Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Fahrer A beschädigt beim Parken das Fahrzeug von B. A meldet sich bei B und gibt seine Daten bekannt.
B tritt den Unfall an C (seine Werkstatt) ab.
Die Werkstatt C meldet sich ewig nicht und sagt auf Nachfrage die Versicherung von A will den Unfall nicht übernehmen.
Der Schaden ist überschaubar und wahrscheinlich rein optischer Natur.
B würde sich mittlerweile am liebsten direkt mit A einigen und den Schaden belassen.
Das Fahrzeug hat B von C geleast. Eine Übernahme ist wahrscheinlich.
Kann man eine Abtretung zurückziehen?
Ist der unreparierte Schaden ein gutes oder schlechtes Argument bei der Leasingrückgabe?
Wie könnte man C beschleunigen?
MfG Frank
Hallo,
wenn die Versicherung von A nicht zahlen will, dann ist das nicht das Problem von A. Die Versicherung ist für das Begleichen von berechtigten und die Abwehr von nicht berechtigten Forderungen zuständig.
Man kann ein Leasingfahrzeug auch beschädigt zurückgeben. Es ist ein Standardverfahren, dass bei der Rückgabe ein Gutachten erstellt wird. In diesem Gutachten wird halt dann der Unfallschaden aufgeführt.
Ist denn eigentlich bekannt, warum die Versicherung nicht zahlen will?
Viele Grüße
Lumpi
Hallo
Ist denn eigentlich bekannt, warum die Versicherung nicht
zahlen will?
Ja, die Versicherung war temporär nicht bezahlt und das Fahrzeug zum Entstempeln ausgeschrieben.
Damit wird es dann wohl schon ein Problem von A.
MfG Frank
Hallo,
die Versicherung war temporär nicht bezahlt und das Fahrzeug zum Entstempeln ausgeschrieben.
naja, das war im Urpost nicht erwähnt…
Damit wird es dann wohl schon ein Problem von A.
Ich meine, dass die Haftpflichtvericherung - auch wenn der Beitrag nicht bezahlt war - erst einmal zahlen muss.
In wie weit sie dann bei A (dem Fahrer und/oder dem Halter) in Regress gehen kann ist eine andere Frage.
Grüße
Lumpi