Abwrackprämie und Hartz 4

Hallo Ingo,

wenn die das ins Gesetz bzw. die ALG2-Verordnung schreiben
würden, dann natürlich. Aber dort sehe ich bislang nur, dass
zweckbestimmte Leistungen nicht angerechnet werden. Und aus
meiner Sicht ist die Prämie eindeutig zweckbestimmt, da sie
nur bei gleichzeitigen Neukauf gewährt wird.

Bei deiner Argumentation sehe ich folgende Problematik:
Zunächst heißt es korrekt ,Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dienen…". Nun müsste man unterscheiden, ob die Umweltprämie direkt zufließt oder verrechnet wird. Sollte Sie nicht verrechnet werden, erfolgt ein Zufluss. Ob dieses Geld dann letztendlich dazu genutzt wird, das Auto zu bezahlen, oder ob es auf dem Konto liegenbleibt, ist dabei unerheblich. Die Umweltprämie bekommt man zwar nur bei Neuerwerb eines Pkw, allerdings stehen hier wohl offiziell Umweltaspekte im Vordergrund. Daher würde ich den damit verbundenen Kauf des Pkw nicht als Zweckgebundenheit betrachten. Vielmehr ist die Umweltprämie ein Kaufanreiz und eine Erstattung, nachdem der Kauf des Pkw bereits abgewickelt wurde.

Weiterhin heißt es dann ,soweit sie die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären". Bei 2500,00 EUR wären wohl Zweifel angebracht, ob eine kleinere Bedarfsgemeinschaft zusätzlich noch AlgII erhalten sollte…

Aber: Das alles ist jetzt nur ein kurzes und nicht abgeschlossenes Gedankenspiel von mir. Weisungen zur Anrechnung einer Abwrackprämie gibt es noch nicht. Angemerkt sei auch, dass eine Anrechnung sicherlich dem Sinn eines Konjunkturpaketes entgegensprechen würde…

Viele Grüße!

Hi,

Ob dieses
Geld dann letztendlich dazu genutzt wird, das Auto zu
bezahlen, oder ob es auf dem Konto liegenbleibt, ist dabei
unerheblich. Die Umweltprämie bekommt man zwar nur bei
Neuerwerb eines Pkw

genau - und da ein Neu- oder Jahreswagen generell teurer ist, muss die Prämie für den Kauf eingesetzt werden.

allerdings stehen hier wohl offiziell
Umweltaspekte im Vordergrund.

einerseits ja - andererseits ist das eine Maßnahme des Konjunkturpakets, welches vorrangig den Autokauf ankurbeln soll. Der Umweltaspekt ist ein schöner Nebeneffekt und zugleich Begründung.

Weiterhin heißt es dann ,soweit sie die Lage des Empfängers
nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären".
Bei 2500,00 EUR wären wohl Zweifel angebracht, ob eine
kleinere Bedarfsgemeinschaft zusätzlich noch AlgII erhalten
sollte…

Das sehe ich anders - vor allem, wenn das Auto zum Arbeitsweg benötigt wird, ist ein neuer Wagen zuverlässiger und weniger reparaturanfällig und könnte letztlich den Arbeitsplatz sichern. Aber auch in anderen Fällen ist es mMn eher eine Vermögensumschichtung. Nehmen wir bestenfalls an, das alte Auto hätte noch einen Wert von 2500€. Wenn man es in Zahlung gibt bei Neukauf ist das unstrittig kein Einkommen. Wenn man es nun der Umwelt zuliebe verschrottet, soll es anders sein? Wohl kaum.
Daher dürfte zumindest die generelle Aussage, dass die Prämie als Einkommen angerechnet werden soll, unhaltbar sein.

Gruß
Ingo

Hallo

  • vor allem, wenn das Auto zum Arbeitsweg benötigt wird, ist ein neuer Wagen zuverlässiger und weniger reparaturanfällig und könnte letztlich den Arbeitsplatz sichern.

Das stimmt auf jeden Fall. Aber es spielt ja wohl keine Rolle.

Nehmen wir bestenfalls an, das alte Auto hätte noch einen Wert von 2500€. Wenn man es in Zahlung gibt bei Neukauf ist das unstrittig kein Einkommen. Wenn man es nun der Umwelt zuliebe verschrottet, soll es anders sein?
Wohl kaum.
Daher dürfte zumindest die generelle Aussage, dass die Prämie als Einkommen angerechnet werden soll, unhaltbar sein.

