Hallo Leute!
Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen.
Wir wollen gerne die Abwrackprämie in Anspruch nehmen, und uns einen
Jahreswagen kaufen.
Die Erstzulassung des Wagens war der 27.1.2000, - also heute oder morgen genau neun Jahre.
Jetzt schreibt die Süddeutsche Zeitung Zitat:
"Er muss mindestens neun Jahre alt sein, und zwar zum Stichtag 14. Januar 2008. Das war der, Tag nachdem das Bundeskabinett die Abwrackprämie grundsätzlich abgenickt hat. Konkret heißt das, dass „die Erstzulassung vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben muss“, so das Bafa. "
Auf der Seite des BAFA allerding steht in den Bedingungen ( Link: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umw… )
Die beiden widersprechen sich zwar nicht, aber eine Ungereimtheit bleibt trotzdem.
Wer kann da Klarheit bringen?