Abziehbarkeit eines Darlehens

Hallo,

ich habe mir grade vollgende Frage gestellet.

Ein Unternehmer (4/3) der nicht unter §19 UStG fällt/fallen will. Möchte sich ein PKW kaufen i.H.v. 11.900 (Brutto).

Diesen lässt er sich über das Autohaus finanzieren i.H.v. 11.900€ so das er nichts aus eigener Tasche zahlen muss.

Der PKW ist nun im BV des Unternehmers und er zieht sich die VorSt i.H.v. 1.900 €.

Darf der Unternehmer den Zinsaufwand zu 100% abziehen oder darf er nur 84% 10.000€/11.900€ abziehen? Immerhin war das Darlehen i.H.v. 1.900 € zu hoch?

Mfg
Lukas

Hallo,

wie kommen Sie denn darauf? Wenn BV, dann auch 100% Abzug der Darlehenszinsen!Vergessen Sie aber nicht den Privatanteil für den PKW: 1% pro Monat!

E.

Kommt drauf an, was mit den 1900 gekauft wurde.