Abwrackprämie: Fahrzeug für Freunde kaufen

Hallo liebes Forum!

Folgender Fall:
Person A hat ein Auto, das prämienberechtigt ist und sowieso verschrottet wird.
Person B möchte einen Neuwagen.
Person A und B sind befreundet, deshalb kauft Person A Auto auf seinen Namen und lässt es auf eigenen Namen zu. Einen Tag nach der Zulassung, wird Auto wieder auf Person B zugelassen.
Beide waren der festen Meinung, dass das rechtsmäßig ist. Schließlich kann man ja nach Autokauf mit dem Auto machen, was man will.
Prämie wurde beantragt und nun kommt das Problem: bei Erhalt des Reservierungsbescheids muss Person A versichern, dass Alt- wie auch das Neufahrzeug zum steuerlichen Privatvermögen zählen müssen.

Eigentlich kann es dem Staat ja egal sein, was mit dem Fahrzeug passiert. Solange ein Fahrzeug verschrottet und ein neues gekauft wird. Oder sehe ich das falsch? Ist dieser Deal nun vielleicht doch illegal?

Guten Morgen

Prämie wurde beantragt und nun kommt das Problem: bei Erhalt
des Reservierungsbescheids muss Person A versichern, dass Alt-
wie auch das Neufahrzeug zum steuerlichen Privatvermögen
zählen müssen.

Ja, das hätte man auch vorher auf der Webseite der Bafa nachlesen können.

Eigentlich kann es dem Staat ja egal sein, was mit dem
Fahrzeug passiert. Solange ein Fahrzeug verschrottet und ein
neues gekauft wird. Oder sehe ich das falsch?

Das siehst du in der Tat falsch, denn es sollen dadurch die wohl auch hier vorliegenden Mitnahmeeffekte vermieden werden und stattdessen das verfügbare Geld als Anreiz für die bleiben, die wirklich ihren eigenen Fuhrpark erneuern möchten - und nicht nur in Zusammenarbeit mit ein paar Kumpels Steuergelder abgreifen.

Ist dieser Deal nun vielleicht doch illegal?

Herzige Frage, „vielleicht doch illegal“, selbstverständlich ist er das. Man nennt das Subventionsbetrug. In vorliegendem Fall ist der sogar leicht aufzudecken. Und das werden die auch tun. Glaubst du, die wissen nicht genau, dass es unter den Antragstellern genug oberschlaue Pappenheimer gibt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Subventionsbetrug

Gruß
smalbop

Bei Bekanten war es so, das der „eigentliche Autoinhaber“ das Auto abgewrackt und ein neues gekauft hat. Das neue auto fährt jedoch die Tochter. Alle Kosten die am Auto entstehen, übernimmt natürlich die Tochter. War auch schon bei ihrem allten Auto so.
Eigentlich hatte sie noch nie ein „eigenes“ Auto, war immer auf die Eltern angemeldet.
So hättet ihr es auch machen können!

Tja, das können die Kumpels natürlich so handhaben, wenn zwischen ihnen ein Vertrauensverhältnis besteht, das dem zwischen Vater und Tochter ebenbürtig ist. Das würde dann heißen, dass ich Parkknöllchen, Steuern und Versicherungen für ein Auto zahle, das meinem Kumpel gehört und das auch nur er fährt. Und dafür kassiert der auch noch die Abwrackprämie, die ich widerrechtlich beantragt habe. Dafür kann er seine Autokosten dann aber nicht einkommensteuerlich geltend machen, z.B. bei Dienstfahrten oder nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Na, die Freundschaft muss ja innig sein…

smalbop

OT: Autokosten steuerlich…
Hallo smalbop,

Dafür kann er seine
Autokosten dann aber nicht einkommensteuerlich geltend machen,
z.B. bei Dienstfahrten oder nach einem Unfall auf dem Weg zur
Arbeit. Na, die Freundschaft muss ja innig sein…

Für z.B. Dienstfahrten etc. kann ich die Kosten nur steuerlich geltendmachen wenn das Auto auf MICH persönlich zugelassen ist?
Kann ich nicht wirklich glauben…

Grüße von
Tinchen

Leider war etwas derartiges auf der Website des Bafa nicht zu lesen. Ansonten erfüllt Person A ja alle Anforderungen, es ist sogar erlaubt, dass der Kaufvertrag auf den Namen eines anderen lautet. Also haben Person A und B hier überhaupt keine Probleme gesehen.

