ich hatte mit jemandem eine Auseinandersetzung auf der Straße. Dabei hat er mir ins Gesicht gespuckt und eine Beule in mein Auto gehauen. Ich habe Anzeige erstattet. Nach über 4 1/2 Monaten bekomme ich Post von einer Stuttgarter Staatanwältin die vorgibt, dass angeblich kein öffentliches Interesse vorliegt, obwohl die Person schon anderweitig auffällig geworden ist. Sie hat das Verfahren nach § 374 und 376 StPO eingestellt.
Fragen:
Was kann man machen, dass die Staaatsanwältin doch ein öffentliches Interesse in der Angelegenheit sieht. Immerhin war es sehr eklig, als der Typ mir ins Gesicht gespuckt und anschließend auch noch mein Auto beschädigt hat. Warum soll hier kein öffentliches Interesse vorliegen? Habe ich nur die private Möglichkeit, bei dem zuständigen Amtsgericht Klage gegen diesen Typen einzureichen? Welche Aussichten hat so eine Klage?
Für Eure Antworten Danke ich Euch und lässt Euch von keinem ÄRGERN!
Auch wenn die Sache sehr ärgerlich ist, würde ich allenfalls eine Zivilklage erheben, um die Kosten der Beschädigung ersetzt zu bekommen, falls das noch nicht geschehen ist.
Das Vorliegen öffentlichen Interesses wird in solchen Fällen regelmäßig verneint, ein geradezu typischer Fall - ein Streit nur unter zwei Beteiligten ohne weitere betroffene Öffentlichkeit.
Privatklageverfahren nach § 376 StPO ist eine rechtliche Möglichkeit, da kommt aber meist wenig bei raus.
Ich würde mich schnell wieder angenehmeren Dingen zuwenden, als mich noch Monate damit herumzuärgern.
Leider verstehen sich die Staatsanwaltschaften in Deutschland, teils aus Arbeitsüberlastung, teils aus Faulheit, eher als Strafverfahrenseinstellungsbehörden. Gegen die Einstellung des Verfahrens kann man Beschwerde zum Generalstaatsanwalt des jeweiligen Bundeslands einlegen, was der Staatsanwaltschaft immerhin nochmal Arbeit macht, juristisch gut begründet sein sollte und nicht oft von Erfolg gekrönt ist. Danach hilft nur noch ein Klageerzwingungsverfahren, das noch seltener etwas bringt. Ansonsten bleibt die Privatklage (nicht zu verwechseln mit der Zivilklage), hierbei verfolgt man die Strafsache auf eigene Kosten weiter. Dazu sollte man sich unbedingt einen Anwalt nehmen. Schadenersatz und Schmerzensgeld gibt’s auf dem Zivilrechtsweg, der mit dem Strafrecht nichts zu tun hat.