Abwesenheit, Krank/Unfall: Anspruch erloschen?

Wegen „Schockierender“ aber unklarer Nachrichten zum Vater gefahren, dort krank geworden - und Unfall gehabt, der mich hinderte, Auto zu fahren.
Folgeantrag mit Ausweichadresse (RA!) vor Abfahrt abgegeben.
Anspruch erloschen!!???

Wer weiß Rat (am besten mit §§§§)
Danke!
P.S.
Gibt es eine Vorschußregelung, da nach 3 Monaten ohne Bzug ohne Penny in der Tasche
„bruchpilotin“

Hallo „bruchpilotin“,

wenn es sich um den Bezug von AlgII handelt, kann ich bzgl. der Verfügbarkeit bei Ortsabwesenheit und anschließender Arbeitsunfähigkeit, keine Auskunft geben.
Handelt es sich um Alg I wäre es wichtig zu wissen, wurde denn die Fahrt zum Vater angemeldet. Eine Ausweichadresse auf dem Antrag reicht in dem Fall nicht aus. Ortsabwesenheiten von bis zu 21 Tagen im Jahr sind leistungsunschädlich, müssen aber vorher irgendwie angemeldet werden (muss nicht persönlich sein, telefonisch reicht meistens), weil Ortsabwesenheiten grundsätzlich genehmigt werden müssen (könnte ja sein, dass ausgerechnet zu dem Zeitpunkt ein Stellenangebot reinkommen könnte). „Vorschussregelung“ gibt es in dem Sinne nicht, aber bei Bedürftigkeit müsste zumindest das Jobcenter in die Bresche springen.
Viel Glück

Hallo,
da es das Telefon gibt und auch das Internet, wäre es möglich gewesen, sich darüber beim zuständigen Amt zu melden und zu erklären, dass man aufgrund von familären Problemen bzw. eigener Krankheit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes)abwesend ist und wie es weitergeht.
Wenn Sie belegen können, dass Sie krank waren, dürfe es keine Schwierigkeiten geben.

mfg,