So wie ich das kenne, wäre diese Logik für Juristen nicht überzeugend. Diese Prämie hat doch mit dem Wert des alten Autos gar nichts zu tun.

Möglicherweise könnte man aber daraus was machen: Die Prämie hat den Zweck, zum Kauf eines Neu- oder Jahreswagen anzureizen. Sie IST also zweckgebunden. Wenn sie nun als Einkommen angerechnet würde, dann würde sie ihren Zweck ja nicht mehr erfüllen.

Wäre das nicht eine überzeugende Argumentation?

Viele Grüße

Hallo,

genau - und da ein Neu- oder Jahreswagen generell teurer ist,
muss die Prämie für den Kauf eingesetzt werden.

Meine Theorie bezog sich auf die Voraussetzung, dass die Prämie ausgezahlt werden würde. Wenn sie unmittelbar zum Kauf eingesetzt werden sollte, also direkte Verrechnung beim Händler, so dass es gar nicht erst beim Kunden ankommt, sehe ich zunächst keine Probleme.

Aber auch in anderen Fällen ist es mMn eher eine
Vermögensumschichtung. Nehmen wir bestenfalls an, das alte
Auto hätte noch einen Wert von 2500€. Wenn man es in Zahlung
gibt bei Neukauf ist das unstrittig kein Einkommen.

In Zahlung geben ist etwas anderes, als wenn man ein Auto kauft (bezahlt hat) und irgendwann später dann die Prämie auf das Konto bekommt.

Wenn man
es nun der Umwelt zuliebe verschrottet, soll es anders sein?

Es geht ja nicht um die Verschrottung an sich. Die daraus erzielte Einnahme müsste übrigens meiner Meinung nach ebenfalls angerechnet werden.

Daher dürfte zumindest die generelle Aussage, dass die Prämie
als Einkommen angerechnet werden soll, unhaltbar sein.

Die generelle Aussage ja, die spezielle aber nicht. Ich persönlich wäre für eine ,Nichtanrechnung", aber so wie es eben die spezielle Fallgestaltung (Kauf des Autos, Prämie danach aufs Konto) erfordert, müsste meiner Ansicht nach angerechnet werden. Anderenfalls muss der Gesetzgeber eine Ansage machen: Keine Anrechnung der Umweltprämie, egal in welcher Form der Nutzung.

Viele Grüße!

Hallo,

Möglicherweise könnte man aber daraus was machen: Die Prämie
hat den Zweck, zum Kauf eines Neu- oder Jahreswagen
anzureizen.

Darüber lässt sich sicher streiten… Offiziell verpackt ist es, soweit ich es in Erfahrung bringen konnte, als Umweltmaßnahme. Als direkte Folge der Maßnahme natürlich ein Kaufanreiz und im Hintergrund eines Konjunkturpaketes sowieso.

Sie IST also zweckgebunden. Wenn sie nun als
Einkommen angerechnet würde, dann würde sie ihren Zweck ja
nicht mehr erfüllen.

Wäre das nicht eine überzeugende Argumentation?

So einfach sehe ich es nicht. Zweckgebunden hieße ja, dass die Prämie nur für den Kauf eines Autos eingesetzt werden kann. Dies ist aber nicht so. Man bekommt die Prämie zwar nur beim Neuerwerb eines Pkw - wofür man diese letztendlich verwendet, ist dabei nebensächlich. Dies bezieht sich jetzt natürlich nur auf die Auszahlung der Prämie an den Käufer. Die direkte Verrechnung beim Autohändler ist sicherlich unproblematisch - es wäre wie ein Rabatt.

Viele Grüße!

Umweltprämie wird angerechnet
Ich habe gerade die Mitteilung bekommen, dass die Abwrackprämie voll angerechnet wird und zwar unter Aufteilung auf einen angemessenen Zeitraum.

Eine Verrechnung beim Autohändler soll es so direkt gar nicht geben… Die Auszahlung erfolgt wohl erst mehrere Monate nach dem Kauf auf das Konto des Käufers.

Viele Grüße!

Hallo,

ob die Prämie über das Autohaus läuft, ist vom jeweiligen Händler abhängig. Viele Händler machen es nicht, weil sich das ja ganz schön summiert bei mehreren Autos.

Ein Fall ist mir bekannt, wo das Auto finanziert wird. Dabei wird die Prämie, wenn sie ausbezahlt wird, als Anzahlung verrechnet.

In dem von mir hier beschriebenen Fall wurde die Prämie an die Mutter abgetreten, die das Geld vorgeschossen hat. Mir ist immernoch nicht ganz klar, was in diesem Fall passiert.

