Abwrackprämie

Wie lange muß der Neuwagen auf einen zugelassen werden um die Abwrackprämie zu kassieren?
Kann man theoretisch den Neuwagen nach einem Tag mit einer Tageszulassung wieder verkaufen?

Hallo,

Wie lange muß der Neuwagen auf einen zugelassen werden um die
Abwrackprämie zu kassieren?

Mind. 1 Jahr.

Kann man theoretisch den Neuwagen nach einem Tag mit einer
Tageszulassung wieder verkaufen?

Nein, das geht nicht.
Guckst du:
http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktu…
Auf der vierten Seite. Vorne und Hintendran erfährst du noch mehr zur Verschrottungsprämie.

Gruß
Elke
PS: Achja, ich wusste es auch nicht genau, 1 Minute Googeln hat mich schlauer gemacht.

Hallo!

Guckst du:
http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktu…
Auf der vierten Seite.

Da steht nichts dazu. Da steht nur, dass das alte Auto mind. ein Jahr im Besitz des Antragstellers sein muss.

PS: Achja, ich wusste es auch nicht genau, 1 Minute Googeln
hat mich schlauer gemacht.

Naja :wink:

Jan

Huhu!

Man könnte ja mal auf die skurrile Idee kommen und beim Bundeswirtschaftsministerium http://www.bafa.de nachschauen. Dort wird das Osteuropa-Konjukturprogramm genau erläutert, wobei diese aktionistische Ressourcenverschwendung auch tatsächlich als „Umweltprämie“ bezeichnet wird.

Der Wagen muss neu zugelassen werden. Basta. Was man danach damit macht -> § 903 BGB.

Sorry, ich hatte die Frage falsch verstanden.
Gruß
Elke

biste sicher?
Hi worldwidefab!

Der Wagen muss neu zugelassen werden. Basta.

Da Du Jurist bist - würdest Du das bitte noch einmal überprüfen?
Ohne „Basta“ hätte ich jetzt sachlicher geantwortet…

Deine Chance!

LG Ulli

Huhu!

Der Wagen muss neu zugelassen werden. Basta.

Hab ich den Ton jetzt in den falschen Hals gekriegt? Ich habe doch nichts anderes behauptet.

Jan

Kann man theoretisch den Neuwagen nach einem Tag mit einer
Tageszulassung wieder verkaufen?

Anscheinend ja. Dolles Ding!

Samo Nay

Sehr geehrte Dame!

Da Du Jurist bist - würdest Du das bitte noch einmal
überprüfen?

In vorbezeichneter Angelegenheit teilt Ihnen der Unterfertigende mit, dass eine rechtliche Überprüfung abgeschlossen ist.

Ohne „Basta“ hätte ich jetzt sachlicher geantwortet…

„Basta“ ist italienisch und bedeutet „das genügt“.

Der Hoffnung Ausdruck verleihend, dass der nunmehr getroffene Ton des Unterfertigenden eher Ihren Erwartungen an Juristen Genüge trägt, verbleibe ich bis auf weiteres mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung.

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Hi,

sollte man diese Diskussion nicht lieber in das Witzbrett schieben und zur eigentlichen Frage kommen?

cu naseweis

Huhu!

Welchen Teil von „ja“ hast Du denn nicht verstanden?

falsch - basta
Hi worldwidefab!

Der Wagen muss neu zugelassen werden. Basta.

Da ist soweit - nicht ganz richtig.
Es gilt auch für „Jahreswagen“. Die Definition ist beim Bafa zu finden!

Allein deshalb habe ich hinterfragt. Von einem Juristen erwarte ich weniger „basta“ - dafür eher korrekte Antworten!

schade…

Ulli

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Hallo!

Es gilt auch für „Jahreswagen“. Die Definition ist beim Bafa
zu finden!

Schau Dir die Frage an: Da steht „Neuwagen“.

Allein deshalb habe ich hinterfragt. Von einem Juristen
erwarte ich weniger „basta“ - dafür eher korrekte Antworten!

Korrekt ja - ausschweifend nein.

schade…

Man kann’s halt nicht jeder/m recht machen. Ich bin zufrieden, wenn die Ausgangsfrage beantwortet ist. Für alle anderen Fragen rund um das Thema halte ich die von mir angegebene Quelle ganz gut geeignet.

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