Moin moin,
angenommen, einer der großen deutschen Lebensmitteldiscounter hat elektrische Gerätschaften im Angebot verkauft.
Nun zeigt sich innerhalb der Gewährleistung ein Mangel, der auch so vom Verkäufer nicht bestritten wird.
Weiterhin angenommen, nun verweigert der Verkäufer in der entsprechenden Filiale die Behebung des Mangels (erst mal egal, ob Tausch oder Rückabwicklung oder Reparatur) mit dem Hinweis, die Abwicklung der Gewährleistung wäre an eine Fremdfirma vergeben, der solche Reklamationen zugeschickt werden.
Kann man solche Pflichten ohne weiteres abtreten? Immerhin wäre ein Argument, bei diesem Filialisten zu kaufen, dass eben eine Filiale vorhanden ist und solche Abwicklungen nicht per Post geschehen müssen.
Kann man Pflichten so einfach abtreten? Oder könnte ein möglicher Kunde hier auf sein Recht in der Filiale bestehen?
Gruß
ALex