Die Tochter hat die 2500 € nie besessen und wird sie auch nach Auszahlung nicht besitzen. Das Geld geht direkt auf das Konto der Mutter. Es ist ein vorübergehendes zinsloses Darlehen, um die Zeit bis zur Auszahlung zu überbrücken. Das könnte man auch vertraglich nachweisen.

Woher stammt denn die Mitteilung, dass die Prämie angerechnet wird?

Viele Grüße, ich bin dankbar für jede Information.

Du hast Recht - es kann teilweise bei den Autohändlern zu Verrechnungen kommen! Diese Abtretung der Prämie ist allerdings wie der Geldeswert zu behandeln.

Wenn das Ganze aber über die Mutter läuft, hat die Tochter mit der Prämie nichts zu tun…

Die Info stammt von meiner Regionaldirektion. Es gab Anfragen von Bundestagsmitgliedern und aus den entsprechenden Antworten des Bundesministeriums ergibt sich die Anrechnung.

Viele Grüße!

Wenn das Ganze aber über die Mutter läuft, hat die Tochter mit
der Prämie nichts zu tun…

Bist Du da ganz sicher? Immerhin läuft das Auto auf den Namen der Tochter.

Viele Grüße

Bist Du da ganz sicher? Immerhin läuft das Auto auf den Namen
der Tochter.

Oh, ich hatte es zu schnell quergelesen… Das Auto ist also auf die Tochter zugelassen, damit würde die Umweltprämie auch der Tochter zustehen. Die Prämie würde also der Tochter angerechnet werden.

Viele Grüße!

Vielen Dank für die Info!

Das bedeutet ja, dass der Staat Geld gibt, aber es von den ohnehin finanziell Schwächeren wieder nimmt. Wie gesagt, braucht die Tochter (Alleinerziehende) ein funktionierendes Auto, um ihren Job zu erhalten, sonst fällt sie ganz auf Hartz 4 zurück.

Bei Besserverdienenden scheint die Prämie aber nicht als Einkommen zu gelten, sonst müssten sie ja dafür Steuern zahlen. Bei Harzt-4-Empfängern wird die Prämie aber als Einkommen angerechnet? Es muss entweder die Tochter (Teil-Hartz-4-Empfängerin) oder die Mutter (Rentnerin) blechen für das Abwracken.

Die Autoindustie soll durch die Prämie angekurbelt werden? Na, ob es denen wirklich so furchtbar schlecht geht? Dem Autohaus der betroffenen Familie offensichtlich nicht.

Für manche Hartz-4-Empfänger war die Nachricht von der Prämie ein Lichtblick, aus ihrer Misere herauszukommen. Kein Auto - kein Job - kein Geld - kein Auto - Job weg … Sie haben bereits die Anträge gestellt, bevor in der Presse bekannt wurde, dass für sie die vergünstigte Möglichkeit eines Kfz-Erwerbs nicht gilt.

An welche offiziellen Stellen kann ich mich wenden, um konkrete Antworten zu bekommen? Ich möchte mit dieser Sache an die Presse gehen. Es wird wohl höchste Zeit.

Für Hilfe von Juristen wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Hi,

braucht die Tochter (Alleinerziehende) ein funktionierendes
Auto, um ihren Job zu erhalten, sonst fällt sie ganz auf Hartz
4 zurück.

das ist ein perfekter Fall für eine sozialgerichtliche Klärung und ich sehe hier sehr gute Erfolgsaussicht. Da sich solche Verfahren auf Jahre hinauszögern können, würde ich eine einstweilige Verfügung (Eilantrag) einreichen. Das käme dann auch anderen Betroffewnen zugute.

Gruß
Ingo

Hi,
folgendes habe ich heute im Internet gefunden:

"Arbeitsministerium erwägt doch Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger

Das Bundesarbeitsministerium prüft nun doch, ob auch Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf die Auto-Abwrackprämie haben. Die Prüfung sei aber ergebnisoffen , sagte ein Ministeriumssprecher der Frankfurter Rundschau . Das Arbeitsministerium hatte erst Nachbesserungen abgelehnt und darauf verwiesen, dass auch bei der Abwrackprämie die Vorgaben des Sozialrechts gelten: Die 2500 Euro Prämie verminderten die Bedürftigkeit und seien deshalb auf die Grundsicherung anzurechnen."

Jetzt bleibt wohl nur abzuwarten.

Viele Grüße