Hallo!
Nun, das ist sicher ein schwieriges Problem. Von der Opferseite sehe ich das nicht so wie du, auch wenn es diesen Aspekt gibt:
Bei Jugendlichen wird auch in Österreich relativ großzügig mit Diversion (also Verfahrenseinstellung gegen…) umgegangen (wenngleich man das bei einem Raub nicht zweimal machen kann, also das geht dann wohl nur einmal). Gerade bei solchen Maßnahmen hat man den Vorteil (jedenfalls nach unserer Rechtsordnung), dass der Richter solche Verfahrenseinstellungen mit Auflagen verbinden kann und eine Auflage lautet meistens den Schaden des Opfers zu ersetzen. Für ein Opfer ist das die einfachste, sicherste und unaufwendigste Möglichkeit entschädigt zu werden.
Aus Verteidigersicht ist das eine oft gewählte Vorgangsweise: man bewegt den Angeklagten dazu, das Opfer zu entschädigen, dafür kommt man mit der Strafe deutlich runter oder kriegt eine Diversion.
Wird gestraft, dann muss das Opfer seine Ansprüche durchsetzen. Die Täter haben meistens kein Geld und durch eine Gefängnisstrafe bleibt das erst recht noch länger so. Solche Strafen tragen also auch dazu bei, dass das Opfer nicht entschädigt werden kann. Sicher gibts da Fälle, wo der Staat einspringt, aber eben nicht immer.
Gruß
Tom