Abwicklung Private Krankenversicherung?

Hallo,

bin seit kurzem (da selbständige Tätigkeit) in einer Privaten Krankenversicherung und hätte da mal ein paar Fragen, um sicherzugehen, ist ja alles ziemich neu. Habe 100% Versicherungsschutz und 300 € Selbstbeteiligung.

Für Arztbesuche bekomme ich doch immer eine Privatrechnung, die ich dann entweder bezahle oder einreiche? Oder sowieso bezahle und dann später einreiche?

Wie ist das mit der Selbstbeteiligung? Wie hat die Versicherung da einen Überblick, was ich bezahle und was nicht? Muß ich das melden, wenn ich die Selbstbeteiligung bezahle? Weil so von der Logik her wissen die ja nicht, ob ich nun schon 300 € bezahlt habe oder nicht…

Vielen Dank

Hallo mona,

wenn Deine Rechnungen den Betrag von 300,- Euro überschritten haben, reichst Du einfach alle Rechnungen ein, auch die, für den Du Deinen Eigenanteil leisten musst. Dann kann die Versicherung die Sache sauber aufschlüsseln.

Es grüßt

Ulrich

der arzt und die krankenversicherung sind beide der vertragspartner des patienten. der arzt bekommt also seine rechnung vom patienten bezahlt, und die versicherung erstattet dem versicherungsnehmer seine eingereichten rechnungen abzüglich des tariflichen selbstbehaltes. gute krankenversicherer leisten innerhalb 10 tagen, sodaß der patient noch innerhalb des zahlungszieles des arztes (14 tage) die rechnung begleichen kann.

nun kommt es noch darauf an, ob die versicherung bei leistungsfreiheit eine beitragsrückerstattung vorsieht. in diesem fall würde ich vorher noch rechnen, wann es sich lohnt, alle angefallenen rechnungen des jahres einzureichen.

ist die beitragsrückerstattung höher als der zu erwartende erstattungsbetrag, würde ich noch warten. alle rechnungen kann man bis zu 2 jahre später noch einreichen.

Hallo Oliver,

… alle rechnungen kann
man bis zu 2 jahre später noch einreichen.

leider falsch!
Es gibt Versicherungen, die spätestens zum 31. 12. eines Jahres die Rechnungen haben wollen. Später eingereichte werden nicht mehr berücksichtigt.
Grüße
Raimund

lieber raimund,
ansprüche aus versicherungsverträgen verjähren grundsätzlich nach 2 jahren. wenn einige versicherer die rechnungen früher haben wollen, ist das deren problem. bei einem evtl. rechtsstreit jedoch würden sie damit nicht durchkommen.

Hallo Raimund,

wie Oliver schon sagte… sie können, soviel wie sie wollen.
Sie müssen die eingereichten Rechnungen auf das Jahr rechnen, für das sie angefallen sind. Und was denkst du, warum die meisten Rückerstattungen auch erst im Spätsommer des Folgejahres gezahlt werden, in dem sie entstanden sind? Damit die bis dahin eingereichten Rechnungen erstattet sind.

Gruß
Marco

Zusatzfrage an die Experten
Was ich mich immer frage:
Gilt das Datum der Behandlung oder der Arztrechnung ?
Es kommt gelegentlich vor, dass man im Dezember noch einen Arztbesuch einplant, weil der Selbstbehalt fuer das Jahr bereits ueberschritten ist. Leider lassen sich manche Aerzte sehr viel Zeit für die Rechnung…

Hallo,

Leider lassen sich manche Aerzte sehr viel Zeit für die Rechnung…

Freu dich doch, wenn du keine Rechnung hast brauchst du auch nicht zu bezahlen, und kannst das Geld gewinnbringend anlegen.
Im Ernst, als Privatpatienet solltest du die Möglichkeit haben, den Arzt zu bitten die Rechnung umgehend zu erstellen, schließlich verdient er an dir mehr als an einem Kassenpatienten, bei dennen im Dezember das Budget oft schon ausgereitzt ist.

Cu Rene

…und zusätzlich: jeder Privatversicherte sollte die Rechnung genau kontrollieren.
es passiert einigen Ärzten „versehentlich“, dass sie Behandlungen abrechnen, die sie gar nicht erbracht haben. Helft dem Arzt, eine korrekte Abrechnung zu machen :smile:
Ein Beispiel: wenn Ihr bei der Sprechstundenhilfe anruft und einen Termin vereinbart, passiert einigen Ärzten manchmal der Fehler, dass sie daraus eine telefonische Beratung machen. Es ist aber kostenlos und auch keine Beratung.
Merke: jeder einzelne kann dazu beitragen, dass die Beiträge moderat steigen… oder gar sinken!
Schließlich geht es um Euer eigenes Geld.
Grüße
Raimund

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