Abwicklung Wasserschaden

Hallo zusammen,

ich hätte mal div. Fragen zur Schadensabwicklung wegen eines Wasserschadens:

Sachverhalt:

Vor ca. fünf Wochen hatten wir in unserer ETW einen Wasserschaden in Form eines Wasserrohrbruchs in der Wohnung über uns.

Die dadurch entstandenen Schäden sind dahingehend zu definieren, dass es bei den betroffenen Decken/Wänden zu Wasseraustritt und nachfolgend zu Wasserflecken gekommen ist.

In der Küche gestaltet sich die Schadensermittlung etwas schwieriger, weil die betroffene Wand, an der das Wasser herunterlief, zum großen Teil mit einer Einbauküche verbaut ist.

Wir haben nun das Problem, dass der Schadensbeseitiger (in diesem Fall die Trocknungsfirma) sich ziert, die Küche an der betr. Wand abzubauen, obwohl deutlich zu erkennen ist, dass die betr. Wand feucht ist und teilweise auch schon Schimmelspuren aufweist.

Welche Forderungen kann ich nun konkret stellen:

  • Wir möchten, dass die Küche in diesem betr. Bereich abgebaut wird, auch um eine ordnungsgemäße Trocknung und Instandsetzung zu gewährleisten

  • In den Räumen und betr. Wänden sollen Feuchtigkeits-, als auch Schimmelmessungen vorgenommen werden  darüber möchten wir schriftliche Protokolle

Sind die Forderungen so haltbar und gerechtfertigt?? Auf was sollten wir noch achten??

Interessieren würden wir uns auch die Frage, ob wir die Sanierungsarbeiten die (angeblich von der GebäudeVersicherung) beauftragte Trocknungsfirma machen lassen müssen, oder ob wir ein Recht haben, dass die Arbeiten von einer Fachwerkstatt unserer Wahl ausgeführt werden!!??

Schließlich lässt uns die bisherige Abwicklung der Trocknung, Schlechtes für die Instandsetzung erahnen!!

Herzlichen Dank für Eure vielen Tips.

Grüße
Pedro

Hi Pedro

Welche Forderungen kann ich nun konkret stellen:

  • Wir möchten, dass die Küche in diesem betr. Bereich abgebaut
    wird, auch um eine ordnungsgemäße Trocknung und Instandsetzung
    zu gewährleisten

Ein Abbau der Küche von einer Fachfirma Deines Vertrauens, kann verlangt werden. Es ist schliesslich Dein Eigentum. Natürlich nur im normalen Maße.

  • In den Räumen und betr. Wänden sollen Feuchtigkeits-, als
    auch Schimmelmessungen vorgenommen werden  darüber
    möchten wir schriftliche Protokolle

Sind die Forderungen so haltbar und gerechtfertigt?? Auf was
sollten wir noch achten??

Interessieren würden wir uns auch die Frage, ob wir die
Sanierungsarbeiten die (angeblich von der GebäudeVersicherung)
beauftragte Trocknungsfirma machen lassen müssen, oder ob wir
ein Recht haben, dass die Arbeiten von einer Fachwerkstatt
unserer Wahl ausgeführt werden!!??

Ich denke nein. Der Eigentümer ist in der Verpflichtung den Schaden zu beheben und kann die Mittel selbst wählen, solange es sachgemäß ist.

Schließlich lässt uns die bisherige Abwicklung der Trocknung,
Schlechtes für die Instandsetzung erahnen!!

Nach 5 Wochen ist es an der Zeit zu mahnen. Selbst wenn es nur Flecke sind, ist das eine Beeinträchtigung der Wohnqualität. Bei Nässe sind noch Folgeschäden zu erwarten, die sich eventuell noch verschlimmern, wenn nichts getan wird. Ich würde dem Eigentümer mit rechtlichen Schritten und Mietminderung drohen und vielleicht eine Beratung beim Anwalt einholen.

Herzlichen Dank für Eure vielen Tips.

Grüße
Pedro

Gruß Tom