'Abziehen' mit Butterflym=Bewaffn.Raub ?

Hallo,

wenn Typen unter mitführen von Spring- und Butterflymessern (in der Hosentasche) beim Jackenabziehen erwischt werden, ist das nach dem neuen Recht bewaffneter Raub ? Ich meine die Änderungen im Waffenrecht.

Gruß
rakete

Hallo,

die Änderung im Waffenrecht (das Verbot dieser Messer) hat nichts mit der Qualifizierung des Raubes zu tun.
Nicht das Benutzen, sondern schon das Mitführen ist straferschwerend. (Mindestens 3 jahre Freiheitsstrafe, im minderschwerem Fall 1 bis 10 Jahre).

Aber mal ne Frage. Was ist „Jackenabziehen“?

Gruss

Iru

Hi Iru,

Aber mal ne Frage. Was ist „Jackenabziehen“?

nen schwer euphemistischer Begriff aus dem Jugendslang. Es bedeutet schlicht jemanden die Jacke gewaltsam abspenstig machen, vulgo rauben.

Lustig in diesem Zusammenhang ist übrigens, dass genau umgekehrt die betreffenden Jugendlichen völlig baff sind, erklärt man ihnen, „abziehen“ wäre ein Raub, somit ein Vergehen und strafbar.

Gruß

Annie

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Hallo Annie,

danke für den Hinweis. Nette „Hobbys“ haben manche Jugendliche.

Aber Jackenabziehen

… wäre ein Raub, somit ein Vergehen und strafbar.

noch eine kleine Steigerung: Raub ist ein Verbrechen, Mindesstrafandrohung 1 Jahr. Diese Qualität hat neben der Freiheitsstrafe auch noch andere Folgen. So darf z.B. in den meisten Bundesländern zur Ergreifung von Verbrechern die Schusswaffe eingesetzt werden (natürlich unter den allgemeinen Schusswaffengebrauchbestimmungen). Nebenher ist alleine die wiederholte Tat ein Haftgrund (§ 112a StPO), irgendwelche Verdunkelungs- oder Fluchtgefahren brauchen nicht vorliegen.
Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Jugendlicher Straftäter unmittelbar nach der Vollendung des 14. Lebensjahres beim ersten Verbrechen sofort in U-Haft ging (der Staatsanwalt bezog die begangenen Taten vor dem 14. Lebensjahr mit ein und der Richter folgte dieser Auffassung).
Ich glaube, die Verbrecher wissen garnicht, auf was sie sich mit ihrem „Jackeabziehen“ einlassen und was ihnen passieren kann. Sie sind in meinen Augen ganz klare Gewaltverbrecher. Jugendlich hin oder her, die Jugend kann vieles entschuldigen, aber nicht alles. Und nicht jeder Richter sieht solche Verbrechen als Jugendstreiche sondern sperrt die Täter ein.

Gruss

Iru

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Hi,

also das ist schon schwerer Raub (das „Abziehen“ mittels „Waffe“).

Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch. es ist verwunderlich, dass die Täter (meist) mit Sozialstunden davon kommen.

§ 250 Schwerer Raub
(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
1.
der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a)
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b)
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c)
eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
2.
der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2.
in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3.
eine andere Person
a)
bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

…es ist verwunderlich, dass die Täter (meist) mit Sozialstunden davon kommen.

Sehr verwunderlich. Solange es aber immer noch Richter gibt, die solche Verbrechen nur mit dem erhobenen Zeigefinger bestrafen, lernen die Jugendlichen nichts daraus und machen weiter. Es gibt aber mittlerweile ein Umdenken bei Teilen der Judikative und die Täter werden wirklich bestraft. Als jugendlicher Straftäter würde ich mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass ich an „Papa Gnädig“ gerate und er mich dann nur etwas ausschimpft, es gibt auch das knallharte Gegenteil.

Gruss

Iru

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Ich hatte mal auf dem Gymnasium einen Klassenlehrer der nebenberuflich schöffe beim Jugendgericht war. Der war auch immer auf Knuddel- und Schmusekurs.

Ich sage es mal so: Der Jugendliche der einen Kaugummi im Kiosk klaut muß nur ermahnt werden und weitere Konsequenzen müssen aufgezeigt werden. Ich denke im Rahmen der Entwicklung (Mutprobe; Grenzen testen) ist das ja (fast) normal, bzw. nahezu Jeder hat das schon einmal erlebt.

Wenn ich aber unter Einsatz einer Waffe und unter Androhung von massiver Gewalt mir etwas aneigne, dann muß das hart bestraft werden. Ich kann auch von einem Jugendlichen erwarten, dass er den Unrechtszusammenhang erkennt. Die Jugendlichen haben ja nicht rein zufällig solche Gerätschaften vorbei. Die wissen gaz genau, dass man seine Forderungen mittels eines solchen Gegenstandes relativ einfach durchsetzen kann. Also haben die sich schon vor der Tat damit beschäftigt und den möglichen Erfolg gegen das bestehende Risiko abgewogen.

