Abwrack-Prämienantrag im Postweg

Hallöchen, angenommen folgende fiktive Situation:

Ein Bürger möchte die „Abwrackprämie“ nutzen.
Zu jenem Zweck hat er seinen Teil des Prozesses mit sämtlichen Bedingungen erfüllt und versendet nun sämtliche Unterlagen (d.h. auch die geforderten Originale!) per Einschreiben mit Rückschein.

Nun trödelt das Zustellunternehmen so lange, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, d.h. viele, viele Wochen.
Der Antrag des Bürgers würde von der BaFA dementsprechend zurückgewiesen.

Wäre das Zustellunternehmen in diesem Fall für die nicht erhaltene Abwrackprämie haftbar?

Wie wäre es, wenn das Einschreiben mit den Originalen verloren geht?

Wäre das Zustellunternehmen in diesem Fall für die nicht
erhaltene Abwrackprämie haftbar?

Wenn es die Zusatlleung innerhalb einer gewissen Zeit garantiert hat, könnte man an Schadensersatz denken. Das wird aber nicht der Fall sein. Ich kenne einen vergleichbaren Fall aus den USA, wo nur das Porto-Entgelt erstattet wurde.

Wie wäre es, wenn das Einschreiben mit den Originalen verloren geht?

Abhängig von den Beförderungsbedingungen. Das große gelbe Unternehmen (wie heißt das inzwischen ?) erstattet bei verloren gegangenen Einschreiben eine kleine Summe (um die 20 €). Weitergehende Ansprüche schließt dieses Unternehmen per AGB aus.

Hi,
da würde ich die AGB durchlesen und hätte selber in diesem Fall einen Wertbrief in der entsprechenden Höhe gesendet.
Wertbrief ist immer noch die sicherste und schnellste Versandart, weil die Post das Risiko von der Backe haben möchte. :wink:)

LG
R

Hallo,
ist es möglich, daß die Deutsche Post diesen Service innerhalb Deutschlands gar nicht mehr anbietet?
Bzw. Extraversicherungen nur für Geschäftskunden bei Paketen (also dhl) möglich sind?

Cu Rene

Hi René,
da hast Du mich erwischt - mein letzter Wertbrief ist schon einiges her. Wusste nichts von dieser Änderung, nur noch Ausland.
Danke, gut vorher zu wissen.
LG
R