Abwicklung Immobilienkauf

Hallo!

Hab nochmal ein paar kleinere Fragen hinsichtlich Einzelheiten der Abwicklung eines Immobilienkaufs.
Also: Die Grundsteuer wird ja regelmässig zu Jahresbeginn für das gesamte Jahr im voraus gezahlt; wenn ich also im Laufe eines Jahres ein Haus kaufe, ist die Grundsteuer für das laufende Jahr bereits beglichen. Stimmt es, dass es nicht üblich ist, dem Verkäufer einen entsprechenden Anteil der Steuer beim Kauf zu erstatten?
Und gilt gleiches auch für die Gebäudeversicherung?
Gibt es bei der Gebäudeversicherung eine Art Sonderkündigungsrecht, das es dem Erwerber eines Hauses ermöglicht, eine bestehende Gebäudeversicherung bspw. zum Jahresende zu verlassen? Es könnte ja sein, dass der Vorbesitzer einen langfristigen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat (einige Unternehmen bieten bspw. 5% Rabatt, wenn man einen 5-Jahres-Vertrag abschliesst), von dem ich als Erwerber des versicherten Gebäudes und somit Quasi-Übernehmer der Versicherung zurücktreten will, weil ich ein günstigeres Angebot gefunden habe.

Besten Dank für Eure Hilfe!

Hallo!

Hab nochmal ein paar kleinere Fragen hinsichtlich Einzelheiten
der Abwicklung eines Immobilienkaufs.
Also: Die Grundsteuer wird ja regelmässig zu Jahresbeginn für
das gesamte Jahr im voraus gezahlt; wenn ich also im Laufe
eines Jahres ein Haus kaufe, ist die Grundsteuer für das
laufende Jahr bereits beglichen. Stimmt es, dass es nicht
üblich ist, dem Verkäufer einen entsprechenden Anteil der
Steuer beim Kauf zu erstatten?

Das kann aber trotzdem vereinbart werden, ob es allerdings diesbezüglich Vorschriften gibt, kann ich Dir nicht sagen. Wir haben es jedenfalls dem Verkäufer entsprechend erstattet.

Und gilt gleiches auch für die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung geht mit dem Tag des Eigentumüberganges zu Gunsten des Käufers, also sollte der auch zahlen.

Gibt es bei der Gebäudeversicherung eine Art
Sonderkündigungsrecht, das es dem Erwerber eines Hauses
ermöglicht, eine bestehende Gebäudeversicherung bspw. zum
Jahresende zu verlassen? Es könnte ja sein, dass der
Vorbesitzer einen langfristigen Versicherungsvertrag
abgeschlossen hat (einige Unternehmen bieten bspw. 5% Rabatt,
wenn man einen 5-Jahres-Vertrag abschliesst), von dem ich als
Erwerber des versicherten Gebäudes und somit Quasi-Übernehmer
der Versicherung zurücktreten will, weil ich ein günstigeres
Angebot gefunden habe.

Es gibt so ein Sonderkündigungsrecht. Du bekommst ja die Versicherungsdaten vom Vorbesitzer, dann solltest Du die Versicherung schriftlich vom Eigentümerwechsel in Kenntnis setzen. Evtl. machen die Dir dann ein besseres Angebot, auf jeden Fall aber kannst Du die Versicherung kündigen (genaue Frist kann ich Dir nicht sagen, wir haben es aber so gemacht - erkundige Dich am Besten beim Versicherer)

Besten Dank für Eure Hilfe!

Wir haben auch mit dem Vorbseitzer anteilsmäßig die Kosten für die jährlichen Immissionsmessungen des Schornsteinfegers abgerechnet.

Diese Auskünfte habe ich Dir jetzt nach (wie es so schön heißt) bestem Wissen und Gewissen und eigenem Erleben gemacht.

Viele Grüße

Dagmar

Hallo!

Hab nochmal ein paar kleinere Fragen hinsichtlich Einzelheiten
der Abwicklung eines Immobilienkaufs.
Also: Die Grundsteuer wird ja regelmässig zu Jahresbeginn für
das gesamte Jahr im voraus gezahlt; wenn ich also im Laufe
eines Jahres ein Haus kaufe, ist die Grundsteuer für das
laufende Jahr bereits beglichen. Stimmt es, dass es nicht
üblich ist, dem Verkäufer einen entsprechenden Anteil der
Steuer beim Kauf zu erstatten?

Also, soweit ich weiss, ist für die Gemeinde der, der Grundsteuerschuldner für das GESAMTE JAHR, dem das Grundstück am 15.01. diesen Jahres gehört hat. Eine andere Vereinbarung kann natürlich privatrechtlich zwischen Verkäufer und Käufer getroffen werden. Am besten also vorher drüber reden und das ganze schriftlich ausmachen, damit es hinterher keine Ärger gibt.

Und gilt gleiches auch für die Gebäudeversicherung?
Gibt es bei der Gebäudeversicherung eine Art
Sonderkündigungsrecht, das es dem Erwerber eines Hauses
ermöglicht, eine bestehende Gebäudeversicherung bspw. zum
Jahresende zu verlassen? Es könnte ja sein, dass der
Vorbesitzer einen langfristigen Versicherungsvertrag
abgeschlossen hat (einige Unternehmen bieten bspw. 5% Rabatt,
wenn man einen 5-Jahres-Vertrag abschliesst), von dem ich als
Erwerber des versicherten Gebäudes und somit Quasi-Übernehmer
der Versicherung zurücktreten will, weil ich ein günstigeres
Angebot gefunden habe.

sorry, da hab ich keine ahnung…

Besten Dank für Eure Hilfe!

Hallo Thomas,
folgendes ist zu sagen, mann kann unter den Parteien( Käufer/ Verkäufer) innerhalb des notariellen Vertrages einen sogenannten zeitanteiliegen Ausgleich in Bezug auf alle jährlich zu entrichtenden Kosten wzb. Steuern, Versicherungen etc. vereinbaren. Der jährliche Grundsteuerbeitrag wird somit durch 365 Tage geteilt und somit erhält man den sogenannten nicht verbrauchten Anteil der der anderen Partei ausgeglichen werden kann. Gleiches trifft für die Versicherung zu. Derartige Ausgleiche sollten jedoch im Notariellen Kaufvertrag verankert sein. In aller Regel verzichtet der Verkäufer auf diesen Ausgleich, da er bei der Bestimmung des Kaufpreises diese Kosten bereits berücksichtigen konnte.
Eine bestehende Versicherung zum Gebäude muss zunächst vom Käufer übernommen werden. Bei Besitzwechsel, einer Immobilie, besteht jedoch das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Altvertrages. Hierbei gibt es keine Kündigungsfristen. Mann muss jedoch den neuen Versichrungsschutz nachweisen, da in Deutschland eine Versicherungspflicht an Gebäuden besteht.
MFG. Holger