Abwrackprämie und Hartz 4

Hallo zusammen,

am Samstag ging die Meldung durch die Presse, dass Hartz 4-Empfängern keine Abwrackprämie zusteht, was aber weder im Antrag, noch in den Richtlinien der Bafa vermerkt ist.

Es gibt aber auch Hartz 4-Empfänger, die einen Job haben, für den ein Auto notwendig ist, und deren Einkommen nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht. Deshalb bekommen sie einen kleinen Zuschuss von der ARGE.

Wenn nun im guten Glauben auf die Abwrackprämie ein Jahreswagen bestellt wurde (mit finanzieller Hilfe der Mutter) wird dann wirklich die Prämie nicht ausbezahlt, oder von der ARGE als Geldbesitz angerechnet?

Die Mutter (Rentnerin) hat der Tochter (Alleinerziehende) die 2500 € ausgelegt bis zur Auszahlung der Prämie, um der Tochter zu helfen, ihren Job zu erhalten. Mit dem 14 Jahre alten bisherigen Fahrzeug wäre das nicht mehr möglich gewesen. Die Bestellung erfolgte vor der Bekanntmachung der Regelung für Hartz 4-Empfänger in der Presse.

Das ist doch eine Diskriminierung und trifft gerade die finanziell Schwächeren, während die Gutverdienenden das Geld bekommen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße

Hallo

Hallo zusammen,

am Samstag ging die Meldung durch die Presse, dass Hartz
4-Empfängern keine Abwrackprämie zusteht, was aber weder im
Antrag, noch in den Richtlinien der Bafa vermerkt ist.

das ist so

Es gibt aber auch Hartz 4-Empfänger, die einen Job haben, für
den ein Auto notwendig ist, und deren Einkommen nicht zur
Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht. Deshalb bekommen
sie einen kleinen Zuschuss von der ARGE.

Wenn nun im guten Glauben auf die Abwrackprämie ein
Jahreswagen bestellt wurde (mit finanzieller Hilfe der Mutter)

wer im Glauben an die Politiker ist, kann schon mal so was erleben

wird dann wirklich die Prämie nicht ausbezahlt, oder von der
ARGE als Geldbesitz angerechnet?

das wird in dem Monat als Einkommen angerechnet, da aber hier nur ein kleiner Zuschuss von der ARGE kommt,wird man das wohl überleben,man kann sich ja drauf vorbereiten.

Die Mutter (Rentnerin) hat der Tochter (Alleinerziehende) die
2500 € ausgelegt bis zur Auszahlung der Prämie, um der Tochter
zu helfen, ihren Job zu erhalten. Mit dem 14 Jahre alten
bisherigen Fahrzeug wäre das nicht mehr möglich gewesen.

Dann sollte man sich von der Arbeit trennen und gleich komplett zu Hartz IV wechseln, dass ist viel unkomplizierter :wink: ( büdde nicht hauen von die Steuerzahler)

.Die

Bestellung erfolgte vor der Bekanntmachung der Regelung für
Hartz 4-Empfänger in der Presse.

wer weiss in welchem Kleingedruckten das steht und niemand hats vorher registriert

Das ist doch eine Diskriminierung und trifft gerade die
finanziell Schwächeren, während die Gutverdienenden das Geld
bekommen?

Das ist ja schon immer Sinn der Umverteilung, dass wäre aber eine gute Argumentation für eine schleunigste Verfassungsklage.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

büdde

Viele Grüße

ebenso

Danke für die Antwort.

Das bedeutet im Klartext: der Staat gibt auch Hartz 4-Empfängern das Geld, nimmt es ihnen aber gleich wieder weg, während Gutverdienende es behalten dürfen. Und das obwohl die Tochter die 2500 € gar nicht hat, weil sie sie sofort ihrer Mutter zurückzahlen muss.

Das mit der Verfassungsklage wäre wohl eine gute Idee, aber leider fehlen Hartz 4-Empfängern in der Regel für so etwas die finanziellen Mittel.

