Hallo Leute,
ich habe mir am 4.6 neues Auto bestellt, am 3.5 bei BAFA Antrag gestellt…
Bei BAFA ist. u.a. das zu lesen:
" eine Auszahlung der Prämie vom BAFA nur vorgenommen wird, wenn alle von mir nach den Nummern 4.2 und 4.3 der Richtlinie vorzunehmenden Handlungen innerhalb einer im Zuwendungsbescheid (Reservierung) des BAFA vorgegebenen Frist von sechs Monaten vollzogen werden und darüber zu führende Nachweise bis spätestens zum 31. Januar 2010 beim BAFA eingereicht werden (Verwendungsnachweis). "
Mein Liefertermin ist vorraussichtlich 16.10 - das sind mehr als 6 Monate wo ich mein Wagen bestellt habe.
Aus dieser Datei (Punkt 4.2 und 4.3) http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umw…
ist nicht ersichtlich ob ich das Auto schon haben muss oder der Kaufvertrag bzw. verbindlichen Bestellung ausreicht.
Ich denke bis dahin muss aber das Alte Fahrzeug verschrottet werden?
Fangen die 6 Monate ab den 3.5 oder 4.6 an?
Vielen Dank
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MOD: Titel archivtauglich gemacht