Abwrackprämie nicht erhalten - Rücktritt vom KV?

Hallo,

Sabine hat sich ein Auto bestellt (Neuwagen über Autohändler) und hat mit diesem vereinbart, er solle das mit der Abwrackprämien-Reservierung erledigen. Sabine hat z.B. am 31.08.09 den Kaufvertrag unterschrieben an den Händler geschickt. Heute rief sie bei dem Händler an und fragte nach, ob er alles erhalten hatte und wie es mit der Abwrackprämie aussieht (gehen wir davon aus, dass sie diese erhalten hätte, da Auto mind. 15 Jahre alt und auf sie zugelassen). Er hatte ihr gesagt, dass sie unter den 15.000 auf der Warteliste ist und nur eine Chance darauf hat. Da sich Sabine ohne die Abwrackprämie kein Auto leisten kann und auch keine Anzahlung von 2500 € bezahlen kann, hat sie dann die Möglichkeit binnen 2 Wochen vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder gilt hierbei eine andere Frist oder gar keine?

Wäre interessant zu wissen.

Wenn hier gleichzeitig ein Verbraucherdarlehen in Anspruch genommen werden soll und dies über den Autohändler läuft, dann kann auch der Kaufvertrag (bzw. die entsprechende Willenserklärung) binnen zwei Wochen widerrufen werden.

Levay

Vielen Dank erstmal für die hilfreiche Antwort.
Meinst du mit Verbraucherdarlehen Finanzierung?
Gilt das auch, wenn das Auto erst extra gebaut wird? (dies passiert im Ausland…falls das eine Rolle spielt).

Meinst du mit Verbraucherdarlehen Finanzierung?

Ja, aber der Kreditnehmer muss Verbraucher sein. Es darf sich also nicht um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handeln.

Gilt das auch, wenn das Auto erst extra gebaut wird?

M. E. ja.

Levay