Viele Grüße

Danke für die Antwort.

Das bedeutet im Klartext: der Staat gibt auch Hartz
4-Empfängern das Geld, nimmt es ihnen aber gleich wieder weg,

nicht ganz, sondern nur einen Monat lang, also immer noch ein gutes Geschäft…

während Gutverdienende es behalten dürfen.

das ist nun mal so,wo der Haufen am grössten ist, kommt auch noch was dazu

Und das obwohl die
Tochter die 2500 € gar nicht hat, weil sie sie sofort ihrer
Mutter zurückzahlen muss.

na ja, dass hat ja niemand gesagt, dass man sich dafür verschulden soll, bei wem auch immer

Das mit der Verfassungsklage wäre wohl eine gute Idee, aber
leider fehlen Hartz 4-Empfängern in der Regel für so etwas die
finanziellen Mittel.

sonst würden die ja gar nicht mehr fertich werden :smile: die Verfassungsrichter, es gibt ja auch noch Wichtigeres :wink: und die paar Mios HIV Empfänger und anderweitig Bedürftige sind ja mit vielleicht 15% Bevölkerungsanteil bei weitem in der Minderheit

Viele Grüße

ebenso

Hallo

Das mit der Verfassungsklage wäre wohl eine gute Idee, aber leider fehlen Hartz 4-Empfängern in der Regel für so etwas die finanziellen Mittel.

Komischer Zufall.

Für eine Verfassungsbeschwerde ohne Rechtsanwalt fallen aber keine Kosten an. Wenn das hier noch aktuell ist jedenfalls:
/t/verfassungsklage-wie-geht-das-eigentlich/1702426
Ist ja immerhin 5 Jahre alt.

Viele Grüße

Bist du eigentlich sicher …
… dass das in so einem Fall funktioniert?

nicht ganz, sondern nur einen Monat lang

Hallo,

Das bedeutet im Klartext: der Staat gibt auch Hartz
4-Empfängern das Geld, nimmt es ihnen aber gleich wieder weg,
während Gutverdienende es behalten dürfen.

ich bitte hier den feinen und gar nicht sooo kleinen Unterschied zwischen „wegnehmen“ und „Kürzen der Leistung“ zu beachten. Der Staat nimmt ALG-2 Empfängern (das ist die korrekte Bezeichnung) niemals etwas „weg“.

Gruß

S.J.

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… dass das in so einem Fall funktioniert?

nicht ganz, sondern nur einen Monat lang

ah ja, du meinst das Zuflussprinzip könnte da ausser Kraft gesetzt werden?? Na ja, wundern tu ich mich über nix mehr…
Anrechnung als Vermögen??? Na ja, den Hartz Bürokraten fällt dazu sicher auch was ein.

Hallo Steve

Hallo,

Das bedeutet im Klartext: der Staat gibt auch Hartz
4-Empfängern das Geld, nimmt es ihnen aber gleich wieder weg,
während Gutverdienende es behalten dürfen.

ich bitte hier den feinen und gar nicht sooo kleinen
Unterschied zwischen „wegnehmen“ und „Kürzen der Leistung“ zu
beachten. Der Staat nimmt ALG-2 Empfängern (das ist die
korrekte Bezeichnung) niemals etwas „weg“.

da hast du natürlich völlig Recht *

Wallflower

Wenn es nicht schon so im Gesetz steht.
Meiner Meinung nach ist der Zufluss der 2.500€ nicht nur für den Monat des Zuflusses relevant, sondern er wird solange mit den Ansprüchen verrechnet, bis er aufgebraucht ist. Also wer bspw. 500€ Anspruch hat, bekommt dann 5 Monate kein ALG 2.
Und dann noch etwas zu dem Darlehen. Streng genommen stellt auch dies eine Einnahme dar und man hätte sich ein tolles Eigentor geschossen.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… dass das in so einem Fall funktioniert?

nicht ganz, sondern nur einen Monat lang

ah ja, du meinst das Zuflussprinzip könnte da ausser Kraft
gesetzt werden?? Na ja, wundern tu ich mich über nix mehr…
Anrechnung als Vermögen??? Na ja, den Hartz Bürokraten fällt
dazu sicher auch was ein.

