Hallo,
der Anlass Deiner Frage ist unklar. Was ist oder soll geschehen ?
gibt es eine „Erneuerungspflicht“ von mitvermieteten
Gegenständen?
Z. B. muß das Toilettenbecken/Badewanne in einem bestimmten
Zeitraum erneuert werden?
nein, es müssen altersbedingte Beschädigungen vorliegen oder/und z.B. die Badewanne ist aufgeraut.
Wie sieht das mit einer mitvermieteten Einbauküche aus? Gibt
es da vielleicht bestimmte Zeiten?
nein, solange diese funktioniert, warum Ausbau.
Wenn z. B. eine Küche schon
20Jahre alt ist? Wie sieht das mit einem mitvermieteten
Teppichboden aus?
nein. Teppichboden ist zwar nach rd zehn Jahren abgewohnt, aber dies bedeutet nicht, dass er ausgewechselt werden muss. Ersatz steht dem Mieter dann zu, wenn der Teppichboden bricht oder so wellig wird, dass Sturzgefahr besteht.
Gruss Günter