Hallo zusammen,
am Samstag ging die Meldung durch die Presse, dass Hartz 4-Empfängern keine Abwrackprämie zusteht, was aber weder im Antrag, noch in den Richtlinien der Bafa vermerkt ist.
Es gibt aber auch Hartz 4-Empfänger, die einen Job haben, für den ein Auto notwendig ist, und deren Einkommen nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht. Deshalb bekommen sie einen kleinen Zuschuss von der ARGE.
Wenn nun im guten Glauben auf die Abwrackprämie ein Jahreswagen bestellt wurde (mit finanzieller Hilfe der Mutter) wird dann wirklich die Prämie nicht ausbezahlt, oder von der ARGE als Geldbesitz angerechnet?
Die Mutter (Rentnerin) hat der Tochter (Alleinerziehende) die 2500 € ausgelegt bis zur Auszahlung der Prämie, um der Tochter zu helfen, ihren Job zu erhalten. Mit dem 14 Jahre alten bisherigen Fahrzeug wäre das nicht mehr möglich gewesen. Die Bestellung erfolgte vor der Bekanntmachung der Regelung für Hartz 4-Empfänger in der Presse.
Das ist doch eine Diskriminierung und trifft gerade die finanziell Schwächeren, während die Gutverdienenden das Geld bekommen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße