Abwerben von ehemaligen Kollegen erlaubt?

Liebe/-r Experte/-in,

ein ehemaliger Mitarbeiter, der nach seiner Ausbildung nicht von uns übernommen wurde und nun einen anderen Arbeitgeber gefunden hat, empfiehlt aktuell mehreren ehemaligen Kollegen unsere Firma zu verlassen und sich bei seinem Arbeitgeber zu bewerben.
Man muss dazu sagen, dass das Verhältnis bei seinem Austritt nicht gerade entspannt war…!
Ist das erlaubt oder kann man da was dagegen machen?

Vielen Dank.

  1. Frage d. Nachweisbarkeit
  2. ehemaliger Azubi ist kein Recruiter
  3. was er dieser in seiner Freizeit macht ist seine Privatsache, zB Gespräche m. alten Kollegen führen
  4. was steht in seinem AV dazu
  5. Prinzip d. freien Wahl d. Arb.platzes
  6. werden Sie proaktiv tätig
  7. Def. v. Abwerbung - bitte einen FA- Arb.recht kosultieren

Guten Tag,

da die Leibeigenschaft in Deutschland seit Längerem abgeschafft wurde, hat jeder AN grundsätzlich das Recht, sich jederzeit über seine berufliche Fortentwicklung mit jeder Person zu unterhalten, mit der er sprechen will.
Es gibt keine rechtliche Vorschrift, die dies einem AN untersagen kann.
Ein AG mit gutem Betriebsklima und fairer Behandlung seiner AN sollte sich über sowas keine Gedanken machen müssen.
Das einzig Verwunderliche an dem Vorgang ist, daß Sie selbst offenbar nicht gemerkt haben, wie abwegig Ihr Begehren ist

&Tschüß

Gundsaetzlich giltz ein Abwerbeverbot, allerdings liegt das Problem eher in der Praxis. Es muss jemanden geben, der bezeugt, dass der ehemalige Mitarbeiter Abwerbeversuche unternommen hat. Ihr Arbeitgeber sollte siech hierzu anwaltlich beraten lassen. Massnahmen koennten eine Anzeige oder einstweilige Verfügung sein. Ob das praktisch durchsetzbar ist, haengt ganz von der Qualität der verfügbaren BEweise ab.

Welche Idee haben Sie denn, was Sie dagegen unternehmen möchten? Und warum? Mitarbeiter, die bei Ihnen unzufrieden sind, gehen sowieso irgendwann, da bedarf es keiner Abwerbung durch einen ehemaligen Azubi. Und die anderen werden dieses Ansinnen, sich zu bewerben, gar nicht ernstnehmen.
Und: verboten ist es nicht!
Also Ruhe bewahren und den Mitarbeitern vertrauen oder sie ziehen lassen. Etwas anderes bleibt nicht.
Gruß
Brigitte