Wenn es nicht schon so im Gesetz steht.
Meiner Meinung nach ist der Zufluss der 2.500€ nicht nur für
den Monat des Zuflusses relevant, sondern er wird solange mit
den Ansprüchen verrechnet, bis er aufgebraucht ist.

deine Meinung ist falsch, Zufluss zählt nur im Monat des Zuflusses und geht dann ins Vermögen über,wenn man da über die Freigrenzen kommt wirds angerechnet.

Also wer
bspw. 500€ Anspruch hat, bekommt dann 5 Monate kein ALG 2.
Und dann noch etwas zu dem Darlehen. Streng genommen stellt
auch dies eine Einnahme dar und man hätte sich ein tolles
Eigentor geschossen.

Da der Kredit zweckgebunden ist und man von dem Dacia nicht grad mal ein Teil zum täglichen Unterhalt abschrauben und verkloppen kann, wirds da wohl nix Abzug geben

MfG

ebenso

Hallo Wallflower,

Zufluss zählt nur im Monat des
Zuflusses und geht dann ins Vermögen über,wenn man da über die
Freigrenzen kommt wirds angerechnet.

Wie kommst du zu dieser Aussage?

Viele Grüße!

Hallo zusammen,

wie hoch ist eigentlich die Freigrenze insgesamt?

Gruß

Anrechnung von Einkommen…
Hi,
dumm gelaufen… dabei muss das nicht sein.

Zum einen gibt es die Möglichkeit der Abtretung; d.h. man kann für das Darlehen die Abwrackprämie abtreten, so dass sie gar kein zu berücksichtigendes Einkommen darstellt. Möglicherweise machen dies sogar einige Autohäuser so.
Die Frage ist dennoch, ob man genügend Geld für den Kauf eines Jahreswagens ansparen konnte. Bei einem Alter von z.B. 30 Jahren betragen die Barfreibeträge insgesamt nur 5250€ - zuzüglich der Abwackprämie stünden maximal 7750€ zur Verfügung…

Zum anderen sollte die Prämie entsprechend $1 Abs.1 Nr.2 der ALG2-Verordnung als zweckbestimmte Leistung betrachtet werden können. Wenn eine ARGE dies anders sieht, sehe ich gute Chancen vor’m Sozialgericht.

Gruß
Ingo

Vielen Dank für die Auskünfte!

Wenn die Tochter die Abwrackprämie im Antrag offiziell an die Mutter abgetreten hat, ist es dann sicher, dass die Prämie ihr nicht als Einkommen angerechnet werden kann?

Und:

Wenn der Freibetrag nach Alter gestuft ist, kann man die genauen Zahlen irgendwo nachlesen?

Und:

Liegt es im Ermessen des ARGE-Sachbearbeiters, ob die Anschaffung des PKW als zweckgebunden angesehen wird?

Danke nochmals und viele Grüße

Hi,
eine Abtretung ist in §389 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/398.html kurz und knapp geregelt.

Die Freibeträge im SGB II sind ebenfalls klar geregelt: 150€/Lebensjahr, mindestens jedoch 3100€, zuzüglich 750€/Person für Anschaffungsrücklagen.

Gruß
Ingo

deine Meinung ist falsch, Zufluss zählt nur im Monat des
Zuflusses und geht dann ins Vermögen über,wenn man da über die
Freigrenzen kommt wirds angerechnet.

Es ist nicht meine Meinung, sondern so, wie es üblicherweise behandelt wird. Die ALG-II-Verordnung spricht im §2 Abs. 4 davon: Einmalige Einnahmen sind von dem Monat an zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
Abweichend von Satz 1 ist eine Berücksichtigung der Einnahmen ab dem Monat, der auf den Monat des Zuflusses folgt, zulässig, wenn Leistungen für den Monat des Zuflusses bereits erbracht worden sind. Einmalige Einnahmen sind, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Damit dürfte ich mit meiner „Meinung“ ziemlich nahe liegen.

