Abweichung von der Baugenehmigung

Wir haben einen Haus An- und Umbau geplant und bereits die Baugenehmigung erhalten. Was ist nun, wenn wir statt zweier neuer Dachgauben doch lieber zwei neue Dachfenster einbauen und doch keine Gauben? Muss man das neu genehmigen lassen? Kostet das wieder was?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo, das handhabt jedes bauamt individuell. eigentlich benötigt man keine genehmigung wenn weniger gebaut wird. umgekehrt müsste ein neue genehmigung eingeholt werden da das erscheinungsbild „mehr“ veändert wird. wenn jetzt die dachfenster gebaut werden, ist die option auf die gauben immer noch vorhanden (falls sich man später anders entscheidet). wenns einer vom bauamt feststellt (die kontrollieren selten), ist es auch möglich nach ausführung eine tektur (die neuen ausführungspläne) einzureichen und genehmigen lassen.

das kostet dann nochmal gebühren, diese sind in den gebührensatzungen der jeweiligen bauämter ausgewiesen und können gegoogelt oder erfragt werden.
ein unverbindlicher anruf beim bauamt wäre auch möglich bzw. der architekt der euch das geplant hat sollte auch darüber bescheid wissen

gruß und noch ein frohes neues jahr

Je nach Antragsverfahren muss ein Nachtrag gestellt werden. Wenn eine Gestaltungssatzung vorliegt ebenso.
Dann fallen auch Gebühren an ( aber wenig ).

Hallo,
auf Anhieb würde ich sagen dass keine neue Genehmigung erforderlich ist (ein Dachfenster ist bekanntlich ein geringere ‚Eingriff‘ als eine Gaube).
Man kann es auch so auslegen, das die genehmigte Gaube einfach nicht gebaut/ausgeführt wird, dafür ist m.E. sicher keine Genehmigung erforderlich.
Aber, es könnte ja sein, vor allem im Bereich Denkmalschutz oder Stadtsanierung, dass keine Dachfenster erlaubt sind (!), dann sieht die Sache etwas anders aus …

viele Grüße von Mabuse

Da die Bauordnungen der Bundesländer teilweise recht unterschiedlich sind und ich den Fall nicht genau kenne, schlage ich vor, fragen sie einfach telefonisch bei der Genehmigungsbehörde, also bei dem betreffenden Bauamt nach. Oder fragen Sie die Person, die Ihren Bauantrag für Sie bearbeitet hat.
Meiner Ansicht nach müsste diese Änderung problemlos möglich sein.

Grüße aus Hessen