Meiner Meinung nach kann nun kein Richter hier etwas von jugendlichen Leichtsinn o.ä. erzählen. Auf der anderen Seite stimmt es natürlich, dass man dem Jugendlichen den weiteren Lebensweg erschwert oder sogar verbaut.

Gruß
Kuddenberg

P.S. Ich brauche eine neue Tastatur; Umschaltung Groß / Klein klemmt dauernd…

Ich stimme deinem Beitrag überwiegend zu.

Auf der anderen Seite stimmt es natürlich, dass man dem Jugendlichen den weiteren Lebensweg erschwert oder sogar verbaut.

Jedoch meine ich, dass gerade solchen Jugendlichen aufgezeigt werden muss - notfalls durch echte Strafen - dass es so nicht geht. Wenn sie es als Jugendliche nicht beigebracht bekommen, wie man sich zu verhalten hat, dann lernen sie es als Erwachsene um so weniger („was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“). Der spätere Lebensweg wird vielleicht gerade durch dadurch zu milde Strafe geprägt.
Abgesehen davon sollte man auch das Schutzbedürfnis der Geschädigten bedenken. Mich stört sehr häufig, dass der Täter mit aller Milde behandelt und bestraft wird, jedoch der Geschädigte gucken kann wo er bleibt und u.U. später der Rache des Täters ausgesetzt ist („du hast mich angezeigt, na warte…“).

Aber, wie schon oben angeführt, grundsätzlich bin ich einer Meinung mit dir.

Gruss

Iru

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Deine Frage lässt sich so nicht beantworten. Allein aus der Tatsache, dass eine Waffe mitgeführt wird, kann noch nicht auf einen Raub geschlossen werden. Du musst schon genauer schildern, was hier passiert; in Betracht kommt übrigens insbesondere auch Räuberische Erpressung gem. §§ 253 (255) StGB.

Levay

Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch. es ist verwunderlich,
dass die Täter (meist) mit Sozialstunden davon kommen.

Tun sie ja gar nicht. Woher nimmst du deine Informationen?

Levay

Sehr verwunderlich. Solange es aber immer noch Richter gibt,
die solche Verbrechen nur mit dem erhobenen Zeigefinger
bestrafen, lernen die Jugendlichen nichts daraus und machen
weiter.

Genau. Und im Jugendknast lernen sie nur nette Leute kennen, die sie wieder auf den rechten Weg bringen. Harte Strafen sind wirklich der Weisheit letzter Schluss, immerhin sind die Staaten, in denen hart bestraft wird, ja praktisch frei von Verbrechen. Die USA z.B. sind da ein echtes Vorbild.

Levay

Menno Levay,

das der Knast nicht der Weisheits letzter Schluss ist, das ist mir durchaus klar. Aber sollen diese Kids denn wegen schwerer Straftaten auch zum x-ten Mal mit Bewährung davon kommen?
Es ist doch schon ein Politikum, dass unsere Jugendstrafrechtspflege den jugendlichen Tätern keinen Grund bietet, mit ihren Straftaten aufzuhören. Sie kommen vor den Richter, bekommen dort die Sozialstunden oder Bewährung verordnet und machen lustig weiter. Denn was haben sie gelernt: vor dem Richter passiert doch nichts. Wenn man dann noch hinzuzählt, dass gerade im Jugendlichenbereich viele Opfer vor Angst nichts sagen, dass also wirklich nur ein kleiner Teil der Taten aufgedckt und vor dem Kadi enden, dann gibt es wirklich nichts, was diese Kids beeindruckt.
Ich denke wirklich, dass diese Kids vor Augen geführt bekommen, dass das, was sie tun, von der Gesellschaft nicht toleriert wird. Derzeit sieht es oft aber nicht so aus. Allerdings, wie oben angeführt, es gibt auch andere Richter, die eine härtere Gangart einschlagen.

Gruss

Iru

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Nachtrag
Hier noch ein Link:

http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/Auslaen…

Insbesondere der „Warnschussarrest“ ist m.E. eine gute Möglichkeit, den Jugendlichen die Folgen ihres Handelns aufzuzeigen

Iru

Ja, wenn er denn auch durchgezogen wird. Das skurrilste, was ich vor kurzem über richterliche Maßnahmen gegen Jugendkriminalität gelesen habe war etwas über „betreutes Wohnen“.
Das sah dann so aus, dass der jugendliche Straftäter in eine „betreute Wohneinrichtung“ gesteckt wurde in der er ein bis zwei mal die Woche für eine Stunde mit einem „Betreuer“ konfrontiert war, Taschengeld bekam und ansonsten die Zeit mit dem „Mitbewohnern“ verbrachte - also angesichts der entsprechenden Klientel der Mitbewohner, dann mit „Abziehen“, Beschaffungskriminalität um Drogen zu besorgen (wenn das Taschengeld alle war), Kaufhausdiebstähle „so zum Spaß“ und ansonsten zielloses Rumhängen in der Einrichtung oder auch anderswo.