Da der Kredit zweckgebunden ist und man von dem Dacia nicht
grad mal ein Teil zum täglichen Unterhalt abschrauben und
verkloppen kann, wirds da wohl nix Abzug geben

Das kommt sicherlich darauf an, wie man dies interpretiert. Wichtig wäre wahrscheinlich, dass Rückzahlungshöhe und -zeitpunkt genau festgelegt sind. Die Festlegung, „wenn die Abwrackprämie gezahlt wird“, ist nicht genau. Genau wäre ein Datum oder ein klar definierter Zeitraum. Bei der Abwrackprämie besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass sie nicht gezahlt wird, weil Geld schon alle ist oder doch nicht alle Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Im Übrigen gelten die Vermögensgrenzen für den Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn man einmal im Leistungsbezug ist, kann man nicht mehr so einfach Vermögen bis zu irgendwelchen Grenzen aufbauen. Eben weil die Zuflüsse als Einahmen angerechnet werden.
Aber da ständig neue Urteile etc. fallen, lasse ich mich gerne über Gegenteiliges aufklären. Aber dann bitte mit zitierfähiger Quellenangabe.

MfG

Hallo,

dazu kann man leider keine allgemein gültige Aussage treffen.

Im Grunde steht alles hier bzw. muss man es sich dann ausrechnen: http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html

Mfg

Hallo

eine Abtretung ist in §389 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/398.html kurz und knapp geregelt.

Aber was nützt das denn? Da könnte man ja seine sämtlichen Einkünfte an jemand anderes abtreten, und schon hätte man keine mehr! Es ist doch reine Privatsache, wenn man Gelder, auf die man Anspruch hat, an jemanden anders abtritt.

Das einzige was ich wüsste, wäre - wie du geschrieben hast - über die Zweckbestimmtheit. Aber wenn die das gesetzlich so regeln, dass die Abwrackprämie angerechnet werden soll, dann wäre das ja nun erstmal Gesetz.

Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass das jetzt so ein paar Abgeordnete einfach mal so gesagt haben, aber ich würde mich nicht drauf verlassen wollen.

Aber sinnfrei ist es schon, die Alg-2-Empfänger von der Abwrackprämie auszuschließen. Ich denke, der Handel soll damit anlaufen. Vielleicht will man, dass keine Kleinwagen, sondern dicke Schlitten davon gekauft werden? Oder man will diese Gelder nur ‚seinesgleichen‘ zukommen lassen? Es ist ja nur ein gewisses Kontingent an Abwrackprämien da.

Insofern kann es natürlich sein, dass jetzt erstmal das Gerücht in die Welt gesetzt wird, dass die Prämie auf Alg 2 angerechnet wird, und bis sich das als nicht mit dem Grundgesetz oder so vereinbar rausstellt, dann gibt es keine Abwrackprämien mehr, weil sie schon alle aufgebraucht wurden. Sowas wäre ja auch denkbar.

Viele Grüße

Hi,

Das einzige was ich wüsste, wäre - wie du geschrieben hast -
über die Zweckbestimmtheit. Aber wenn die das gesetzlich so
regeln, dass die Abwrackprämie angerechnet werden soll, dann
wäre das ja nun erstmal Gesetz.

wenn die das ins Gesetz bzw. die ALG2-Verordnung schreiben würden, dann natürlich. Aber dort sehe ich bislang nur, dass zweckbestimmte Leistungen nicht angerechnet werden. Und aus meiner Sicht ist die Prämie eindeutig zweckbestimmt, da sie nur bei gleichzeitigen Neukauf gewährt wird.
Aber ich fürchte, dies wird wohl eine gerichtlich zu klärende Frage sein.

Gruß
Ingo