Abwrackprämie: Halter vs. Eigentümer

Hallo zusammen,

mein Vater fährt ne „alte Rostlaube“ und ein anderes Fahrzeug muss bald her.

Die Abwrackprämie macht nun einige kleine Neuwagen, im Vergleich zu gebrauchten Fahrzeugen, sehr interessant. Da sich mein Vater einen solchen Kleinwagen nicht mal eben so leisten kann, möchte ich ihm einen zinslosen Kredit gewähren. Bedingung für mich ist, das ich bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites der Eigentümer des Fahrzeugs bleibe. Ich werde den Wagen auf meinen Name kaufen, vollständig bezahlen, und er wird den Wagen dann auf seinen Namen anmelden und nutzen. (Im Prinzip machen die Autobanken, dass auch nicht viel anders, oder?)

Natürlich möchten wir die Abwrackprämie nutzen, ich bin aber etwas unsicher, ob diese gewährt würde.

Als Voraussetzung für die Gewährung der Abwrackprämie gilt insbesondere die Personenidentität. Der Halter des Altfahrzeuges muss der selbe sein, wie der des Neufahrzeuges. Hier sehe ich eigentlich keine Probleme aber:

Bei der Beantragung der Abwrackprämie muss auch eine Kopie des Kaufvertrages mitgeschickt werden.
Ich frage mich, ob es hierbei Probleme geben kann, wenn der Name des Käufers im Kaufvertrag von dem des Halters in den Fahrzeugpapieren abweichen?

Auf BAFA-Homepage konnte in FAQ´s übrigens nichts dazu finden.

Wie ist eure Meinung dazu?

MfG
Stephan

Hallo Stephan,

das Gedöns mit der Prämie ist ja noch so frisch, dass sich vermutlich noch niemand so recht mit solchen Fällen auseinandergesetzt haben wird.
Im Zweifel würde ich mich da aber nicht auf Glatteis begeben. Folgender Vorschlag zu Deiner Situation:

Kauf und Zulassung auf den Namen Deines Vaters, vorher gibst Du ihm das Geld. (besser Scheck oder Überweisung, aus dem die wirkliche Geldquelle ersichtlich ist, auf jeden Fall gegen Quittung). GLEICHZEITIG machst Du aber mit Deinem Vater einen Vertrag, in dem er die Nutzungsrechte erhält, er aber im Gegenzug auf sämtliche Eigentums- bzw. Besitzrechte verzichtet, solange noch Raten zur Zahlung an Dich offen sind. Zudem kassierst Du den Fz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 ein. Mache das Ganze möglichst in Gegenwart von Zeugen, die den Vertrag mit zeichnen.

Denke auch an Details, die in den Vertrag gehören: wer zahlt den laufenden Unterhalt (Steuer und Versicherung), Inspektions- und Reparaturkosten, Knöllchen usw.
Bedenke auch dabei, wie es möglicherweise bei Dir im steuerrechtlichen Sinne aussieht. Könnten Die Raten Deines Vaters bei dir als Einkommen berechnet werden und und und…

Ein sehr komplexes Thema, ich weiss, und solange Du mit Deinem Vater noch redest oder sonst klar kommst, sollte es ja auch keine Probleme geben, aber was ist, wenn !!!?

Gruss Jochen

Hallo,

ganz einfach: Wenn der Vater die Prämie beantragen will, muss er beim alten und neuen Auto der Halter sein. Neuerdings reicht es, wenn das neue Auto gekauft ist (Kaufvertrag). Ich würde deswegen auf jeden Fall Kaufvertrag und Zulassung auf den Vater machen, dann seit ihr auf der sicheren Seite.
Also leihe ihm das Geld, macht dafür einen extra „privaten Kreditvertrag“ und schreibt da mit rein, dass der Vater den Brief erhält, sobald er die letzte Rate bezahlt hat.
So wird es auch bei einer Finanzierung über eine Bank gemacht.

Beste Grüße
Guido