Mir ist nicht klar, wieso das Subventionsbetrug ist. Es ist doch völlig egal mit welchen Absichten Person A ein Auto kauft. Der Vorgang des Kaufes ist doch der gleiche, selbst dann, wenn das Auto einen Tag später weiterverkauft oder gegen die Wand gefahren wird. Und es wird ja auch das Ziel des Staates erfüllt: Förderung der Autoindustrie und Umweltentlastung.

Wie gesagt Person A erfüllt alle Voraussetzungen, außer, dass sich das Auto nun nicht mehr im Privatbesitz von Person A befindet.

Versteht mich nicht falsch: Ich will hier nichts schön reden, aber es bestanden nie bedenken, dass das ganze rechtlich nicht in Ordnung wäre. Selbstverständlich wird keine Prämie in Anspruch genommen, wenn es illegal ist. Vielleicht könnte mir auch jemand sagen, was steuerlicher Privatbesitz konkret bedeutet.

Danke im Voraus

Hallo,

Prämie wurde beantragt und nun kommt das Problem: bei Erhalt
des Reservierungsbescheids muss Person A versichern, dass Alt-
wie auch das Neufahrzeug zum steuerlichen Privatvermögen
zählen müssen.

ich verstehe nicht ganz, warum das ein Problem ist. Ist denn eins der beiden Fahrzeuge ein Firmenfahrzeug? Oder steht dabei, dass das neue mindestens ein Jahr lang steuerliches Privatvermögen desselben Eigentümers sein muss?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Tinchen,

es geht ja nicht darum, dass B mit dem Fahrzeug von Ehefrau C fährt, mit der er gemeinsam veranlagt wird und deshalb die Zulassung auf B persönlich für die Anerkennung von Werbungskosten ausnahmsweise nicht erforderlich ist (oder auf Rechnung mit einem Fremdauto), sondern B fährt mit dem Auto seines Bekannten A. Ich gehe nicht davon aus, dass B dafür Leasinggebühren an A zahlt (und A vorher ein Gewerbe anmeldet, denn auch das wäre ein Ausschlussgrund für die Umweltprämie).

Nach § 9 EStG z. B. sind Werbungskosten für einen PKW dann Werbungskosten, wenn sie dem Arbeitnehmer entstehen, und nicht etwa dem Kumpel des Arbeitnehmers.

Oder auf was willst du hinaus?

Gruß
smalbop

Leider war etwas derartiges auf der Website des Bafa nicht zu
lesen.

Da hast du nicht unrecht.

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umw…

2.2 Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger/-in
Antragsberechtigt sind Privatpersonen , auf die ein Neufahrzeug gemäß Nummer 4.3 zugelassen wird und die ein Altfahrzeug gemäß Nummer 4.2 verschrotten. Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugs und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird, muss Personenidentität bestehen. Zuwendungsempfänger/-in ist der Antragsteller/die Antragstellerin.

Ansonten erfüllt Person A ja alle Anforderungen, es ist
sogar erlaubt, dass der Kaufvertrag auf den Namen eines
anderen lautet. Also haben Person A und B hier überhaupt keine
Probleme gesehen.

B kann das Fahrzeug, das A auf sich zulässt, natürlich auf B’s Rechnung bezahlen. Der Halter eines Kfz ist ja auch nicht automatisch Eigentümer desselben, insofern geht die Frage der Bafa in der Tat fehl. Sie falsch zu beantworten wäre allerdings, Berechtigung der Frage hin oder her, zunächst eine falsche Tatsachenbehauptung und daher Subventionsbetrug.

Ich würde das Bafa schriftlich anfragen, wo sie dem Verordnungstext entnehmen, dass beide Fahrzeuge im Eigentum des Anstagstellers stehen müssen - sie müssen nur beide auf ihn zugelassen sein.

Es bleiben bei deiner Fallgestaltung halt unklare Verhältnisse bestehen: B ist Eigentümer, A ist Halter, und B ist wieder regelmäßiger Fahrer. Was das an Verwicklungen nach sich ziehen kann, möchte ich mir garnicht ausmalen.

Es wird das beste sein, das Auto baldmöglichst auf B als Halter umzumelden.

Gruß
smalbop

Das Problem ist, dass Person A zum jetzigen Zeitpunkt unterschreiben muss, dass das neue und alte Auto zu SEINEM steuerlichen Privatvermögen zählen. Mitlerweile ist das Auto aber schon an Person B weitergegeben worden und umgemeldet und zählt damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zu seinem Privatvermögen. Klar ist nur eine Kleinigkeit, Person A möchte aber nicht Betrug im Führungszeugnis stehen haben…