Abwrackprämie bei Erstzulassung nach 14.01.2000

Hallo Leute!
Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen.

Wir wollen gerne die Abwrackprämie in Anspruch nehmen, und uns einen
Jahreswagen kaufen.
Die Erstzulassung des Wagens war der 27.1.2000, - also heute oder morgen genau neun Jahre.
Jetzt schreibt die Süddeutsche Zeitung Zitat:
"Er muss mindestens neun Jahre alt sein, und zwar zum Stichtag 14. Januar 2008. Das war der, Tag nachdem das Bundeskabinett die Abwrackprämie grundsätzlich abgenickt hat. Konkret heißt das, dass „die Erstzulassung vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben muss“, so das Bafa. "

Auf der Seite des BAFA allerding steht in den Bedingungen ( Link: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umw… )

Die beiden widersprechen sich zwar nicht, aber eine Ungereimtheit bleibt trotzdem.

Wer kann da Klarheit bringen?

Hallo,

Auf der Seite des BAFA allerding steht in den Bedingungen (
Link:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umw…
)

Die beiden widersprechen sich zwar nicht, aber eine
Ungereimtheit bleibt trotzdem.

Wer kann da Klarheit bringen?

ich verstehe nicht ganz, wo Du Ungereimtheiten siehst. Das eine ist ein Zeitungsbericht und das andere die Seite der beauftragten Behörde. Welche Quelle die bessere ist, liegt doch wohl auf der Hand.

Gruß
Christian

Hast eigentlich recht.
Nur das bei der Behörde nicht genau erklärt wird, wo der Stichtag liegt, oder ob es überhaupt einen gibt.

Hallo!

Hast eigentlich recht.
Nur das bei der Behörde nicht genau erklärt wird, wo der
Stichtag liegt, oder ob es überhaupt einen gibt.

Punkt 2 legt fest, ab welchem Tag das Angebot genutzt werden kann.
Punkt 4 legt eindeutig fest, dass die EZ zum Zeitpunkt der Verschrottung mind. 9 Jahre zurückliegen muss.
Eigentlich ziemlich eindeutig.

Gruß, Jan