Hallo!
also so einen fall hatte ich auch schon. der staat sagte da nein…
in diesem fall wäre es ratsam erst die antwort von vater staat abzuwarten und dann zu entscheiden was mit dem auto passiert.
wenn der staat nein sagt, dann gibt es mehrere möglichkeiten. die eine wäre, im autohaus bzw in mehreren autohäusern nach zu fragen wie viel ihre tochter für den alten bekommen würde, sinnvoll wäre jedoch das autohaus wo sie ihren jahreswagen gekauft hat.
variante zwei wäre das auto privat zu verkaufen auf mobile.de, autoscout24.de pkw.de oder in den örtlichen zeitungen.
variante drei wäre das fahrzeug ins ausland zu verkaufen, hier kommt es jedoch drauf an wo genau sie wohnen. ich zum beispiel wohne nur fünf minuten von polen entfernt und 10 minuten von der tschechei, bei uns ist das also das geringste problem.
natürlich gibt es noch viele viele andere varianten, dies sind aber die drei sinnvollsten für ihre tochter.
jedoch muss bei der sache bedacht werden, hat das autohaus die abwrackprämie beantragt oder ihre tochter selbst. war es nämlich das autohaus, so kann ihre tochter den entstanden schaden, vom autohaus einfordern. wenn notwendig auch gerichtlich.
war sie es jedoch selbst, dann würde ich ihnen die drei varianten empfehlen.
sollten sie noch fragen haben, kann ich ihnen vielleicht irgendwie helfen, dann melden sie sich einfach wieder bei mir.
ich hoffe ich konnte ihnen helfen.
wäre lieb, wenn sie mir die frage beantworten könnten wer die prämie beantragt hat. denn dann kann ich ihnen sehr genau sagen wie sie vorgehen können, sollte es das autohaus gewesen sein.
mit freundlichen grüßen
Kristin