Abwendung einer Insolvenz bei GbR

Ein Unternehmen im Bereich online- und Einzelhandel befasst sich mit Kinderbekleidung Lizenzware und babyartikeln. Die GbR hat 2 Gesellschafter und began 11/2013.

Verkauft bei amazon, besitzt ein kleines büro/laden (50qm) und einen onlineshop.

Nun aber durch Verkettung unglücklicher Umstände ist diese Firma nicht mehr zahlungsfähig, die Schulden (Warenbeschaffung/Bürobedarf)  häufen sich an durch Mahngebühren u.s.w.

Nun will einer der Unternehmer nicht zwingend insolvenz anmelden, gibt s möglichkeiten die firma irgendwie zu retten?

Servus,

wenn einer von beiden Gesellschaftern Insolvenz anmeldet und der andere nicht, liegt es auf der Hand, dass sich alle Gläubiger mit ihren gesamten Forderungen an ihn halten werden.

Wenn es möglich ist, mit kürzester Frist aus dem Mietvertrag auszusteigen und sich alle Gläubiger der aufgelaufenen Verbindlichkeiten auf einen Zahlungsplan einlassen, den der nicht insolvente Gesellschafter bedienen kann, lässt sich das auch ohne Insolvenzverfahren abwickeln.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Die GbR hat 2 Gesellschafter …
Nun will einer der Unternehmer nicht zwingend insolvenz
anmelden, gibt s möglichkeiten die firma irgendwie zu retten?

Die beiden Gesellschafter der GbR haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten. Reichen die privaten Mittel der beiden Gesellschafter nicht, sind sie ebenso wie das Unternehmen insolvent.

Werthaltige gewerbliche Schutzrechte oder besonderes Know-how, das man ggf. mitsamt Unternehmen verkaufen könnte, gibt es im landläufigen Einzel- und Onlinehandel i. d. R. nicht. Gibt es begründete Aussicht auf Besserung der geschäftlichen Situation, sollten die Gesellschafter versuchen, irgendwo Geld aufzutreiben und/oder mit den Gläubigern zu reden, um Stundung, im Fall einer sonst bevorstehenden Insolvenz auch über einen Vergleich zu verhandeln. Nach nur einem halben Jahr Geschäftstätigkeit sind die Chancen auf verhandlungsbereite Gläubiger aber nicht sehr groß, die Chance auf Geldgeber noch kleiner.

Die Gesellschafter sollten privat locker machen/verkaufen, was irgend geht. Im Fall einer Insolvenz werden sie nämlich nicht mehr gefragt, was sie hergeben wollen.

Gruß
Wolfgang