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

BARUL76

.

Hallo Barul!

Der Eindruck drückt nicht, ich habe von der Sache NULL Ahnung. Und E-Ü ist natürlich viel schöner. Wir sind aber UST-pflichtig. Somit hat sich das schon geklärt. Wer macht das sonst freiwillig?

Danke trotzdem der Überlegung!

Umsatzsteuer-Pflicht vs. Gewinnermittlung
Hi !

Was bitte hat den die Umsatzsteuerpflicht mit der Art der Gewinnermittlung zu tun?

Aus dem Umsatzsteuergesetz (§ 19) ergibt sich, dass bei Umsätzen, welche die Grenze von € 17.500,00 überschreiten, Umsatzsteuer erhoben wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Aus der Abgabenordnung (§ 141 AO) ergibt sich, dass eine Bilanz erst bei Umsätzen von € 500.000,00 zu erstellen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html

Ich denke, hier sollte mal dringend fachliche Hilfe im real life in Anspruch genommen werden, um all die Dinge, die so auf einen zukommen, mal durchzusprechen. Das soll nicht heißen, dass es unmöglich ist, sich die FiBu selbst zu erstellen. Es kann nur zu Fehlern kommen, die weitaus teurer sind, als der Berater, den man jetzt befragen kann.

BARUL76

Da gibt es aber noch die ein oder andere Sache wer bilanzieren muss. Das kann man nicht nur am Gewinn festmachen. Hierzu gehören auch Jahresumsatz und Geschäftsform.

Hi !

Bitte noch mal mein Antwortposting und das Posting davor lesen.

Es wird offensichtlich davon ausgegangen, dass mit Bestehen der Umsatzsteuerpflicht auch eine Bilanzierungspflicht eintritt. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Bilanzierungspflicht auf Basis der Rechtsform oder wegen der Gewinn oder wegen eines Eintrags im Handelsregister erforderlich ist, sondern ausschließlich wegen bestehender Umsatzsteuer-Pflicht.

Ich hatte daher in meiner Antwort verdeutlichen wollen, dass eine bestehende Umsatzsteuerpflicht nicht zwangsläufig auch zu einer Bilanzierungspflicht führt.

BARUL76