Person A hat ein Auto und lässt es verschrotten wg. Umweltprämie. Der Bruder B kauft ein Auto auf den Namen von Person A um die Umweltprämie usw. zu nutzen.
Person A hat kein weiteres Auto. Er bezieht zudem ALG I und möchte nicht, dass ihm irgendetwas angerechnet wird oder ähnliches.
D.h.
A hat sein Auto verschrotten lassen und will das Neufahrzeug auf sich zulassen. Die Umweltprämie wird durch A beantragt. Ebenso die Umweltprämie des Autohauses.
A und sein Bruder schliessen einen Kaufvertrag über 1,-€ indem drin steht:
- Bruder verpflichtet sich zur Bezahlung des Auto beim Händler bis spätestens 3 Tage vor Abholung
- A verpflichtet sich das Auto nach Anmeldung und Abholung auf direktem Wege zum Bruder zu bringen bzw. dem Bruder eine Vollmacht zur
Abholung auszustellen.
Versicherung??? (Laut Händler…Fahrzeug muß auf denjenigen zugelassen werden, auf den der Originalkaufvertrag lautet)
Versicherungsnehmer: Bruder
Abweichender Halter: A
Steuer
bekommt der Halter = A
Wird über Einzugsermächtigung vom Konto des Bruders abgebucht
Frage:
Ist A so davor geschützt, dass ihm irgendetwas angerechnet wird? Ist es zudem so, dass A weder Eigentümer noch sonstige Rechte an dem Fahrzeug hat, ihm so auch nichts gepfändet werden kann o.ä?