Angenommen eine Person P möchte über einen Versicherungsmakler M eine PKV abschließen. M macht P einen Vorschlag zu einer Versicherung V und ermittelt einen Beitrag z. B. in Höhe von 230 EUR mtl.
Die Versicherung wird bei V beantragt und auch von V angenommen. Jetzt erhält P den Versicherungschein von V. Darin steht aber, dass P nicht 230, sonder 240 EUR mtl. an Beitrag zahlen muß.
Meine Frage:
Wie weit darf der tatsächlich zu zahlende Beitrag vom Vorschlag, d. h. von der Vorausberechnung des Maklers abweichen? Gibt es da ähnliche Regelungen wie bei Bauaufträgen?
Ähnlich dürfte auch das Problem sein, wenn eine Versicherung direkt ein Angebot macht und sich dann im Versicherungsschein ein abweichender Beitrag ergibt.
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Tommi
Wie weit darf der tatsächlich zu zahlende Beitrag vom
Vorschlag, d. h. von der Vorausberechnung des Maklers abweichen?
Da gibt es keine Grenze. Wenn der Mehrbeitrag ein Risikozuschlag ist, darf der schon mal 100 % betragen. Ist es ein Rechenfehler des Maklers ist der Versicherer nicht daran gebunden, außerdem kann der Antragsteller immer noch vom Vertrag zurücktreten. Die einfachste Erklärung wäre die, dass der Makler eine Prämie auf der Basis 2008 erechent hat und die Versicherung eine auf der Basis 2009 (wenn der Vertrag erst in 2009 beginnt).
Gibt es da ähnliche Regelungen wie bei Bauaufträgen?
Nein.
Vielen Dank für die Antwort. Das erscheint mir plausibel. Ich denke auch, dass zum Jahreswechsel die Beiträge einfach angepasst wurden.
Nun ja 10 EUR im Monat ist jetzt auch nicht so schlimm.
Tommi
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