Die Frage ist also nicht unbedingt was Richter machen können, sondern insbesondere auch, welche Programme die Bundesländer anbieten!
Was bringt das schönste Urteil, wenn der „Vollzug“ der Maßnahme den Rechtsstaat völlig ad absurdum führt.

Gruß Andreas

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ich habe da Verbindungen zum Jugendgericht…

Und? Weiter?

Ist das schon alles?

Was ist eigentlich mit den erwachsenen Räubern?

Levay

Menno Irubis!

Du hast offensichtlich keinen Vorschlag, dem Problem Herr zu werden. Mit Jugendknast funktioniert es eben auch nicht.

Levay

der blonde Engel
Moin,

in diesem Zusammenhang einen Blogeintrag von einem Richter, der vielleicht ganz gut wiedergibt, wie schwierig sowas im realen Leben ist:

http://ballmann.wordpress.com/2009/03/05/der-blonde-…

zugegeben, sehr OT, aber ich fands hier gerade sehr passend.

Gruß

Alex

Na ja Levay,

das es nicht einfach ist, eine Lösung zu finden, das streite ich doch garnicht ab.
Ich weiss aus eigenem Erleben, wie die JVA gerade innerhalb der ersten Tage den Menschen beeindruckt. Aus einem großmäuligen Schläger wird urplötzlich ein weinerliches Etwas.
Und ich denke, dass gerade dieser Effekt ausnutzbar ist. Statt Sozialstunden wäre ein „Schnupperknast“, so glaube ich, genau das Richtige. Denn dort bekäme der Täter vor Augen geführt, wie sein Leben aussehen könnte, wenn er so weiter macht.
Die USA könnten evtl. ein „Vorbild“ für die Erziehungscamps sein, die von manchen Politikern gefordert werden. Ansonsten würde ich die USA nicht besonders als Vorbild ansehen.

Gruss

Iru

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Um mal kurz den Pädagogen sprechen zu lassen: Es lässt sich natürlich nicht pauschalisieren. Die „Schockknastmethode“ zieht sicherlich bei einem Teil jugendlicher Straftäter und zwar durchaus auch bei einem größeren Teil.
Aber sie kann natürlich nicht allein stehen. Sie kann auch nur funktionieren, wenn wenige Tage nach dem delinquenten Verhalten das Urteil auf dem Fuß folgt, was aber ein generelles Problem in Strafverfahren bei Jugendlichen ist. Wenn man erziehen will, dann muss man das auch tun und das bedeutet, das konsequent und zeitnah reagiert wird und es dem Täter auch „weh tun“ muss.
Grundsätzlich muss man sich der Tatsache bewusst sein, dass erfolgreiche Erziehung nur mit hoher Aufmerksamkeit und persönlicher Bindung funktioniert. Mit halbherziger Betreuung durch Sozialarbeiter, Polizisten und Richter ist absolut nichts zu reißen, wenn es keine stabile Familienstruktur gibt, die man instrumentalisieren kann und die der Straftäter auch als Autorität anerkennt.

Bei jugendlichen Intensivstraftätern gibt es im bundesdeutschen Jugendstrafvollzug an sich noch überhaupt keine sinnvolle Antwort. An sich gibt es da m.E. wohl auch tatsächlich nur zwei Möglichkeiten:

  1. Den Zwang sich Autoritäten zu unterwerfen und die Bewusstbarmachung der eigenen Unvollkommenheit in Verbindung mit der Chance neu anzufangen, was also im Endeffekt auf Bootcamps hinausläuft (und wir haben in Deutschland auch einige wenige Modellprojekte, die aber in meinen Augen noch zu locker sind).
  2. Erlebnisorientierte Erziehung mit dem Zwang sich gruppendynamischen Prozessen zu unterwerfen, sich in eine Gemeinschaft (ohne sie zu „führen“) einzuordnen, mit der Möglichkeit dabei seine eigenen Schwächen und Stärken kennenlernen und pädagogischer aber konsequenter Rundumbetreuung (exemplarisch kann man da durchaus „Teenager außer Kontrolle“ von RTL nennen).

Das ganze ist aber jeweils personal- und kostenintensiv - aber mutmaßlich immer noch günstiger als die Gesamtgesellschaftlichen Kosten wenn man nicht reagiert. Trotzdem bringt auch das beste Erziehungsprogramm nichts, wenn der Jugendliche danach wieder in die selbe Umgebung kommt…

Gruß Andreas

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