Abzinsung bei Unternehmenskauf

Hallo Kaufleute!

Angenommen, Ihr kauft einen angearbeiteten Steinbruch als Unternehmen im Ganzen, würdet ihr bei der Kaufpreisermittlung eine übernommene langfristige Rekultivierungsrückstellung in voller Höhe vom Wert der Aktiva abziehen oder würdet ihr diese Verpflichtung so abzinsen, dass der Verkäufer insgesamt mehr Geld bekommt? (Wohlgemerkt: Kaufpreisfrage, nicht die Bilanzierung!)
Danke!

Ciao!
Nemo

Hallo Nemo,

ein Kaufpreis wird doch häufig so ermittelt, daß die zukünftigen Zahlungsüberschüsse abgezinst und addiert werden. (Discounted Cash Flow-Verfahren)

zukünftige Rekultivierungsausgaben zählen sind durchaus eine negative Zahlungsgröße und sollte sich demnach im Preis wiederspiegeln.

Generell würde ich nicht vom Bilanzwert der Aktiva ausgehen. zB kann ein in der Bilanz erhaltenes Grundstück, das irgendwann von 50 Jahren mal für 100.000 gekauft wurde, heute gut und gern das 10-fache Wert sein und damit vielleicht sogar schon mehr, als Deine gesamten Aktiva!!! also Vorsicht bei Bilanzwerten!

für mehr Infos über DCF: mail mich an!

Gruß
Queedin

Hallo!

Danke für Dein Statement. Ich stimme Dir zu, dass Bilanzwerte bei den Aktiva nicht unbedingt eine zutreffende Größe darstellen. Aber hier liegt auch nicht das Problem. Meine Frage gilt ausschließlich der unter Fremden üblichen Kaufpreisermittlung bei der Übernahme einer mit erheblichen Unsicherheiten verbundenen Sachleistungsverpflichtung (Rekultivierungsverpflichtung). Würdest Du diese in voller Höhe vom Kaufpreis des restlichen Vermögens abziehen oder würdest Du ihn unter Berücksichtigung einer Durchschnittsrendite abzinsen, (sprich: mehr bezahlen)?

Ciao!
Nemo

Aber hier liegt auch nicht das Problem. Meine
Frage gilt ausschließlich der unter Fremden üblichen
Kaufpreisermittlung bei der Übernahme einer mit erheblichen
Unsicherheiten verbundenen Sachleistungsverpflichtung
(Rekultivierungsverpflichtung). Würdest Du diese in voller
Höhe vom Kaufpreis des restlichen Vermögens abziehen oder
würdest Du ihn unter Berücksichtigung einer
Durchschnittsrendite abzinsen, (sprich: mehr bezahlen)?

hi nemo,

ich schon wieder :wink:
also, diese verpflichtung muss man schon mit einrechnen, wird auch jeder gewissenhaft geschäftsmann machen, gerade an einem tagebau. die frage stellt sich nur, wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, das

a) der abbau im unternehmen selber beendet wird und man selber rekultiviert oder

b) der abbau vielleicht auch weiterverkauft werden kann nach zeit x

zumindest in einem anteil würde ich zu erwartende kosten in dem kaufpreis abgezinst einbauen. oder kann man für solche zwecke nicht ansammlungsrückstellungen bilden? aber hierzu habe ich ein neg. urteil gefunden … lies mal hier: BFH, Urteil v. 19.2.1975, I R 28/73, BStBl 1975 II S. 480!

also, sinnvoll ist es schon, denn niemand bezahlt mehr als er effektiv rausholen kann!

gruss vom

showbee

Hi nochmal,

Meine

Frage gilt ausschließlich der unter Fremden üblichen
Kaufpreisermittlung bei der Übernahme einer mit erheblichen
Unsicherheiten verbundenen Sachleistungsverpflichtung
(Rekultivierungsverpflichtung). Würdest Du diese in voller
Höhe vom Kaufpreis des restlichen Vermögens abziehen oder
würdest Du ihn unter Berücksichtigung einer
Durchschnittsrendite abzinsen, (sprich: mehr bezahlen)?

also wenn es um einen Kaufpreis geht, würde ich ihn abzinsen, ja.
man könnte ja auch so argumentieren: Du legst soviel Geld heute auf die Bank, daß Du bei Berücksichtigung einer Verzinsung des Guthabens im Jahre X genau den Betrag hast, den Du für die Rekultivierung brauchst.
klar, das würde niemand so machen, trotzdem kannst Du ja davon ausgehen, daß Dein Geld bis dahin noch arbeitet.

Gruß
Queedin

OFFTopic: @showbee
Hi Showbee,

wie gehts, was macht die „Weiterbildung“?

ich darf übrigens seit Mittwoch endlich das dipl. vor dem Namen tragen! und bin jetzt kein STudi mehr *wehmütig guck*

Grüße Dich
Queedin

Nochmal hallo!

Du schreibst:

…man könnte ja auch so argumentieren: Du legst soviel Geld
heute auf die Bank, daß Du bei Berücksichtigung einer
Verzinsung des Guthabens im Jahre X genau den Betrag hast, den
Du für die Rekultivierung brauchst.
klar, das würde niemand so machen, trotzdem kannst Du ja davon
ausgehen, daß Dein Geld bis dahin noch arbeitet.

Und genau das ist das Problem: Woher weiss der Käufer den Betrag des abzuzinsenden Endkapitals? Nur daraus kann er einen Gewinn diesbezüglich erwirtschaften!
Wenn die erforderlichen Aufwendungen in 15 Jahren nur sehr grob geschätzt werden können, würde der Käufer mit der Abzinsung einen Gewinn bezahlen, der wegen der künftigen Preisentwicklung noch völlig unsicher ist. (Anders wäre es bei einer Verbindlichkeit, deren Höhe und Fälligkeit feststeht.)
Wer sich die Preisentwicklung bei z. B. Bäumen in den vergangenen Jahren anschaut, wird feststellen, dass die Kosten dafür enorm gestiegen sind. Und wer weiss schon, wieviel tausende Bäume in 15 Jahren kosten werden?

Ich würde nicht abzinsen. Denn ich zahle dem Verkäufer die von ihm verursachten Rekulti-Kosten doch nicht aus! Und den möglichen Zinsvorteil kann die Preisentwicklung schnell aufzehren.

Ciao!
Nemo