Abweichung von der Beschreibung?

Hallo

folgender Fall angenommen: Privat-Verkäufer will einen Prozessor verkaufen, verwendet dazu jedoch ein Foto, welches zwar das gleiche Fabrikat, nicht aber genau dasselbe Teil zeigt. Ist er aufgrund dessen zum Umtausch verpflichtet, auch wenn er in der Beschreibung ausdrücklich Umtausch ausgeschlossen hat?

Viele Grüße
binah

Hi

folgender Fall angenommen: Privat-Verkäufer will einen
Prozessor verkaufen, verwendet dazu jedoch ein Foto, welches
zwar das gleiche Fabrikat, nicht aber genau dasselbe Teil
zeigt.

Mir fällt jetzt nix ein warum ein Prozessor so aussehen muss wie auf einem Bild. Das Teil wird verbaut und keiner sieht es.

Fehlen denn Eigenschaften die mit dem Bild zusammenhängen und wovon der Kunde/Betrachter ausging?

MfG
Lilly

Hallo und danke schonmal für die Antwort,

Mir fällt jetzt nix ein warum ein Prozessor so aussehen muss
wie auf einem Bild.

Mir eigentlich auch nicht. Aber juristisch sieht es vielleicht doch so aus, dass der Käufer verlangen kann, GENAU das zu bekommen, was auf dem Bild ist?

Das Teil wird verbaut und keiner sieht es.

Fehlen denn Eigenschaften die mit dem Bild zusammenhängen und
wovon der Kunde/Betrachter ausging?

Nein, der Artikel weicht nicht von der Beschreibung ab, nur eben vom Bild und das gilt dann evtl. als Teil der Beschreibung…

Viele Grüße
binah

Hi

Ja klar gilt das Bild auch als Teil der Beschreibung und ist bindend.
Um sich abzusichern müsste der VK ‚Abb. ähnlich‘ unters Foto schreiben.

Aber bei Bauteilen die man hinterher eh nicht sieht (wo es also vollkommen egal ist wie sie aussehen) und sich daraus kein Mangel ergibt das gelieferter Artikel anders aussieht als auf dem Foto, dann weiß ich nicht worauf sich der Kläger stützen will.

Wenn er sich das Teil an die Wand hängen will oder andersweitig verwenden als künsterisches Objekt dann würde sich evtl. ein Mangel ergeben.

Aber das wäre dann eine Frage für’s Rechtsbrett :wink:
Hier werden nur Meinungen geschrieben.

BTW, es gibt ein Urteil:
„Wandelungsanspruch bei einer bei eBay ersteigerten Sache, wenn Beschreibung und dazugehöriges Foto den Sachmangel nicht erkennen lassen“
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/a…
Aber das trifft auf dich nicht so richtig zu. Das Objekt dort hatte ja einen Mangel.

MfG
Lilly

Hi
da viele VK zu blöd zu ner vernünftigen Beschreibung sind verlässt man sich manchmal auf auf Bild erkennbare Bezeichnungen. Das bringts nur wenn das Bild das Original darstellen. Daher frage ich nach, ob ein Bild DEN verkauften Proz abbildet.
HH

Hi

da viele VK zu blöd zu ner vernünftigen Beschreibung sind
verlässt man sich manchmal auf auf Bild erkennbare
Bezeichnungen. Das bringts nur wenn das Bild das Original
darstellen. Daher frage ich nach, ob ein Bild DEN verkauften
Proz abbildet.

Naja aber wenn das gelieferte Produkt dann eine andere Bezeichnung hat als das auf dem Bild abgebildette, dann ist das doch ein Mangel. Weil sich daraus mehr Unterschiede ergeben.
Wird doch nicht 2x der haargenau gleiche Prozzi hergestellt nur einer hat ne rote Oberfläche und der andere ne grüne XD

Wenn das gelieferte Produkt vllt was draufgekrakelt hat (auf meinem Proz is die GHz Zahl und nen Smiley händisch draufgemalt, war auch net auf dem Bsp. Bild so) ist das unwichtig.
Die Daten von der Beschreibung stimmten alle überein.

MfG
Lilly

Hi

Ich hab schon Auktionen gesehn von Leuten die nen P3 mit 900 Mhz und FSB xxx verkauften (weil isies irgendwo abgeschrieben hatten) denen man erstmal erklären musste was die Beshriftung ihres Proz bedeute, nämlich dass es ein 700Mhz/xxx war. Es gibt leute die einfach nicht in der Lage sind konkrete Beschreibungen zu machen, denen man jede Info aus der Nase ziehen muss. Das ist aber das Risiko wenn Millionen von Leuten Zeug verkaufen dass sie aus dem Müll des Nachbarn gefischt haben…

HH

Hallo

Hi

Welchen CPU hast Du verkauft und welcher war auf dem Bild?

Unterscheiden sich die beiden in den technischen Details? Also z.B. den AMD AM 2 mit nem AMD X2 verwechselt?

Welche Rubrik war das ganze eingestellt?

