Abwesenheitsnotiz - gilt Email trotzdem als zugestellt?

Also ich habe eine Email geschrieben mit wichtigen Informationen.

Daraufhin bekam ich eine Abwesenheitsnotiz, dass die Person im Urlaub sei und wann man sie wieder erreichen könne.

Gilt die Nachricht als zugestellt? Oder ist es auch möglich, dass man einfach alle Emails, die in Abwesenheit geschickt werden, in den Papierkorb verfrachtet?

Wie meinst du das? Willst du rechtssicher beweisen, dass du diese Mail verschickt hast? Das kannst du nicht. Du könntest das am ehesten beweisen, wenn du jemand Drittes, Unabhängiges im CC gehabt hättest. Aber selbst das ist noch kein Beweis, dass deine Mail auch beim eigentlichen Empfänger angekommen ist.

Das kommt darauf an, wie das eingestellt ist. Automatische Löschung in Abwesenheit kann man machen, üblich ist das aber nicht.

Sicher kannst du nur sein, wenn dir der Empfänger den Erhalt bestätigt, etwa durch eine Antwort darauf.

Die Frage der Beweisbarkeit ist völlig unabhängig von der rechtlichen Bewertung einer Fragestellung.

ich verstehe deinen Einwand nicht. Ich habe gar nichts bewertet. Ich habe nur nachgefragt, was er/sie eigentlich will.

Sofern wir hier von einem Unternehmen als Empfänger reden: die E-Mail gilt zwar rechtlich als zugegangen (d.h. als in den Machtbereich des Empfängers (hier: des Unternehmens), aber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben muß der Absender anderweitige Zustellversuche unternommen haben (also bspw. Zentrale anrufen und bis zum Vertreter durchfragen oder E-Mail erneut an eine zentrale E-Mail-Adresse schicken), um sich auf den Zugang berufen zu können.

Gruß
C.

Der Einwand lautet umformuliert: die Frage der Beweisbarkeit ist bei rechtlichen Fragen (und um eine solche handelt es sich bei der Frage nach dem Zugang von E-Mails) erst einmal uninteressant. Lernt man im ersten Semester eines Jurastudiums bzw. in jedem Grundkurs zu Rechtswissenschaften in jedem anderen Studiums, aber bis das alle verstanden haben, dauert es sehr viel länger.

„gelangt)“ fehlte hier noch. Also vollständig:

die E-Mail gilt zwar rechtlich als zugegangen (d.h. als in den Machtbereich des Empfängers (hier: des Unternehmens) gelangt), aber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben …

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ich hab nur ne Frage gestellt, weil meine Glaskugel heute kaputt ist. Warum werde ich bitte dafür belehrt?

Weil Du u.a. danach fragst, wie er beweisen will, daß er die E-Mail verschickt hat. Das ist aber eine Frage nach der Beweisbarkeit und um die geht es aber bei der Beurteilung von rechtlichen Sachverhalten (und um so einen handelt es sich hier) aber nicht. Siehe oben, wie schon gesagt usw.

Aber ist auch egal.

Woher nimmst du das? Der fragt: ist die zugestellt oder wandert die in den Müll.

Das ist nicht zwangsweise eine rechtliche Frage, sondern eine IT-Frage. Nämlich die: kriegt der Empfänger meine wichtigen Infos trotzdem oder nicht.

Das hier ist doch das ein IT-Brett, oder?

Das war die Frage. Daß sie technisch zugestellt ist, weiß ja wohl jeder, der schon einmal einen PC in der Hand hatte, aber rechtlich ist das durchaus eine interessante Fragestellung. Und daß Fragen im falschen Brett gestellt werden, ist ja nun auch nichts neues - zumal das geile System hier ja auch bei der Auswahl des Brettes hilft.

Das ist aber nur ein Teil der Frage.

Also ist das für mich - als nicht-Jurist - eine unklare Frage, die ich mit einer Gegenfrage beantworte. Denn, ich kann nur Sachen in den Papierkorb werfen, die ich auch bekommen habe.

Aber egal wie, bevor ich wegen dir wieder gelöscht werde, bin ich lieber still.

Die Frage lautete übersetzt „ist die E-Mail zugegangen oder kann man nach dem Urlaub einfach alle E-Mails löschen, weil der Absender ja merken mußte, daß ich nicht da bin und die E-Mail ja rechtlich (deswegen) gar nicht zugegangen ist“.

Antwort: sie ist zugegangen, aber der Absender kann sich nicht ohne weiteres darauf berufen, weil er ja Kenntnis davon erlangte, daß der Adressat gar nicht anwesend war. Er hätte also weitere Zustellversuche unternehmen müssen, um sicherzustellen, daß die E-Mail vom Unternehmen auch zur Kenntnis genommen wird. So mal entschieden vom OLG München im Zusammenhang mit einer öffentlichen Ausschreibung.

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Es kommt darauf an, wie die Person nach ihrem Urlaub mit den zwischenzeitlich eingegangenen EMails umgeht.
In Firmen ist es üblich, in der Abwesenheitsnotiz eine Vertretung mit Kontaktdaten zu benennen. Als Privatperson kann ich machen wie ich will.

Auch eine Firma kann machen was sie will.

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