Hallo,
nehmen wir an , der Opa gibt sein Auto in der Familie an seinen Sohn weiter, da er selber nicht mehr fahren kann. Das Kfz wäre über 9 Jahre alt,- auf den Sohn seit 7 Monaten Zugelassen. (Der Opa lebt noch)
Gäbe es bei so einem Fall die 2500,-EUR ?
Der Sohn würde ein neues Kfz kaufen…
Auf Antwort gespannt.
hollywoodthomas
Genaue Frage-
Müsste auch hier der Sohn 1 Jahr der Halter gewesen sein oder wäre dies eine „Außnahme“ da das KFZ vom Opa über Jahre gefahren wurde und an den Sohn vererbt wurde … ?!
Genaue Antwort: Er muss 1 Jahr Halter gewesen sein. Aus Ende
von Ausnahmen ist ausnahmsweise mal abgesehen worden,jedenfalls ist mir nix bekannt.
Wallflower
Hallo,
erst mal, bitte die FAQ:1129 nicht einfach ungelesen wegklicken.
Dann zur Frage, wenn der Wagen weitergeben und umgemeldet wurde, muss der Wagen mindestens ein Jahr auf den neuen Halter zugelassen sein, bevor Anspruch auf die Abrwackprämie besteht. Mehr dazu auch hier: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umw…
Gruss,
Julia
Hallo,
wenn der Sohn das Auto geerbt hätte, wäre es möglich, hier liegt aber (vermutlich) eine Schenkung vor.
Nach der (wohl kürzlich geänderten, neulich stand das noch nicht drin) FAQ der bafa http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umw… muß der Erbe seine Erbeneigenschaft durch eine beglaubigte Kopie des Erbscheins belegen.
Cu Rene
DP: Ämter und Behörden owT
…
NEUE REGELUNG !
Nehmen wir an, das „BAFA“ ändert seine Regelungen und würde dies so Formulieren:
"Weiterer Ablauf,
Die Antragssteller erhalten zunächst eine automatische Eingangsbestätigung.
Anschließend werden die Reservierungsbescheide für die Umweltprämie in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Reservierungsanträge im BAFA erteilt. Die Versendung der Reservierungsbescheide erfolgt ab dem 16. April 2009.
Alle weiteren Unterlagen sind zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Erhalt des Reservierungsbescheides in der der dort vorgegebenen Form dem BAFA nachzureichen.
Die Reservierung gilt für sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen vorgenommen werden."
–
Würde das mit dem Fall vom Opa so aussehen, das man jetzt ein Auto kaufen könnte, das alte Auto bis September weiter nutzen oder angemeldet in einer Garage abstellen würde und dann, nachdem das Jahr rum ist, -im September- (wie in der neuen Regelung nach 6 Monaten)verschrotten ließe ?!
Das wäre ja dann innerhalb der 6 Monate und mann würde dann die 2500 EURO bekommen, die man an den Händler weiter geben könnte, dank der Reservierung der Umweltprämie…?!
Würde dies gehen ?
Erst neues Auto kaufen, 4 Monate später altes Auto verschrotten und dann die Prämie dafür bekommen ?