Abwendung der Insolvenzeröffnung durch Zahlung

Hallo,
habe 3 Tage zu spät das Geld erhalten zur Abwendung der Insolvenz.Wenn alle Gläubiger bezahlt sind und mit den restlichen Gläubigern Zahlungsvereinbarungen getroffen sind , kommt man dann nicht da raus ? kann ich gegen denBeschluss Einspruch einlegen?

Hallo Fratz,
nach meinem Kenntnisstand (natürlich unverbindlich) ist damit die Insolvenz abgewendet. Das Ziel ist erreicht. Die Gläubiger werden befriedigt, oder es sind zumindest Vereinbarungen getroffen worden. Ich wüsste keinen RECHTSGRUND, der jetzt noch an der Insolvenzeröffnung festhält.
Ggfs. kann der Zwangsversteigerungshilfeverein e.V. weiterhelfen ( Tel. 030 / 8060007).
Gruß
Iris