Hallo „bruchpilotin“,
wenn es sich um den Bezug von AlgII handelt, kann ich bzgl. der Verfügbarkeit bei Ortsabwesenheit und anschließender Arbeitsunfähigkeit, keine Auskunft geben.
Handelt es sich um Alg I wäre es wichtig zu wissen, wurde denn die Fahrt zum Vater angemeldet. Eine Ausweichadresse auf dem Antrag reicht in dem Fall nicht aus. Ortsabwesenheiten von bis zu 21 Tagen im Jahr sind leistungsunschädlich, müssen aber vorher irgendwie angemeldet werden (muss nicht persönlich sein, telefonisch reicht meistens), weil Ortsabwesenheiten grundsätzlich genehmigt werden müssen (könnte ja sein, dass ausgerechnet zu dem Zeitpunkt ein Stellenangebot reinkommen könnte). „Vorschussregelung“ gibt es in dem Sinne nicht, aber bei Bedürftigkeit müsste zumindest das Jobcenter in die Bresche springen.
Viel Glück