Abwicklung Gewährleistung abgetreten

Moin moin,

angenommen, einer der großen deutschen Lebensmitteldiscounter hat elektrische Gerätschaften im Angebot verkauft.

Nun zeigt sich innerhalb der Gewährleistung ein Mangel, der auch so vom Verkäufer nicht bestritten wird.

Weiterhin angenommen, nun verweigert der Verkäufer in der entsprechenden Filiale die Behebung des Mangels (erst mal egal, ob Tausch oder Rückabwicklung oder Reparatur) mit dem Hinweis, die Abwicklung der Gewährleistung wäre an eine Fremdfirma vergeben, der solche Reklamationen zugeschickt werden.

Kann man solche Pflichten ohne weiteres abtreten? Immerhin wäre ein Argument, bei diesem Filialisten zu kaufen, dass eben eine Filiale vorhanden ist und solche Abwicklungen nicht per Post geschehen müssen.

Kann man Pflichten so einfach abtreten? Oder könnte ein möglicher Kunde hier auf sein Recht in der Filiale bestehen?

Gruß

ALex

Hallo,

zunächst einmal würde ich nicht von Abtretung sprechen, das Wort ist anderweitig belegt (Abtretung von Forderungen) und passt hier nicht.

Natürlich steht es dem Händler frei, für bestimmte Tätigkeiten andere Firmen zu beauftragen, als Dienstleister oder Subunternehmer. Das darf der Händler und einige machen es auch.

Aber : Der Händler ist innerhalb der zwei Jahre der einzige Ansprechpartner für den Käufer (mal vielleicht ausgenommen der Fall, wenn ein Hersteller noch eine weitergehende Garantie innerhalb der gesetzlichen Garantiezet gibt, z.B. Stellung Austauschgerät). Der Händler muss dem Kunden das Gerät abnehmen und weiterleiten, der Kunde braucht sich nicht irgendwohin verweisen zu lassen und sich mit dem Dienstleister direkt rumschlagen.

Gruss Hans-Jürgen
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