Hallo,
ich habe mir grade vollgende Frage gestellet.
Ein Unternehmer (4/3) der nicht unter §19 UStG fällt/fallen will. Möchte sich ein PKW kaufen i.H.v. 11.900 (Brutto).
Diesen lässt er sich über das Autohaus finanzieren i.H.v. 11.900€ so das er nichts aus eigener Tasche zahlen muss.
Der PKW ist nun im BV des Unternehmers und er zieht sich die VorSt i.H.v. 1.900 €.
Darf der Unternehmer den Zinsaufwand zu 100% abziehen oder darf er nur 84% 10.000€/11.900€ abziehen? Immerhin war das Darlehen i.H.v. 1.900 € zu hoch?
Mfg
Lukas