Abwrackprämie-Schadensersatz

Liebe Rechtskundige,

Max Muster fährt immer nur alte Autos, weil er sich bisher kein Neues leisten konnte. Nun ergab es sich aber, dass er etwas mehr Geld hat als sonst, ein Händler ihm ein gutes Angebot macht, und es jetzt die Abwrackprämie gibt.
Weil aber sein altes Auto erst im nächsten Monat 1 Jahr auf ihn zugelassen sein wird,hat er noch keinen Vetrag unterschrieben.
Nun hat ihm dummerweise vor Ablauf der Jahresfrist und vor Kaufvertragsunterschrift jemand das alte Auto kaputtgefahren, es ist nicht mehr fahrbereit.
Welchen Schaden kann Max Muster geltend machen?
Den Zeitwert von

Hallo

selbstverständlich die Abwrackprämie is doch logo:wink:derUnfallgegner hätte das vorher wissen müssen und den Unfall vermeiden müssen, mal sehen wie dessen Versicherung das sieht.

Was hindert einen denn daran, den 1 Monat noch Halter zu sein?

Wallflower

Was hindert einen denn daran, den 1 Monat noch Halter zu sein?

Genau das ist die richtige Frage. Man muss das Auto doch jetzt nicht abmelden. Wenn es schrottreif ist, ist es doch umso besser, es verschrotten zu lassen. Darum würde ich mal spekulativ sagen, dass der Schadenseratzanspruch sich gar nicht auf die Abwrackprämie bezieht, wenn der Anspruchsteller nun einfach auf sie verzichtet.

Levay

Hallo Tantal,

die Versicherung wird Dir nur den Zeitwert des Fahrzeugs ersetzen. Die Abwrackprämie bekommst Du auch auf das schrottreife Fahrzeug wenn Du sie noch in Anspruch nehmen möchtest.

Gruß elmore

Abwrackprämie-Nachtrag
Hallo Leute,

ich stelle fest, dass ich etwas präzisieren muss. Die Abwrackprämie soll doch dazu dienen, dass zum Einen ein neues Auto gekauft wird, und dafür ein Altes aus dem Verkehr gezogen wird. Es müssen also zwei Bedingungen erfüllt werden!
Durch den Unfall ist das Fahrzeug aber bereits aus dem Verkehr gezogen, bevor die 9+1 Jahresfrist erreicht war.
Prinzipiell erfolgt jetzt die Verschrottung wegen des Unfalles,nicht wegen eines Neukaufes.
Die bisherigen Antworten waren nach „ gesundem Menschenverstand“ zwar nachvollziehbar, aber wie ein Mod dazu mal so treffend formulierte:

„Der hat hier nix zu suchen, das ist hier das Rechtsbrett.“

Mit freundlichen Grüßen

tantal

Schau mal auf der Internetseite der BaFa die genauen Bedingungen an.

Das zu verschrottende Fahrzeug muss nicht fahrbereit sein, jedoch noch angemeldet. Auf den Neuwagenkäufer.

Kauf Dir ein neues Auto, lass das alte angemeldet und verschrotte es nach der Frist, so hast Du alle Bedingungen erfüllt für die Prämie. Wo liegt das Problem?

Gruß elmore

Huhu!

Es müssen also zwei Bedingungen erfüllt werden!

Ja, aber die zweite Bedingung ist nicht der Realakt des Überdenhaufenfahrens, sondern der Verwaltungsakt der Außerbetriebsetzung

Die bisherigen Antworten waren nach „ gesundem
Menschenverstand“ zwar nachvollziehbar, aber wie ein Mod dazu
mal so treffend formulierte:

„Der hat hier nix zu suchen, das ist hier das Rechtsbrett.“

Extrem kluger Typ, dieser Moderator. Aber hier kommt noch hinzu, dass es der „Umweltprämie“ ohnehin an Sinn und Verstand mangelt - konnte man gestern sehr schön bei „Stern-TV“ sehen, wo es reihenweise Leute vorgezogen haben, ihre vollkommen intakten Autos verschrotten zu lassen, um weniger als die Hälfte dessen zu kassieren, was sie auf dem Markt dafür erhalten hätten. Menschen halt…