Grüße
Blue

folgender Fall angenommen: Privat-Verkäufer will einen
Prozessor verkaufen, verwendet dazu jedoch ein Foto, welches
zwar das gleiche Fabrikat, nicht aber genau dasselbe Teil
zeigt. Ist er aufgrund dessen zum Umtausch verpflichtet, auch
wenn er in der Beschreibung ausdrücklich Umtausch
ausgeschlossen hat?

Viele Grüße
binah

(Quelle: Süddeutsche, 30.09.06, http://www.sueddeutsche.de/,tt5m5/wissen/special/552…)

Der Fall:

Auf einer Internet-Plattform wurde eine Kamera versteigert. Allerdings hatte der Verkäufer ohne entsprechenden Hinweis ein Bild online gestellt, das ein anderes Modell der Kamera darstellte.

Der Käufer ging davon aus, die auf dem Foto abgebildete Kamera zu ersteigern und gab sein Angebot für dieses Motiv ab. Tatsächlich erhielt er aber eine andere Kamera des gleichen Herstellers, die sich in der Produktbezeichnung um einen Buchstabenzusatz unterschied.

Als er die Verwechslung bemerkte, verlangte er schriftlich die Rückzahlung des Kaufpreises. Da der Verkäufer nicht kooperierte, kam der Streit vor das Amtsgericht.

Die Entscheidung:

Das Amtsgericht Dresden hat dem Käufer Recht gegeben. Die Kaufentscheidung des Käufers sei aufgrund der falschen Abbildung der Kamera zustande gekommen.

Den Kaufvertrag habe der Käufer unverzüglich nach Kenntnis über seinen Irrtum durch seinen Brief an den Verkäufer angefochten. Deshalb, so das Gericht, sei der Kaufvertrag von Anfang an als nichtig anzusehen und der Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Da der Verkäufer den Irrtum des Käufers verursacht habe, indem er ein abweichendes Bild eingestellt und nicht darauf hingewiesen habe, dass es sich bei der Abbildung nicht um die zu ersteigernde Kamera handle, habe er auch den Schaden zu tragen, der durch die verauslagten Versandkosten zusätzlich entstanden ist.

(Amtsgericht Dresden, Urteil vom 29.4.2005, AZ: 103 C 10078)

Der Tipp:

Grundsätzlich sind die Willenserklärungen bei Online-Auktionen verbindlich.

Das entbindet den Anbieter im Internet aber nicht von der Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben.

Er muss auf die Abweichung hinweisen, da er sonst die Anfechtung des Kaufvertrages und damit die Rückzahlung des Kaufpreises riskiert.

Kommt es zu Problemen beim Kauf, empfiehlt es sich, sofort zu reagieren und das Geschäft schriftlich zu kündigen.

Hallo,

Auf einer Internet-Plattform wurde eine Kamera versteigert.
Allerdings hatte der Verkäufer ohne entsprechenden Hinweis ein
Bild online gestellt, das ein anderes Modell der Kamera
darstellte.

Der Käufer ging davon aus, die auf dem Foto abgebildete Kamera
zu ersteigern und gab sein Angebot für dieses Motiv ab.
Tatsächlich erhielt er aber eine andere Kamera des gleichen
Herstellers, die sich in der Produktbezeichnung um einen
Buchstabenzusatz unterschied.

Ja, aber wenn das betreffende Produkt (in dem Fall die CPU) lediglich eine andere FARBE hat als auf dem Bild angegeben…

Gruß
binah

Hallo,

Auf einer Internet-Plattform wurde eine Kamera versteigert.
Allerdings hatte der Verkäufer ohne entsprechenden Hinweis ein
Bild online gestellt, das ein anderes Modell der Kamera
darstellte.

Der Käufer ging davon aus, die auf dem Foto abgebildete Kamera
zu ersteigern und gab sein Angebot für dieses Motiv ab.
Tatsächlich erhielt er aber eine andere Kamera des gleichen
Herstellers, die sich in der Produktbezeichnung um einen
Buchstabenzusatz unterschied.

Ja, aber wenn das betreffende Produkt (in dem Fall die CPU)
lediglich eine andere FARBE hat als auf dem Bild angegeben…

Aus meinem Zitat: „Das Amtsgericht Dresden hat dem Käufer Recht gegeben. Die Kaufentscheidung des Käufers sei aufgrund der falschen Abbildung der Kamera zustande gekommen.“ Du wirst bei einer CPU sicher die Kaufentscheidung nicht anhand der Farbe treffen, daher ist die Farbe irrelevant.

Hi,

Ich hab schon Auktionen gesehn von Leuten die nen P3 mit 900
Mhz und FSB xxx verkauften (weil isies irgendwo abgeschrieben
hatten) denen man erstmal erklären musste was die Beshriftung
ihres Proz bedeute, nämlich dass es ein 700Mhz/xxx war. Es
gibt leute die einfach nicht in der Lage sind konkrete
Beschreibungen zu machen, denen man jede Info aus der Nase
ziehen muss. Das ist aber das Risiko wenn Millionen von Leuten
Zeug verkaufen dass sie aus dem Müll des Nachbarn gefischt
haben…

Ähm, ja… aber wenn es nur eine Farbabweichung gibt, der Artikel aber ansonsten so ist wie beschrieben??